POL-RT: Nach Bedrohung mit Schusswaffe in Haft (Frickenhausen)

POL-RT: Nach Bedrohung mit Schusswaffe in Haft (Frickenhausen)

Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Wegen des Verdachts der Bedrohung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeirevier Nürtingen gegen einen polizeibekannten, 23-jährigen Mann. Ihm wird zur Last gelegt, seine ehemalige Lebensgefährtin mit einer Schusswaffe bedroht zu haben. Der Tatverdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft.

Den derzeitigen Ermittlungen zufolge soll der Beschuldigte im Zuge bereits längere Zeit zurückliegender Auseinandersetzungen eine Pistole auf die 22-Jährige gerichtet haben. Die Geschädigte, die dabei unverletzt geblieben war, erstattete über die andauernden Streitigkeiten am Freitag schließlich Anzeige bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erwirkte daraufhin einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Tatverdächtigen als auch für die im selben Gebäude befindliche Wohnung einer 40 Jahre alten Bekannten, da dort aufgrund der getätigten Ermittlungen ein Versteck der Waffe zu vermuten war.

Der 23-Jährige wurde noch am selben Abend in der Wohnung der 40-Jährigen durch Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz widerstandslos festgenommen. Die Spezialkräfte waren aufgrund der Erkenntnisse über die mögliche Bewaffnung des Tatverdächtigen angefordert worden. Bei der Durchsuchung konnten in der Wohnung der nun mitbeschuldigten Frau verschiedene Betäubungsmittel in geringen Mengen sowie mehrere scharfe Patronen aufgefunden und beschlagnahmt werden.

Der unter anderem wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten polizeibekannte und vorbestrafte Deutsche, der zudem unter Bewährung steht, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Samstagnachmittag beim Amtsgericht Nürtingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. (mr)

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