EANS-Hauptversammlung: Atrium European Real Estate Limited / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

EANS-Hauptversammlung: Atrium European Real Estate Limited / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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29.05.2020

ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED
(die “Gesellschaft”)
(eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (company incorporated with limited liability) nach dem Companies (Jersey) Law 1991 in der geltenden Fassung, mit der Registernummer 70371)

EINLADUNG ZUR AUßERORDENTLICHEN Hauptversammlung

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft um 09:00 Uhr (Jersey-Zeit) am 15. Juni 2020 in den Büroräumlichkeiten der Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton Place, St. Helier, Jersey, JE4 0QH abgehalten wird, um über die nachstehenden Beschlüsse zu beraten und diese, falls sie für angebracht erachtet werden, zu beschließen:

AUßERORDENTLICHER BESCHLUSS

1. Mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung wird die in der außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegte geänderte Satzung als Satzung der Gesellschaft angenommen. Die geänderte Satzung dient dem Ersatz und der Aufhebung der bestehenden Satzung.

In diesem außerordentlichen Beschluss bezeichnet ein Verweis auf die bestehende Satzung die Satzung der Gesellschaft in der Fassung unmittelbar vor der außerordentlichen Hauptversammlung und ein Verweis auf die geänderte Satzung die vorgeschlagene neue Satzung der Gesellschaft (die den Aktionären vor der außerordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird).

ORDENTLICHER BESCHLUSS

2. Unter der Bedingung, dass der nachstehende Beschluss zu 1. gefasst wird, wird die Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, für Zwecke von Artikel 35A der geänderten Satzung und für alle anderen Zwecke, eine SCRIP-Dividende (wie in der geänderten Satzung definiert) in Bezug auf alle Dividenden (unabhängig davon, ob diese bereits erklärt wurden oder nicht) anzubieten, die vor dem Datum der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gezahlt werden sollen.

Im Auftrag des Boards
Firmensitz
11-15 Seaton PlaceSt
HelierJersey
JE40QH
Kanalinseln
Secretary
Datum 29. Mai 2020

Anmerkungen:
(1) Aktionäre, die berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, können einen oder mehrere Bevollmächtigte (die nicht Aktionäre sein müssen) benennen, die in ihrem Namen an einer Abstimmung teilnehmen und abstimmen können. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bevollmächtigte benannt werden sollen, muss jeder Bevollmächtigte für die Ausübung von Rechten aus unterschiedlichen Aktien benannt werden. Die bestehende Satzung schreibt vor, dass die Beschlussfasung auf der außerordentlichen Hauptversammlung per Abstimmung erfolgt.
2. Bei einer Abstimmung hat jeder Aktionär das Recht auf 1 Stimme pro gehaltener Aktie (vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen in der bestehenden Satzung). 3 Um an der Versammlung teilnehmen und abstimmen zu können, müssen Sie Aktien der Gesellschaft halten.
4. Um gültig zu sein, muss ein von einem Aktionär ausgefülltes Vollmachtsformular (und ggf. die Vollmacht oder eine andere Vollmacht, mit der es unterzeichnet ist, oder eine notariell beglaubigte Kopie davon) so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr (Amsterdamer Zeit/MESZ) am 12. Juni 2020, von oder im Namen der Gesellschaft an der im Vollmachtsformular angegebenen Adresse empfangen worden sein. Im Falle eines Aktionärs, der Rechte an Aktien über einen Intermediär von Euroclear Netherlands hält, muss das Vollmachtsformular, wie im Schreiben des Vorsitzenden des Boards erläutert, über die kontoführende Bank oder den Broker des Aktionärs eingereicht werden. Wenn ein Aktionär, der über einen Intermediär von Euroclear Netherlands Rechte an Aktien hält, ein Vollmachtsformular direkt beim Bevollmächtigten Van Lanschot Kempen Wealth Management N.V. einreicht, nicht jedoch über die kontoführende Bank oder den Broker des Aktionärs, wird das Vollmachtsformular als ungültig betrachtet. Ein Vollmachtsformular liegt dieser Mitteilung bei. Das Ausfüllen und Zurücksenden eines Vollmachtsformulars (a) hindert registrierte Aktionäre nicht daran, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen, falls sie dies wünschen, und (b) ist erforderlich, damit Aktionäre, die ihre Aktienanteile über einen Vermittler von Euroclear Netherlands halten, zugelassen werden.

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
FAX:
Email: richard.sunderland@fticonsulting.com
WWW: http://www.aere.com
ISIN: JE00B3DCF752
Indizes:
Börsen: Wien, Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch

FTI Consulting Inc.: +44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland/Claire Turvey/Ellie Sweeney/Andrew Davis:
scatrium@fticonsulting.com

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