FV gewerbliche Dienstleister: Forderungen der GPA-djp kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort

FV gewerbliche Dienstleister: Forderungen der GPA-djp kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort

Arbeitskräfte durch Branchen-KV und AÜG bereits umfassend abgesichert

Wien (OTS) – „Mit großem Unverständnis“ bewertet der Fachverband der gewerblichen Dienstleister in der WKÖ die von der Vorsitzenden der Gewerkschaft GPA-djp, Barbara Teiber, vorgebrachten Vorschläge für die Einführung einer 10%-Begrenzung für den Anteil von Zeitarbeitern im Beschäftigerbetrieb bzw. für eine Übernahmeverpflichtung nach 1,5-Jahren. Die eingebrachten Vorschläge hätten massiv negative Auswirkungen auf die heimischen Unternehmen, deren Mitarbeiter und den gesamten österreichischen Wirtschaftsstandort“, hält Erich Pichorner, Bundesvorsitzender der Personaldienstleister im Fachverband der gewerblichen Dienstleister, fest:

* Eine Beschränkung der Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte ist praktisch nicht umsetzbar. Es müsste jeder Einzelfall betrachtet werden und eine Kontrolle wäre praktisch unmöglich. Denn es würde die Flexibilität, schnell auf wirtschaftliche Schwankungen reagieren zu können, stark einschränken und hätte damit extrem nachteilige Auswirkungen für den gesamten österreichischen Wirtschaftsstandort;

* diese Maßnahmen wären insbesondere für KMU nachteilig bzw. für Kleinstunternehmen sogar undurchführbar, wenn diese z.B. nur 5 Mitarbeiter haben;

* für Arbeitskräfteüberlasser kämen diese Beschränkungen einem teilweisen Berufsverbot gleich und hätten somit auch negative Folgen für die dort beschäftigten ZeitarbeiterInnen; in Ländern mit derartigen Beschränkungen (zB Deutschland) werden Zeitarbeitskräfte beim Erreichen der Höchstüberlassungsdauer sehr oft an den Arbeitskräfteüberlasser zurück gestellt.

* diese Vorschläge würden einen massiven Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit bedeuten.

„Die derzeit ca. 68.000 überlassenen Arbeitskräfte in Österreich sind durch das geltende Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) und den Branchenkollektivvertrag rechtlich umfassend abgesichert. Sie sind in allen wesentlichen Bereichen den Stammmitarbeitern gleichgestellt, bekommen branchenübliche Zulagen, 13./14. Lohn oder Gehalt, Urlaubs-und Krankenentgelt und haben Zugang zu betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen. Darüber hinaus ist Zeitarbeit für viele Menschen ein Türöffner in den Arbeitsmarkt und sorgt dafür, dass wertvolle Arbeitsplätze in Österreich gehalten werden können. Ohne den Einsatz von Zeitarbeit könnten österreichische Unternehmen einen beträchtlichen Teil ihrer Aufträge nicht erfüllen, würden daher an Wettbewerbsfähigkeit und schließlich an Umsatz verlieren.“

„Weitere Beschränkungen der Arbeitskräfteüberlassung hätten zur Folge, dass überlassene Arbeitskräfte durch ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden würden, die vielfach in zweifelhaften Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt werden und ihre Sozialabgaben im Ausland leisten“, stellt Pichorner abschließend dazu fest.(PWK218)

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