„Am Schauplatz Gericht“-Reportage „Wenn er rauskommt, bin ich tot!“ am 27. Februar um 21.05 Uhr in ORF 2

„Am Schauplatz Gericht“-Reportage „Wenn er rauskommt, bin ich tot!“ am 27. Februar um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Den Hauptfall der „Am Schauplatz“-Reportage „Wenn er rauskommt, bin ich tot!“ – zu sehen am Donnerstag, dem 27. Februar 2020, um 21.05 Uhr in ORF 2 – hat die Redaktion aufgegriffen, weil eine verzweifelte Musikerin sich nicht mehr anders zu helfen wusste, als an die Öffentlichkeit zu gehen:

Die bekannte Geigerin wird beharrlich von einem Verehrer verfolgt und bedroht. Einmal wurde der Mann deswegen schon eingesperrt. Aber wenn er freikommt, attackiert er seine „große Liebe“ aufs Neue. Zuletzt hat er sie am Gang ihres Wohnhauses mit Benzin überschüttet und angeblich mit dem Anzünden bedroht. Frau F. sagt: „Wenn er rauskommt, bin ich tot.“ Wird der Täter jetzt in eine geschlossene Anstalt kommen?

Zwei Salzburger Schwestern haben gemeinsam ein Doppelhaus bezogen und bekämpfen einander in einem gnadenlosen Prozessmarathon. „Sie will und wird keine Ruhe geben, bis jemand um seine Existenz gebracht ist.“ Das sagt Kathrin F. von ihrer Tante, die auch ihre Nachbarin ist. Ihre Mutter hat sich Anfang der 1990er Jahre mit der Schwester ein gemeinsames Doppelwohnhaus in Salzburg gebaut. Schon kurz nach dem Einzug kam es zu Streitigkeiten. Und nun tobt seit vielen Jahren ein erbitterter Rechtsstreit, der beide Parteien an ihre Grenzen führt. Nervlich und finanziell. Es geht um den Carport, den Kanal, die Heizung, das Wasser etc. – immer wieder finden sich Gründe, um zu Gericht zu gehen. Wird der Konflikt erst mit dem Tod einer der beiden enden?

„Mit dem Nachbarn kann man nicht reden, er führt sich auf wie ein Feldherr. Er kam, sah und siegte, mit einer dicken Geldtasche glaubt er das tun zu können.“ Das sagt der empörte Herr K. aus Tirol, der sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit gewandt hat, weil er meint, dass er und andere Nachbarn durch das große Bauprojekt eines „Zuagrasten“ eingemauert“ werden. Wer hat das Baurecht auf seiner Seite?

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