Bundesrat beschließt auf SPÖ-Initiative Teileinspruchsrecht

Bundesrat beschließt auf SPÖ-Initiative Teileinspruchsrecht

SPÖ-Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann betont Wichtigkeit der Erweiterung von Bundesratskompetenzen für qualitätsvollere Gesetzgebung

Wien (OTS/SK) – „Schon 2003 hat der Bundesrat festgestellt, dass die Länderkammer ein Recht auf die Möglichkeit zum Teileinspruch braucht. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes wurden 90 verschiedene Gesetze geändert, im Artikel 90 beispielsweise die Reglung rund um den Kauf der Marchfeld-Schlösser, mit Artikel 69 der Ankauf der Eurofighter-Kampfflugzeuge“, führt Schumann aus. „Es war damit den Mitgliedern des Bundesrates nicht möglich, für die Marchfeld-Schlösser zu stimmen, aber gegen den Ankauf der Eurofighter zu sein. Zumindest bei den Flugzeugen ist heute auch den letzten Zweifelnden klar: diese Entscheidung war falsch!“ ****

Der Grund für dieses Abstimmungsverhalten liegt darin, dass der Bundesrat bei Sammelnovellen und Sammelgesetzen, wie beispielsweise dem Budgetbegleitgesetz, keine Möglichkeit hat, einzelnen Punkten zuzustimmen oder diese abzulehnen, sondern nur dem gesamten vom Nationalrat beschlossenen Gesetzestext. Das führt immer wieder zu Schwierigkeiten bei der gewissenhaften Beurteilung von Gesetzen. Daher habe man sich entschlossen, „nach 2003 und 2009 heute einen weiteren Anlauf zu unternehmen, nachdem dieser Antrag schon damals jeweils einstimmig im Bundesrat angenommen wurde“, endlich ein Teileinspruchsrecht zu schaffen. Schumann betont in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung der Landeshauptleutekonferenz, die am 10. November 2017 mit der Forderung nach einem Teileinspruchsrecht für den Bundesrat aufhorchen ließ, und erinnert an die PräsidentInnen der Landtage, die am 23.10.2019 in einer Erklärung anlässlich der Konstituierung des Nationalrates ein Teileinspruchsrecht für den Bundesrat gefordert hatten.

Enttäuscht zeigen sich Schumann und Bundesrat Stefan Schennach von ÖVP und Grünen, die anders als in der Vergangenheit nicht dazu bereit waren, dem Teileinspruchsrecht ihre Zustimmung zu geben. „Einer der Väter des Teileinspruchsrechts ist der ehemalige ÖVP-Bundesrat Jürgen Weiss, der sogar Minister für Föderalismus und mehrmaliger Präsident des Bundesrates war. Er sprach schon damals bleibende Worte und betonte, es sei ein Problem in der Gesetzgebung, dass der Bundesrat hier nicht weiterreichende Kompetenzen hat.“ Dass gerade die ÖVP hier nicht Partnerin ist, sei überraschend. „Wir freuen uns, dass wir heute gemeinsam mit der FPÖ dennoch eine Mehrheit für dieses Vorhaben vorfinden – die Frage ist, ob sich die schwarz-grüne Mehrheit im Nationalrat ernsthaft damit befasst. Zu befürchten ist, dass sie den Bundesrat trotz eines ÖVP-Präsidenten erneut ignorieren wird.“ Abschließend führen Schumann und Schennach aus, dass die SPÖ auch weiterhin auf der Thematik bestehen werde – es gehe um die Stärkung des Bundesrates und seiner demokratischen Möglichkeiten und diese müssten allen Fraktionen ein Anliegen sein. (Schluss) ls/mp

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