Start der Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren
Start der Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren
Vom 22. bis 29. Juni 2020 Eintragungszeitraum für fünf Volksbegehren – BMI richtet Call Center unter 0800 20 22 20 ein – Möglichkeit zur Online-Unterschrift nutzen
Wien (OTS) – Für fünf Volksbegehren – „Asyl europagerecht umsetzen“, „EURATOM-Ausstieg Österreichs“, „Smoke – JA“, „Smoke – NEIN“ und „Klimavolksbegehren“ – kann vom 22. bis 29. Juni 2020 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Für diese fünf Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.
Wer ein Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für dieses nun vom 22. bis 29. Juni 2020 unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur bzw. mit der (auslaufenden) Bürgerkarte oder in jeder beliebigen Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.
Insgesamt sind ca. 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um eines der Volksbegehren unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (29. Juni 2020) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag des Volksbegehrens (25. Mai 2020) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.
Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale bietet sich insbesondere die Nutzung der Handy-Signatur an, um die Volksbegehren zu unterschreiben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter [www.handy-signatur.at] (http://www.handy-signatur.at/).
0800 20 22 20 – Call Center des Innenministeriums
Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für ein Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung. Auch über die Handy-Signatur und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift wird dort Auskunft gegeben. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call Centers an folgenden Tagen zur Verfügung:
* 15. bis 19. Juni 2020, von 8 Uhr bis 17 Uhr,
* 22. bis 28. Juni 2020, von 8 Uhr bis 20 Uhr,
* 29. Juni 2020, 8 bis 21 Uhr.
Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26-2700 erreicht werden. Im Inland ist die Hotline gebührenfrei.
Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 29. Juni 2020 nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr unter dem Link [www.bmi.gv.at/volksbegehren] (http://www.bmi.gv.at/volksbegehren) bekannt gegeben.
Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum finden Sie unter
[https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/Volksbegehr
enBuerger]
(https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/Volksbegehr
enBuerger).
Neun weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter [www.bmi.gv.at/volksbegehren]
(http://www.bmi.gv.at/volksbegehren) abrufbar.
Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BA BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at
Bundesministerium für Inneres
Abteilung Kommunikation
Referat Pressestelle
+43-(0)1-53 126-2488
pressestelle@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at
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