POL-VER: Woche 5 der Quizreihe “Fahrrad Freitag” der Polizeiinspektion Verden/Osterholz

POL-VER: Woche 5 der Quizreihe “Fahrrad Freitag” der Polizeiinspektion Verden/Osterholz

Landkreis Verden (ots) – Darf ich während des Radfahrens mit einem Smartphone telefonieren?

A: Nein, das ist nicht erlaubt.

B: Wenn ich eine Hand am Lenker lasse, ist es in Ordnung.

C: Ja, klar!

Antwort A ist richtig!

Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die volle Konzentration aller Beteiligten- egal ob Autofahrer, Fußgänger oder Fahrradfahrer. Wenn Einzelne im Straßenverkehr abgelenkt sind, kann das sehr riskant sein. Schon eine kurze Unaufmerksamkeit kann unter Umständen nicht nur zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Fahrmanövern, sondern auch zu schlimmen Unfällen führen.

Jede Art von Ablenkung, wie z.B. Musik hören und Handynutzung, verhindert, dass man mögliche Gefahren um sich herum erkennen kann.

Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung vor, dass man während des Fahrradfahrens kein Smartphone, aber auch kein anderes “elektronisches Teil, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient”, benutzen darf, wenn man es dafür aufnehmen oder halten muss. Wenn man von der Polizei dabei erwischt wird, dass man sein Handy während der Fahrt benutzt, kann das ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge haben.

Das Gehör darf übrigens während der Fahrt nicht durch Geräte (z.B. Kopfhörer) beeinträchtigt werden.

Da man als Radfahrer zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern zählt, sollte man schon im eigenen Interesse versuchen für seine Sicherheit zu sorgen. Und dazu gehört unbedingt die komplette Ausnutzung der eigenen Sinne wie Sehen und Hören.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-107
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