WKÖ-Kopf begrüßt ersten Schritt der steuerlichen Entlastung durch die neue Bundesregierung

Mehr Netto vom Brutto stützt privaten Konsum – Klarer Pfad für die Umsetzung des steuerlichen Regierungsprogramms

Wien (OTS) – „Der Fahrplan der Bundesregierung für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes steht. Der nun konkret festgelegte Entlastungspfad muss jetzt konsequent beschritten werden“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Heute wurde im Rahmen der Regierungsklausur angekündigt, dass die Senkung des Einkommensteuertarifs in einem ersten Schritt von 25% auf 20% bereits ab nächstem Jahr wirksam wird. Auch die zweite und dritte Stufe wurden für 2022 ebenso konkret festgemacht, wie die Erhöhung des Familienbonus und die Begünstigung für Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligungen.

Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sowie Klein- und Mittelbetriebe (KMU) werden ab 2022 durch die Anhebung des Grundfreibetrags von 30.000 auf 100.000 Euro und die weitere Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro entlastet. Auch alle weiteren Vorhaben des Regierungsprogramms (Absetzbarkeit des Arbeitszimmers, Abschaffung der Schaumweinsteuer, Verbesserung der Gebäudeabschreibung und die Einführung einer Spekulationsfrist für Kursgewinne, KÖSt-Entlastung) werden im aktuellen Ministerratsvortrag nochmals bekräftigt.

Kopf: „Dies sind effektive Schritte zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Einerseits bleibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto – das trägt zur Stabilisierung des privaten Konsums und der Kaufkraft bei. Andererseits profitieren gerade unsere kleineren und mittleren Mitgliedsbetriebe, die das Rückgrat der heimischen Wirtschaft ausmachen, von den beschlossenen Entlastungen.“

Zudem sei es erfreulich, dass die Interessenvertretungen zum Dialog im Rahmen der angekündigten Task Force eingeladen werden. Kopf: „Hier steht die Wirtschaftskammer mit ihrer Expertise gern als aktiver Gesprächspartner zur Verfügung“.

„Freiräume schaffen durch spürbare Entlastung für alle, ein Brückenschlag zwischen Wirtschaft und Umwelt – und dies stets mit Fokus auf der Stärkung des Wirtschaftsstandortes und einem ausgeglichenen Staatshaushalt: Auf diesem Pfad müssen wir bleiben“, fasst Kopf zusammen. (PWK034/PM)

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