Mitglieder des ZDF-Fernsehrates der XVI. Amtsperiode

Mitglieder des ZDF-Fernsehrates der XVI. Amtsperiode

Mainz (ots) – Liste der Mitglieder nach entsendenden Organisationen: https://kurz.zdf.de/FRneu/

Übersicht der Mitglieder mit Foto: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-mitglieder-100.html

Die Mitglieder des 60-köpfigen Fernsehrats werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt. Dabei vertreten sie in dem Gremium die Interessen der Allgemeinheit. Die genaue Zusammensetzung ist im ZDF-Staatsvertrag unter Paragraph 21 geregelt.

Unvereinbarkeiten mit der Mitgliedschaft im Fernsehrat sind in Paragraph 19a des ZDF-Staatsvertrags festgelegt. So dürfen die Mitglieder weder für einen privaten oder öffentlich-rechtlichen Konkurrenten noch für eine der Landesmedienanstalten tätig sein. Sie dürfen auch keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen vertreten, die der Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Fernsehrat entgegenstehen (Interessenkollision).

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Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat
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