AK: Heißer Draht – Wenn Kautionen, Mietzins, Makler-Angebote & Co zur Falle werden!

AK: Heißer Draht – Wenn Kautionen, Mietzins, Makler-Angebote & Co zur Falle werden!

AK hat rund 20.800-mal in Sachen Miet- und Wohnrecht beraten – Bilanz ein Jahr Wohnrechtsberatung

Wien (OTS) – Stark nachgefragt – rund 20.800 Menschen suchten im Vorjahr Rat und Hilfe in der Wiener AK Miet- und Wohnrechtsberatung. Thomas Ritt, Abteilungsleiter Kommunalpolitik und Wohnen der AK Wien, bilanziert: „Wir haben im Vorjahr unser Beratungsangebot stark ausgebaut und eine Wohnrechts-Hotline installiert. Erhaltungspflichten, Kautionsrückzahlungen, gesetzliche Mietzinsbegrenzung, Maklerangebote und –provisionen waren die Aufreger. Wir haben mehr geklagt und interveniert und im Vorjahr für unsere Mitglieder rund 263.300 Euro herausgeholt.“

Die AK hat im Rahmen unseres Zukunftsprogramms AK Extra auch ihr Beratungs- und Serviceangebot rund ums Wohnen ausgebaut. Die AK Hotline für Miet- und Wohnrechtsfragen startete am 15. Februar 2019.

Ritt zieht Bilanz: „In den Wohnberatungen spielt das Mietrecht eine große Rolle, also die privaten Wohnungen und Genossenschaftswohnungen. Hier ging es vor allem um Erhaltungspflichten, Rückzahlung der Kaution und gesetzliche Mietzins-Begrenzung. Auch Kündigungen, Betriebskosten und Befristungen waren immer wieder Thema genauso wie MaklerInnen. Hier drehten sich die Anfragen beispielsweise um Rücktrittsmöglichkeiten und die Höhe der zulässigen MaklerInnenprovision. WohnungseigentümerInnen hatten meist Probleme mit Reparaturen, laufenden Kosten sowie Beschlüssen und deren Anfechtungsmöglichkeiten.“ Die AK hat zudem ihre Interventionen und Klagen, also Musterverfahren und Abmahnungen, deutlich ausgeweitet. „Wir konnten für unsere Mitglieder durch Interventionen insgesamt 18.320 Euro herausholen, durch Klagen rund 245.000 Euro“, so Ritt.

Nur ein interessanter Fall aus der Beratung: Eine Mieterin wandte sich an die AK Wohnrechts-Hotline mit einer Frage zur Kaution. Ihr Vater, mit dem sie in den vergangenen Jahren kaum Kontakt hatte, war in seiner Wohnung verstorben. Der Leichnam wurde erst nach mehreren Tagen gefunden. Dadurch war der Parkettboden an der Stelle, an der die Leiche gelegen war, stark in Mittleidenschaft gezogen wurde. Da der Vermieter den Leichenfleck trotz intensiven Schrubbens nicht entfernen konnte, war er der Ansicht, er könne die Kosten für die Erneuerung des Bodens von der Kaution einbehalten. So geht’s nicht, sagten die WohnrechtsberaterInnen. Ein Mieter muss nur dann Abzüge aus der Kaution hinnehmen, wenn die Beschädigung der Wohnung schuldhaft verursacht wurde. Das war hier nicht der Fall.

SERVICE: Die AK Wien Hotline für Miet- und Wohnrechtsfragen ist unter 01 501 65 1345 von Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen: wohnen@akwien.at

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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