POL-MFR: (433) Vorläufige Ausgangsbeschränkung – Bilanz vom Wochenende

POL-MFR: (433) Vorläufige Ausgangsbeschränkung – Bilanz vom Wochenende

Mittelfranken (ots) – Wie mit Meldung 428 vom 29.03.2020 bereits berichtet, verzeichnete die mittelfränkische Polizei am vergangenen Wochenende (27.03.20 – 29.03.20) zahlreiche Verstöße gegen die aktuell geltende Allgemeinverfügung.

In Zahlen fällt die Bilanz des Polizeipräsidiums Mittelfranken folgendermaßen aus:

Im genannten Zeitraum (27.03.20, 06:00 Uhr bis 30.03.20, 06:00 Uhr) wurden insgesamt rund 5270 Kontrollen durchgeführt.

Die Beamten stellten 4580 Verstöße fest, von denen circa 480 mit einem Bußgeld geahndet wurden.

Bei dem überwiegenden Teil der Verstöße handelte es sich um Zuwiderhandlungen gegen die vorläufige Ausgangsbeschränkung.

Der mittelfränkischen Polizei ist bewusst, welche Einschränkungen die derzeitige Situation für jeden Einzelnen mit sich bringt. Nichtsdestotrotz ist die Einhaltung der vorgegebenen Beschränkungen zum Schutz aller zwingend notwendig.

Aus diesem Grund wird die Polizei auch weiterhin im Einsatz sein und engmaschige Kontrollen durchführen. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet.

Es ist dem Polizeipräsidium Mittelfranken aber auch wichtig darzulegen, dass sich der überwiegende Teil der Bevölkerung an die Vorgaben hält und auch bei festgestellten Verstößen einsichtig und äußerst kooperativ ist.

Den weitaus geringeren Teil stellen Personen dar, die die Beschränkungen ignorieren und sich unbelehrbar zeigen.

Aber auch hiermit müssen sich die Beamten auseinandersetzen. Dies zeigt ein Fall, der sich am Sonntag (29.03.2020), gegen 00:30 Uhr im Nürnberger Stadtteil Röthenbach ereignete.

Gegen 00:30 Uhr wurde der Einsatzzentrale eine Gruppe von Personen mitgeteilt, die sich auf einem Schulgelände in der Herriedener Straße aufhalten sollte. Die Beamten stellten sieben Personen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren fest, die sich unberechtigt dort aufhielten. Die jungen Männer wurden bezüglich eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und eines Vergehens des Hausfriedensbruchs belehrt.

Ein 22-jähriger Mann aus der Gruppe ignorierte jegliche Anweisungen der Beamten. Bei seiner Durchsuchung trat er an einen Beamten heran und hustete dem Polizisten ins Gesicht. Seiner anschließenden Festnahme widersetzte er sich und beleidigte die Beamten.

Unabhängig von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz wird gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet.

Janine Mendel/n

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