POL-UL: (HDH) Giengen – Vorfahrt missachtet / Hoher Sachschaden entstand am Montag bei einem Unfall in Giengen.

Ulm (ots) – Gegen 22.30 Uhr fuhr eine 50-Jährige mit ihrem Peugeot in der Bahnhofstraße geradeaus über eine Kreuzung in Richtung Herbrechtinger Straße. Von rechts kam ein 68-Jähriger mit seinem VW. Der hatte Vorfahrt. Im Kreuzungsbereich stießen die Fahrzeuge zusammen. Bei dem Unfall erlitt die 61-jährige Beifahrerin im VW leichte Verletzungen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Der Abschlepper kam. Der Fahrer des VW soll vermeintlich sein Abblendlicht nicht eingeschaltet haben. Die Polizei stellte die Scheinwerferlampen sicher. Diese werden nun überprüft. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 10.000 Euro.

Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

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