SPÖ fordert Gagendeckel für Manager in staatsnahen Unternehmen

Laut Umfrage von Unique Research befürworten 62 Prozent die SPÖ-Forderung
Wien (OTS/SK) – Die ÖsterreicherInnen unterstützen mit großer Mehrheit Gehaltsobergrenzen für ManagerInnen in staatsnahen Unternehmen. Laut einer aktuelle Umfrage von Unique Research für die Tageszeitung “Heute” sind 62 Prozent für einen Gagendeckel (20 Prozent dagegen, 18 Prozent keine Angabe). SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sieht das als eine Bestätigung für die SPÖ-Forderung, Vorstands- und Geschäftsführergehälter im staatsnahen Bereich per Gesetz zu begrenzen. ****
Die SPÖ hat in der letzten Nationalratssitzung einen Entschließungsantrag eingebracht, der diese Begrenzung verlangt. Der Antrag wird im nächsten Wirtschaftsausschuss diskutiert und abgestimmt. Krainer betont dazu: “Es ist einfach eine Frage von Lohngerechtigkeit. Es kann nicht sein, dass ManagerInnen, 20- oder 30-mal so viel verdienen wie ihre MitarbeiterInnen.”
In der Sache geht es um Unternehmen, bei denen der Bund mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Der Rechnungshofbericht über “Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2017 und 2018” zeigt, dass in 22 Unternehmen insgesamt 54 Vorstände bzw. Geschäftsführer mehr als 306.000 Euro (Gehalt des Bundeskanzlers) pro Jahr bezogen haben.
Noch deutlich höher sind die Managergehälter in den ATX-Unternehmen. Eine Studie dar AK zum sogenannten “Fat Cat Day” zeigt, dass die SpitzenmanagerInnen der ATX-Unternehmen in den ersten sieben Tagen des neuen Jahrs schon so viel verdient haben wie ein Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen. Im Jahresdurchschnitt ist das Einkommen von ATX-Topmanager 52-mal so hoch wie das Medianeinkommen bei Vollzeitarbeit. Im Jahr 2003 lag dieses Verhältnis noch bei 1 zu 20.
In ihrem Entschließungsantrag fordert die SPÖ die Bundesregierung auf, “dem Nationalrat umgehend ein Gesetz zur Begrenzung von Vorstands-und Geschäftsführergehälter im staatsnahen Bereich -insbesondere für rechnungshofgeprüfte Unternehmen – vorzulegen”. (Schluss) wf/ls
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