Coronavirus: Mit Modell des SWV Wien 400.000 EPU & KMU retten!

Coronavirus: Mit Modell des SWV Wien 400.000 EPU & KMU retten!

Rasche Aufklärung gefordert: Ist Härtefonds rasche Finanzhilfe – oder war’s das schon für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe?

Wien (OTS/SWV Wien) – Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wien (SWV Wien) forderte bereits vor drei Wochen einen Rettungsschirm und Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe, um die Folgen der Corona-Epidemie zu lindern. Diese Forderung wurde nun aufgegriffen. Die Bundesregierung plant einen Härtefonds in Höhe von einer Milliarde Euro für Ein-Personen-Unternehmen, freie DienstnehmerInnen, Kleinstbetriebe und Non-Profit-Organisationen. “Ein 1-Milliarde-Euro-Härtefonds als Sofortmaßnahme für betroffene Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe ist notwendig und muss umgehend aufgesetzt werden”, begrüßt Marcus Arige, Vizepräsident des SWV Wien, die Maßnahmen.

Es stellt sich aber die Frage, ob darüber hinaus noch eine echte Ausfallhaftung für entgangene Umsätze geplant ist. Wenn nicht, werden Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe mit Almosen abgespeist, gibt der Vizepräsident des SWV Wien zu bedenken und rechnet vor: Bei einer Milliarde Euro und mindestens 400.000 betroffenen Selbstständigen würden diese einmalig maximal 2.500 Euro erhalten. Bei drei Monaten ohne Einkommen ist das Mindestsicherungsniveau.

“Der Härtefonds stellt sicher, dass UnternehmerInnen ihre Mieten und Abgaben weiterhin zahlen können. Wenn das aber alles ist, haben wir ein Problem, Herr Blümel”, sagt Arige. Er fordert rasche Aufklärung über die geplanten Maßnahmen. “Die betroffenen Unternehmen brauchen eine schnelle Finanzspritze. Der Härtefonds ist dafür nicht das richtige Instrument. Er allein würde nicht genügen. Für alle betroffenen Unternehmen muss es eine gesetzlich garantierte Ausfallhaftung für entgangene Umsätze geben”, fordert Arige. Der Vizepräsident des SWV Wien schlägt die Abwicklung der Ausfallhaftung durch das Finanzamt vor.

Konkret sieht das Modell des SWV Wien vor, dass die jeweilige Einkommen- und Umsatzsteuererklärung herangezogen werden soll, um im Schnitt den monatlichen Umsatz der letzten Jahre zu berechnen. Dieser soll dann – je nachdem, wie lange die aktuellen Einschränkungen andauern – direkt an den betroffenen Unternehmer/die betroffene Unternehmerin überwiesen werden. Wenn die Einschränkungen beispielsweise einen Monat andauern, wird der durchschnittliche Umsatz eines Monats überwiesen. Umsatzgrenzen sind denkbar, darüber hinaus muss es auch für Menschen, die sich soeben erst selbstständig gemacht haben, eine existenzsichernde Lösung geben.

“Unser Modell ist eine einfache und praktikable Lösung, um die Ausfallhaftung rasch und unbürokratisch abzuwickeln. Es ist nicht die Zeit für Schnitzeljagden und Zettelwirtschaften“, betont der Vizepräsident des SWV Wien. Er fordert, dass es nun „Vorrang für schnelle finanzielle Hilfe und für möglichst wenig Bürokratie“ geben muss. Ohne schnelle Auszahlungen bleibt vielen Selbstständigen nur der Weg in die Insolvenz.

Konkrete Ausfälle zu dokumentieren und für Hilfsmaßnahmen nachzuweisen, ist, so Arige, jedenfalls nicht zielführend: “Aufträge sind nicht nur weggefallen, sie werden aktuell erst gar nicht beauftragt. Und Aufträge, die in den kommenden Wochen und Monaten möglich gewesen wären, können kaum nachgewiesen werden.”

Arige gibt auch zu bedenken, dass es derzeit viele einzelne Hilfsmaßnahmen gibt. “Jede Hilfe ist notwendig. Aber die Suche nach Förderungen und Hilfsmaßnahmen darf zu keiner Schnitzeljagd verkommen. Es sollte daher geprüft werden, ob alle bereitgestellten Gelder nicht in einen Topf fließen können, um möglichst schnell allen betroffenen Selbstständigen und Unternehmen zu helfen”, regt Marcus Arige an. (Schluss)

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