46. Wiener Landtag (7)

46. Wiener Landtag (7)

Novelle des Wiener Buschenschankgesetzes

Wien (OTS/RK) – LAbg. Michael Eischer (FPÖ) bemängelte eingangs, dass Buschenschanken von der Gastro-Gutschein-Aktion ausgenommen seien. Dieser Umstand – und der Unterschied zwischen Heurigen und Buschenschanken – müsste den Gesetzgebern bekannt gewesen sein. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf entstünde für Weinhauer ein bürokratischer Mehraufwand. Fast ein Viertel des Textes befasse sich ausschließlich mit Strafen für Weinhauer. Eischer frage, warum dieser Berufsstand dermaßen “geknüppelt” werde und warum die Landesregierung nicht mehr Unterstützung anböte.

LAbg. Erich Valentin (SPÖ) entgegnete, dass die Gesetzesvorlage nur dazu da sei, Weinhauer zu unterstützen. Um die durch die Corona-Pandemie entgangenen Einnahmen zu kompensieren, könnten Weinhauer nun Dank des Gesetzes bis zum 31.12.2020 wöchentlich sieben Tage – statt bisher drei Tage – öffnen. Darüber hinaus könnten auch Buschenschanken ohne Gastronomiekonzession sehr wohl an der Gutschein-Aktion teilnehmen. Das Versäumnis sei von der Stadtregierung erkannt und korrigiert worden, so Valentin.

Änderung des Wiener Jagdgesetzes

LAbg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) meinte, mit dem Gesetzesentwurf sei ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, 100% zufrieden sei sie als Jägerin mit der Vorlage noch nicht. Sie habe für mehr gekämpft, aber immerhin hätten Aspekte des Wildtiermanagements und des Umweltschutzes im Entwurf Niederschlag gefunden.

LAbg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ) thematisierte den im Gesetz geregelten Umgang mit Nachtsichtgeräten. Aufgrund des milden Winters gäbe es mehr Wildschweine, die auch vermehrt ins Wiener Stadtgebiet kämen. Probleme dabei seien Wildschäden, die Gefahr für Kinder und die afrikanische Schweinepest, die die Tiere mit sich brächten. Laut Gesetz seien Nachtsichtgeräte nur für etwa 100 Jagdpächter und Magistratsbedienstete erlaubt. Das führe zu dem Umstand, dass erfahrene Jäger ein Nachtsichtgerät verwenden dürften, unerfahrene aber bei der Nachtjagt ins Dunkle schießen müssten. Darum habe die FPÖ einen Abänderungsantrag eingebracht, der allen Jägern in Wien die Verwendung eines Nachtsichtgerätes zubillige.

LAbg. Ernst Holzmann (SPÖ) sagte, dass mit dem Gesetz ein guter Kompromiss gefunden worden sei. Der Landesjagdverband zähle 1126 Vollmitglieder. Eine Erlaubnis von Nachtsichtgeräten für alle sei nicht nötig. 2018 habe es 7000 Wildschweinabschüsse gegeben. Die Aufsichtsjäger der der MA 49 bzw. der Bundesforste und die Jagdausübungsberechtigten, die einen entsprechenden Sachkundenachweis hätten, dürften laut Gesetz mit Nachtsichtgeräten jagen. In Summe seien dies etwa 120 Berechtigte. Das sei vollkommen ausreichend. Sollte die Befugnis wieder erwarten nicht ausreichen, so könne man das Gesetz noch nachbessern.

Die Änderung des Jagdgesetzes wurde einstimmig beschlossen.

Der Abänderungsantrag der FPÖ fand nicht die notwendige Mehrheit.

Tätigkeitsbericht 2019 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien

LAbg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) erinnerte daran, dass der Kinderschutz erst 30 Jahre alt sei, was auch das Jubiläum der UN Kinderrechtskonvention wieder vor Augen geführt habe. Heute sei dieses Grundrecht zum Glück nicht mehr wegzudenken. Anschließend ging Emmerling auf die verschiedenen Ombudsstellen ein, die allesamt gute und wichtige Arbeit leisten würden. Allerdings seien 20 SozielpädagogInnen für alle Wiener Pflichtschulen viel zu wenig. Außerdem seien die SozialpädagogInnen, die etwa 2000 Kinder und Jugendliche in Wohngemeinschaften und den Krisenzentren der MAG Elf (Wiener Kinder- und Jugendhilfe) betreuen, oft unerfahren und deshalb mit der Arbeit überfordert. Diese und andere Missstände seien bereits 2015 von Stadtrechnungshof und auch 2018 von der Kinder- und Jugendanwaltschaft gemeldet worden, aber es sei nichts passiert. Emmerling fordere daher die Landesregierung auf, den Personalstand in der Sozialpädagogik aufzustocken und endlich zu handeln.

LAbg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP) schickte voraus, dass sie dem Bericht zustimmen werde. Der Bericht sei kritisch, und erfülle daher seine Aufgabe der Kontrolle. Sie ging näher auf das Thema Gewalt an Schulen ein, und forderte mindestens einen Sozialpädagogen pro Schulstandort. Weiter kritisierte sie, dass die Landesregierung die Zahlungen an Heimopfer eingestellt habe. Die im Bericht enthaltene Kritik an Deutschförderklassen könne sie nicht teilen; eine Evaluierung habe Erfolg gezeigt. Dennoch werde sich die Kritik an das zuständige Bildungsministerium weiterleiten.

LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (Grüne) eröffnete, dass physische Erziehungsmaßnahmen erst seit dem Jahr 1989 gesetzlich verboten seien. Sie fuhr mit den Ombudsstellen fort, die erfolgreich eingerichtet worden seien und sehr wichtige und gute Arbeit leisten würden. Bezüglich dem Thema Gewalt an Schulen plädierte sie dafür, gewalttätige Kinder nicht zu separieren, sondern stattdessen vermehrt auf Hilfe für sozial dysfunktionale Familien zu setzen und derartige Angebote auszubauen. In Punkto Deutschförderklassen meinte Berner, Kinder die daran teilnehmen, hätten weniger Chancen, weil sie weniger vom Fachunterreicht profitieren könnten. Abschließend sprach sie sich für die Etablierung eines Kinderschutzkonzeptes in allen Bereichen des Alltags, sowie die Förderung und Entwicklung von Kindern aus sozialökonomisch benachteiligten Familien aus.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) schloss sich der Meinung an, dass die Hilfeleistungen für Heimopfer zu früh beendet worden seien. Er fordere auch erneut eine Geste der Wiedergutmachung, wie sie von der Landesregierung bereits angekündigt worden war. Zum Thema Gewalt an Schulen meinte Aigner, dass der Mensch nicht nur ein Produkt seiner Lebensumstände sei, sondern auch eine Eigenverantwortung zu tragen habe, die eingefordert werden müsse. Gewaltbereite Schüler müssten sanktioniert werden, alleine schon um die anderen Schüler zu schützen. Man sehe bereits, wie die Folgen der Einwanderungspolitik in Pflichtschulen Niederschlag gefunden hätten. In vielen Pflichtschulen seien Kinder mit Deutsch als Muttersprache in der Minderheit. Man müsse auch auf das Wohl dieser Kinder schauen. Zu den Deutschförderklassen meinte Aigner, dass diese ja nicht losgelöst von anderen Bildungsinhalten laufen würden. Ein Jahr in einer Deutschförderklasse sei kein Verlust. Auch er fordere mehr „Supportpersonal“ für Lehrerinnen und Lehrer, wie Sozialpädagogen und -padagoginnen. Das sei auch der geänderten Schulpopulation geschuldet. Kinder mit einem anderen religiösen Hintergrund hätten mitunter einen anderen Zugang zu Gewalt und ein anderes Frauenbild. Er animierte die KJA dazu, sich dem Thema Zwangsehen anzunehmen. Betreffend Jugendschutz kritisierte er, dass Kinder bis zum 14 Lebensjahr „Narrenfreiheit“ besäßen. Er selbst sei gegen Zwölfjährige in Haft, aber die Diskussion um Möglichkeiten zu schaffen, dass der Staat auch bei 14 Jährigen eingreifen könne, müsse erlaubt sein. Aigner schloss damit, dass seine Fraktion dem Tätigkeitsbericht nicht zustimmen werde, was sich aber bei zukünftigen Berichten noch ändern könne.

LAbg. Marina Hanke, BA (SPÖ) bedankte sich für „wertvolle Anregungen“ und „so viele wichtige Impulse“, die sie jedes Jahr aus dem Bericht der Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendanwaltschaft für sich mitnehmen könne. Hanke blickte auf ein ereignisreiches Jahr 2019 anlässlich des Jubiläums zu „30 Jahre Kinderrechte“: Aktionen wie das Theaterstück „Kinderfressen leicht gemacht“ und weitere Kinderrechte-Aktionen in allen Bezirken hätten gezeigt, dass das Thema Kinderrechte „in Wien immer Platz findet“. Als „historisch“ bezeichnete Hanke den gestrigen Beschluss der Kinder- und Jugendstrategie: Wien sei eine „Kinderrechtestadt“. Der Tätigkeitsbericht zeige, dass vor allem die Kinder- und Jugendhilfe ein „herausfordernder Bereich“ sei. Die KJA arbeite hier laufend an Verbesserungen, zusätzlichen Angeboten und investiere in die Ausbildungsqualität. Es gehe „um Schutz und Geborgenheit für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt“. Die Debatte rund um Deutschklassen werde bereits „seit mehreren Jahren“ geführt, ihr sei hier aber eine Klarstellung wichtig: Nicht Deutsch als Muttersprache zu haben, sei nicht gleichbedeutend damit, kein Deutsch zu sprechen. Es gehe hier um „mehrsprachige Kinder“, dies sei eine Kompetenz, die man fördern müsse. Die aktuelle Lösung der Deutschklassen sei jedenfalls „nicht die beste Form“ eine Sprache zu erwerben – dies würden auch ExpertInnen sagen. Hanke stellte außerdem klar, dass der Bericht „keine Entschuldigungen für Gewalt“ von Jugendlichen enthalte. Das Thema „Gewalt an Schulen“ müsse laut Hanke in einem „breiten Kontext“ behandelt werden. Wien handle hier seit vielen Jahren, etwa mit der Aufstockung der SchulpsychologInnen, Schulkooperationsteams, Schulsozialarbeit oder zuletzt mit der Aktion „Respekt – gemeinsam stärker“, die die Institution Schule als Ganzes in die Gewaltprävention einbinde.

Kinder- und Jugendanwältin DSAin Dunja Gharwal, MA, betonte die Bedeutung von Teilhabe und Mitgestaltung für Kinder und Jugendliche. Diese habe im vergangenen Jahr durch die „Werkstadt junges Wien“ in der Stadt eine „neue Dimension“ erhalten. Das Jubiläumsjahr zu „30 Jahre Kinderrechte“ habe das Bewusstsein der Bevölkerung für Kinderrechte erheblich erhöht. Kinderrechte seien „systemrelevant und unverhandelbar“ und würden von der Kinder- und Jugendanwaltschaft „kompromisslos vertreten und eingefordert“. Auch in der Einzelfallarbeit gelinge es der Anwaltschaft, gute Lösungen für eine „heilsame Zukunft für Kinder“ zu finden, die im besten Fall auch strukturelle Veränderungen und Verbesserungen einleiten würden. Gharwal führte weiters die Veröffentlichung neuer Qualitätsstandards an, die zu Verbesserungen im Kinderschutz führen würden. Es gehe in der Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft darum, „Kindeswillen in Einklang mit Kindeswohl und Kinderrechten“ zu bringen. Man habe „viel erreicht“ und sei dennoch für die Zukunft gefordert.

Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs spannte in seiner Rede einen Bogen über die zahlreichen Krisen der letzten Jahre und deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche: von der Finanzkrise 2008 über die Fluchtbewegungen im Jahr 2015, die Klimakrise oder die aktuelle Covid-Krise, die im Begriff sei, von einer „Gesunheitskrise zu einer sozialen und wirtschaftlichen Krise“ zu werden. Kinder und Jugendliche seien deshalb heute „alles andere als verwöhnt“ wie gerne behauptet werde, sondern „krisenerfahren und mutig“. Sie bräuchten „einen besonderen Schutz von Übergriffen“, die mehrheitlich durch Erwachsenen begangen würden, erklärte Nik Nafs. Die „Werkstadt junges Wien“ habe gezeigt, dass Kinder und Jugendliche mitgestalten wollen und „sich nicht mit halben Sachen zufrieden geben.“ Die Vorhaben der Kinder- und Jugendstrategie seien „außergewöhnlich“, die Kinder- und Jugendanwaltschaft werde deren Umsetzung mit und für die Kinder und Jugendlichen aufmerksam begleiten.

Jugendlandesrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) bedankte sich beim ganzen Team der Kinder- und Jugendanwaltschaft für die Arbeit und den vorliegenden Bericht. Es gebe in der Arbeit für Kinder und Jugendliche „immer Luft nach oben“, die Kritik der Kinder- und Jugendanwaltschaft führe auch immer wieder zu konkreten Maßnahmen und Verbesserungen, wie dem Einsatz von Supportpersonal an Schulen oder den Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Stadt. Er wünschte sich auch beim Thema Deutschförderung mehr Aufmerksamkeit der Politik für die ExpertInnen. Das nächste Jahr werde mit der Umsetzung der Kinder- und Jugendstrategie ein „Forderndes“. Die Kinder und Jugendanwaltschaft werde parteiisch für die Kinder und Jugendlichen auf die Umsetzung der Strategie schauen.

Abstimmung:

Der Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS zur Kenntnis genommen. (Forts.) gaa/wei

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