63. Wiener Gemeinderat (5)

Hauptdebatte: Geldmittel der Stadt für den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)

Wien (OTS/RK) – GR Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) gab einen Überblick zur aktuellen Lage am Arbeitsmarkt in Wien. Mit 864.117 Beschäftigen im Dezember 2019 herrsche laut Meidlinger derzeit „Rekordbeschäftigung“; die Arbeitslosigkeit gehe zurück. Der Wiener Arbeitsmarkt dürfe nicht losgelöst von Niederösterreich und dem Burgenland betrachtet werden, Wien stelle auch sehr viele Arbeitsplätze für das Umland bereit. Die Erwerbsquote in Wien von 80,5 Prozent zeige außerdem, dass Wien ein „guter Platz für Frauen“ am Arbeitsmarkt sei. Wien brauche sich nicht „verstecken und genieren“, man habe viel erreicht. Der Wiener waff sei eine in Österreich einzigarte Institution. Der waff werde laut Meidlinger im Jahr 2020 mit 77,4 Millionen Euro für bessere Jobchancen für 34.000 Wienerinnen und Wiener sorgen. Mit dem Geld biete der waff eine breite Palette an Angeboten: vom Bildungskonto, mit dem Bildungsabschlüsse gefördert würden, über den „Digi-Winner“, der Weiterbildung im Bereich Digitalisierung mit bis zu 5.000 Euro pro Kopf fördere, bis zum Programm „Job + Ausbildung“, das gleichzeitig Hilfe für Unternehmen und Arbeitslose biete. Auch mit der „Joboffensive 50plus“, dem Qualitätssiegel für Top-Lehrbetriebe und den „Wiener Wochen für Beruf und Weiterbildung“ leiste der waff „großartige Arbeit“.

Abstimmung: Die zusätzlichen Mittel an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) wurden einstimmig beschlossen.

Bericht über die im Jahr 2019 abgeschlossenen Petitionen

GR Thomas Weber (NEOS) freute sich über eine Weiterentwicklung des Petitions-Ausschusses: Petentinnen und Petenten, die eingeladen werden, ihre Anliegen dem Ausschuss zu präsentieren, könnten jetzt auch Begleitpersonen mitbringen. Er kritisierte aber, dass viele andere Verbesserungsvorschläge noch nicht umgesetzt worden seien. Weber forderte die verpflichtende Einladung von PetitionswerberInnen in den Ausschuss. In Wien sei das derzeit zwar „gelebte Praxis“, Rechtsanspruch gebe es aber keinen. Es sei für ihn eine „Frage der Haltung“, Menschen die „sich einbringen wollen“ auch im Petitions-Ausschuss anzuhören. Er brachte einen entsprechenden Antrag ein. In einem zweiten Antrag forderte Weber, die Sitzungen des Petitionsausschusses öffentlich zu machen. Er sei der Meinung, alle Ausschüsse sollten öffentlich sein, besonders gelte dies aber für den Petitions-Ausschuss, der ein „Werkzeug ist, das „Politik öffnet“. Es gebe im Bereich Partizipation noch „viel Luft nach oben“, er wünsche sich hier „mehr Verbindlichkeit in Beteiligungsverfahren“.

GRin Sabine Schwarz (ÖVP) begrüßte die Verbesserungen im Petitions-Ausschuss ebenfalls, auch wenn hier „nur kleine Mäuseschritte“ gemacht worden seien. Damit die WienerInnen diese Verbesserungen auch spüren könnten, müsse man laut Schwarz aber „noch mehr in die Gänge kommen“. „Alle hier haben gute Ideen“, lud Schwarz die Fraktionen zur Zusammenarbeit ein. Laut Schwarz beträfe der Inhalt der eingebrachten Petitionen immer häufiger Bezirks- oder Regionalthemen. Sie forderte die Einrichtung einer „Bürgerviertelstunde“ in den Bezirksparlamenten, in welcher BürgerInnen ihre Ideen vor Ort präsentieren können. Schwarz wünschte sich eine „echte“ Weiterentwicklung des Petitions-Ausschusses, dieser solle „kein zahnloses Gremium“ bleiben.

GRin Dr. Jennifer Kickert (Grüne) betonte, auch für sie sei die Einladung der Petitionswerberinnen und –werber in den Ausschuss eine „Frage der Haltung“. In Wien sei es „gut gelebte Praxis“, stets alle Petentinnen und Petenten einzuladen – außer jene, die ihre Anliegen über Interessensvertretungen oder Parteimitgliedschaften einbringen könnten. Für Kickert sei es wichtig, alle vorgebrachten Anliegen zu „respektieren und ernst zu nehmen“. Sie könne sich einen öffentlichen Ausschuss „theoretisch gut vorstellen“, warnte aber vor einer Verschlechterung der Diskussionskultur durch „politisches Schaulaufen“. Zur Verbindlichkeit von Beteiligung strich Kickert heraus, dass Petitionen nur eine „ganz spezifische Form von Beteiligung sind“. Sie sehe Beteiligung abseits des Petition-Ausschusses im Gemeinderat als „breites Feld“, hier würde an einer Ausweitung gearbeitet, wie etwa die Smart City Strategie zeige.

GR Mag. Dr. Alfred Wansch MBA (FPÖ) kritisierte den Petitions-Ausschuss: Dieser sei kein „Transparenz- und Demokratieprunkstück“. Was Petitionswerberinnen und -werber erleben würden, sei „fast schon Verhöhnung“. Die rot-grüne Stadtregierung berufe sich dabei auf die Vollziehung des Petitionsgesetzes, das 2013 in einer „Husch-Pfusch-Aktion“ erlassen worden sei. Wansch forderte eine Novellierung des Gesetzes, Ansprüche auf Beteiligung müssten „gesetzlich gewährleistet“ sein und dürften nicht von der „Willkür“ von Regierungskonstellationen abhängig sein. Er unterstütze den Antrag der NEOS zum „Recht auf Ladung in den Petitionsausschuss“, einen ähnlichen Antrag hätte seine Fraktion bereits 2014 eingebracht. Die derzeit „gelebte Praxis“ in der Einladungspolitik bleibe ohne rechtliche Grundlage ein „Willkürakt“. Er forderte „rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren“: Petitionswerberinnen und Petitionswerber hätten derzeit keine Möglichkeit, auf politische oder fachliche Stellungnahmen der zuständigen Stellen im Magistrat oder in den Bezirken zu antworten. Wansch wünschte sich außerdem eine Aufwertung des Petitionsrechtes. Er forderte einen Tagesordnungspunkt zu den aktuellen Petitionen in jeder Gemeinderatssitzung und eine bessere Einbeziehung der Bezirke.

(Forts.) gaa

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