Gesundheitsministerium: Hotels werden geschlossen, Essen darf abgeholt werden

Gesundheitsministerium: Hotels werden geschlossen, Essen darf abgeholt werden

Wien (OTS/BMSGPK) – Seit heute Freitag ist es per Verordnung des Gesundheitsministers untersagt, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe, wie zum Beispiel Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmervermietungen, zu Zwecken der Erholung und Freizeitgestaltung zu betreten. Diese Regelung dient dazu, generell aber insbesondere für die kommenden Osterfeiertage anzunehmende Reisebewegungen hintanzuhalten. Sie soll bis 24. April gelten.****

Von dieser Regelung nicht erfasst und damit weiterhin möglich ist es, aus beruflichen Gründen ein Hotel oder dergleichen aufzusuchen. Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – bereits in einem Beherbergungsbetrieb einquartiert sind, sind ebenso nicht von der Restriktion betroffen, allerdings können sie die Buchungsdauer ihres Aufenthalts nicht verlängern. Möglich sind auch ganz allgemein alle Beherbergungen, die zur „Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses“ dienen.

Mit dieser Verordnung wurde unter einem auch festgelegt, dass die Abholung vorbestellter Speisen nunmehr zulässig ist, sofern diese Speisen nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Bisher ist nur die Lieferung von Speisen möglich gewesen.

Darüber hinaus wurde gestern der Erlass zum Zusammenströmen größerer Menschenmengen neu gefasst und den Landeshautleuten übermittelt, da die Version vom 10. März 2020 mittlerweile den Gegebenheiten nicht mehr gerecht geworden war. Zusammenkünfte von Menschenmengen im Freien sind bereits durch die Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 in der geltenden Fassung ohnehin nicht mehr möglich, allerdings wurde nunmehr für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen festgelegt, dass diese nur mehr auf 5 Personen in einem Raum beschränkt werden. Davon nicht betroffen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Aus Gesundheitssicht war dies gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig, hier eine Eingrenzung vorzunehmen. Auch sollen vereinzelt auftretende „Corona Partys“ dadurch unterbunden werden, die gerade die Polizei vor entsprechende Herausforderungen stellen.(schluss)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Margit Draxl
Pressesprecherin
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