AK Anderl: Brexit nicht auf Kosten der Beschäftigten

Wien (OTS) – Mit Ablauf des heutigen Tages verlässt das Vereinigte Königreich die EU. AK Präsidentin Renate Anderl: „Ich bedauere diesen Schritt, begrüße aber, dass ein Austrittsabkommen erzielt wurde. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sind geschützt. Die hier lebenden britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörige können weiterhin in Österreich leben, arbeiten und studieren. Das gilt auch für Österreicherinnen und Österreicher im Vereinigten Königreich.“

Jetzt gilt es, den Blick in die Zukunft zu richten. Bis Jahresende 2020 läuft noch eine Übergangsfrist, während der im Wesentlichen alles beim Alten bleibt. Die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beginnen demnächst. Anderl: „Das zukünftige Abkommen muss Garantien für die Rechte der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen sowie für Umwelt- und Klimaschutz enthalten. Diese Standards müssen auch durchsetzbar sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass ein Handelsabkommen Tür und Tor für Verschlechterungen öffnet.“

Die Arbeiterkammer warnt vor einem destruktiven Wettlauf nach unten. Wenn das Vereinigte Königreich nach dem Ende der Übergangsfrist wichtige Schutzstandards senkt, könnten auch die Rechte der ArbeitnehmerInnen in der EU unter Druck geraten. Dies würde zu einem unfairen Wettbewerb führen, den es zu verhindern gilt. „Der Brexit darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen“, schließt Anderl.

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