POL-ROW: ++ Unfallflucht im Neuenlander Weg – Polizei ermittelt Verursacher ++ Vorfahrt missachtet – 75-jährige Frau bei Unfall verletzt ++ Zwei Frauen bei Unfall auf der L 131 verletzt ++

POL-ROW: ++ Unfallflucht im Neuenlander Weg – Polizei ermittelt Verursacher ++ Vorfahrt missachtet – 75-jährige Frau bei Unfall verletzt ++ Zwei Frauen bei Unfall auf der L 131 verletzt ++

Rotenburg (ots) – Unfallflucht im Neuenlander Weg – Polizei ermittelt Verursacher

Sottrum. Nach einer Unfallflucht im Neuenlander Weg ermittelt die Sottrumer Polizei gegen einen 34-jährigen Lkw-Fahrer. Demnach sei der Mann am Mittwochvormittag mit einem Lkw-Anhänger-Gespann rückwärts gegen eine Grundstücksmauer gefahren. Die Mauer kippte um und es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro. Ein Zeuge sprach mit dem Verursacher. Als der Mann trotzdem die Unfallstelle verließ, notierte er sich das Kennzeichen des Anhängers. Darüber konnte die Polizei den Halter und auch den Fahrer ermitteln.

Vorfahrt missachtet – 75-jährige Frau bei Unfall verletzt

Sittensen. Bei einem Verkehrsunfall auf der L 142 ist am Mittwochnachmittag eine 75-jährige Autofahrerin verletzt worden. Die Frau hatte gegen 16.30 Uhr mit ihrem Opel aus der Industriestraße auf die Landesstraße einbiegen wollen. Dabei übersah sie vermutlich den von links kommenden Mercedes Sprinter, der von einem 62-jährigen Mann gelenkt wurde. Bei dem Zusammenstoß zog sich die Unfallverursacherin schwere Verletzungen zu. Sie wurde in das Rotenburger Diakonieklinikum gebracht. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf über zehntausend Euro.

Zwei Frauen bei Unfall auf der L 131 verletzt

Zeven. Bei einem Verkehrsunfall im Einmündungsbereich der L 131 und der Straße Zum Hochkamp sind am Mittwochnachmittag zwei Menschen verletzt. Eine 80-jährige Autofahrerin hatte gegen 16 Uhr mit ihrem Ford auf die Landesstraße einbiegen wollen und dabei die Vorfahrt einer 53-jährigen Fahrerin eines Opel missachtet. Bei der Kollision zogen sich die beiden Frauen leichte Verletzungen zu. Die Polizei spricht von einem Sachschaden von neuntausend Euro.

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