Tagungsbilanz: Coronavirus sorgte auch im Nationalrat für einige Premieren

Tagungsbilanz: Coronavirus sorgte auch im Nationalrat für einige Premieren

Außergewöhnliche Tagung 2019/20 geht zu Ende; mehr als 40% der Gesetzesbeschlüsse einstimmig

Wien (PK) – Kommenden Montag geht die Tagung 2019/2020 des Nationalrats zu Ende. Es war ein in vielerlei Hinsicht bemerkenswertes Parlamentsjahr, das in der zweiten Hälfte ganz im Zeichen der Corona-Krise stand. Erstmals tagte der Nationalrat zur Minimierung des Ansteckungsrisikos in reduzierter Zusammensetzung, umfangreiche Gesetzespakete wurden im Eilverfahren beschlossen, die Budgetberatungen um mehrere Wochen verschoben und ungewöhnlich viele Sondersitzungen, zum Teil auch am Wochenende, abgehalten. Auch die Erweiterung des Plenarsaals um die Besuchergalerie zur Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln, geblockte Abstimmungen und der Entfall der Budgetrede des Finanzministers waren der COVID-19-Pandemie geschuldet. Abgeordnete und Regierungsmitglieder mit Mund-Nasen-Schutzmasken und RednerInnen hinter Plexiglasscheiben erzeugten ungewöhnliche Bilder.

Gefährdet war die Beschlussfähigkeit des Parlaments allerdings zu keiner Zeit. Auch am Höhepunkt der Krise funktionierte die Gesetzgebung reibungslos. Zuletzt haben die Abgeordneten außerdem den Gesundheitsausschuss und den Innenausschuss für permanent erklärt -damit können diese, wie der Budgetausschuss, auch im Sommer zu Beratungen zusammentreten.

Abseits der Corona-Krise sorgten unter anderem der Ibiza-Untersuchungsausschuss und die Zahlenpanne beim Budgetbeschluss für einige Aufregung. Fast schon in Vergessenheit geraten ist, dass die Tagung mit der Angelobung der 183 Abgeordneten und der Wahl des Nationalratspräsidiums begann. Wobei auch hier nicht alles in gewohnten Bahnen verlief, gehörte dem Parlament doch gleich vom Start weg eine fraktionslose Abgeordnete an. Die Grünen zogen nach zweijähriger Pause wieder in den Nationalrat ein und im Jänner stellte sich erstmals in der Geschichte Österreichs eine türkis-grüne Regierung dem Hohen Haus vor.

Auf die Zahl der Gesetzesbeschlüsse hatte die Corona-Krise nur bedingt Auswirkungen. Das liegt vor allem daran, dass die Abgeordneten gerade in den ersten Wochen rund um den Lockdown umfangreiche Sammelnovellen mit Dutzenden Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen verabschiedet haben. Dennoch wurden letzten Endes doch deutlich mehr Beschlüsse gefasst als zu Beginn einer neuen Gesetzgebungsperiode üblich. Durch die unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat und im Bundesrat konnten einige Bestimmungen allerdings erst verzögert in Kraft treten. 42,7% der Gesetze und damit weitaus mehr als in den letzten Jahren wurden einstimmig angenommen.

Insgesamt trat der Nationalrat in der ablaufenden Tagung zu 48 Sitzungen mit einer Gesamtdauer von fast 220 Stunden zusammen. Dabei wurden 96 Gesetze beschlossen und 15 Staatsverträge genehmigt. Zudem fassten die Abgeordneten 5 Beharrungsbeschlüsse nach Einsprüchen des Bundesrats und ermächtigten den Finanzminister, ESM-Hilfen für Eurostaaten zur Abfederung der Corona-Krise zuzustimmen.

Zu den Plenarsitzungen kommen 132 Ausschusssitzungen, 15 Unterausschusssitzungen und 10 Sitzungen des im Jänner eingesetzten Ibiza-Untersuchungsausschusses, der nächste Woche auch noch zu zwei weiteren Sitzungen zusammentritt. Gleich 13 der 48 Nationalratssitzungen waren Sondersitzungen außerhalb des Arbeitsplans, sogenannte Einbringungs- und Zuweisungssitzungen zur Beschleunigung des Gesetzgebungsprozesses mit eingeschlossen. Nur eine dieser außertourlichen Sitzungen – jene am 26. November zu den Casinos Austria – ging auf ein Minderheitsverlangen, damals noch von SPÖ, Grünen und NEOS, zurück.

3 Dringliche Anfragen, 4 Dringliche Anträge, 2 Misstrauensanträge

Im Rahmen der 48 Plenarsitzungen nahmen die Abgeordneten auch 25 Berichte der Regierung, des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft in Verhandlung. Zudem hielten sie 8 Aktuelle Stunden, 3 Aktuelle Europastunden und 3 Fragestunden ab. Dazu kommen die Regierungserklärung zur Vorstellung der neuen Bundesregierung und 8 weitere Erklärungen von Regierungsmitgliedern. 35 Gesetzesanträge wurden in Erste Lesung genommen. Auf eine Erste Lesung des Bundesfinanzgesetzes haben die Abgeordneten Corona-bedingt dieses Mal aber verzichtet. In 94 Entschließungen erhielt die Regierung Arbeitsaufträge vom Nationalrat.

Auf Verlangen der Opposition diskutierte der Nationalrat über 3 Dringliche Anfragen sowie 4 Dringliche Anträge und hielt 5 Kurze Debatten zu Fristsetzungsanträgen ab. Dazu kommt eine Kurze Debatte über die von SPÖ und NEOS verlangte Einsetzung des Ibiza-Untersuchungsausschusses. Auch mit einem ersten Misstrauenstrag war die neue Regierung im Plenum bereits konfrontiert: Auf Initiative der FPÖ wollte die Opposition die Abberufung von Finanzminister Gernot Blümel erzwingen, konnte sich erwartungsgemäß aber nicht durchsetzen. Ein zweiter – gegen Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gerichteter – Misstrauensantrag steht erst am Beginn der parlamentarischen Verhandlungen.

217 Gesetzesanträge der Abgeordneten

Mehr als die Hälfte der Gesetzesbeschlüsse – und damit deutlich mehr als in den vergangenen Jahren – gehen auf parlamentarische Anträge zurück. Auch das ist eine Nebenwirkung der Corona-Krise. So wurden alle 22 COVID-19-Gesetze von Abgeordneten der ÖVP und der Grünen initiiert. Dass es dadurch keine Begutachtungsverfahren gab, wie sonst bei Regierungsvorlagen üblich, stieß mit Fortdauer der Krise bei der Opposition auf immer größeren Unmut.

In Summe haben die fünf Fraktionen in dieser Tagung 217 Gesetzesanträge eingebracht. Die Nase vorn hatten hierbei SPÖ und NEOS mit 77 bzw. 75 Anträgen, wobei einige davon mit anderen Parteien gemeinsam vorgelegt wurden. Auf die Koalitionsparteien gehen 48 gemeinsame Anträge zurück, dazu kommen vier weitere mit zumindest einer dritten Partei als Antragsteller. Fünf Anträge hat die ÖVP im Alleingang eingebracht, alle noch vor der Koalitionsbildung. 24 Initiativen sind auf das Konto der FPÖ zu verbuchen.

Zu den 217 Gesetzesanträgen kommen außerdem 589 selbständige Entschließungsanträge.

Corona-Krise: Mehr als 150 Gesetzesnovellen und Sondergesetze in drei Wochen

Inhaltlich geprägt war die Tagung vor allem von der Corona-Krise. Schon in den ersten drei Wochen nach Ausbruch der Krise hat der Nationalrat, teilweise am Wochenende, fünf umfangreiche Gesetzespakete mit mehr als 150 Gesetzesnovellen und Sondergesetzen beschlossen, wobei die ersten beiden Pakete die Zustimmung aller Fraktionen erhielten. Auch dem Rekordtempo bei der Beschlussfassung legte die Opposition keine Steine in den Weg.

Mit Fortdauer der Krise geriet der anfängliche “Schulterschluss” allerdings sukzessive ins Wanken. So nutzten SPÖ und FPÖ ihre Mehrheit im Bundesrat mehrfach dazu, um das Inkrafttreten einiger Gesetze zu verzögern bzw. Zugeständnisse der Regierungsparteien zu erzwingen. Die Koalition würde die Oppositionsparteien zu wenig einbinden und sinnvolle mit fragwürdigen Maßnahmen in Sammelnovellen vermengen, begründeten SPÖ, FPÖ und NEOS unter anderem ihre wachsende Unzufriedenheit. Zudem kritisierten sie, dass die beschlossenen Hilfen zu langsam bei den Betroffenen ankommen und der bürokratische Aufwand zu hoch sei.

Insgesamt wurden von den Regierungsparteien im Laufe der Tagung 22 COVID-19-Gesetze und vier weitere ähnlich benannte Vorlagen mit mehr als 200 Artikeln eingebracht. Dazu kamen Dutzende weitere Gesetzesänderungen zur Abfederung der Krise. In insgesamt sechs Erklärungen informierten Bundeskanzler Sebastian Kurz und andere Regierungsmitglieder die Abgeordneten über aktuelle Entwicklungen.

Auch in organisatorischer Hinsicht stellte die COVID-19-Pandemie das Parlament vor große Herausforderungen. So trat der Nationalrat zum Teil mit einer reduzierten Zahl von Abgeordneten – abgestimmt auf die Mehrheitsverhältnisse – zusammen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren und im Notfall beschlussfähig zu bleiben. Außerdem wurde der Plenarsaal zur Einhaltung des gebotenen Mindestabstands von einem Meter in den Sitzreihen um die Besuchergalerie erweitert und den Abgeordneten ermöglicht, Sitzungen via Videoübertragung im Dachfoyer mitzuverfolgen. Abstimmungen erfolgten geblockt am Ende der Sitzung bzw. am Ende von Themenblöcken. Abgeordnete aus Quarantäne-Regionen verzichteten freiwillig auf die Teilnahme an Sitzungen.

Als weitere Vorkehrungsmaßnahmen wurden Plexiglasscheiben am Präsidium, auf der Regierungsbank und am Rednerpult angebracht, Schutzmasken bereitgestellt und PCR-Tests durchgeführt. Am 20. April gab Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka bekannt, dass sich ein erster Abgeordneter mit dem Coronavirus infiziert hat, eine weitere Abgeordnete folgte.

Rund um Ostern haben sich die Abgeordneten auch auf einen neuen Arbeitsplan des Nationalrats verständigt, um der durch die Corona-Krise notwendigen Verschiebung der Budgetverhandlungen Rechnung zu tragen.

Erste COVID-19-Gesetze ermöglichten Lockdown und legten Grundstein für Corona-Hilfen

Begonnen hat die Krise im Wesentlichen Mitte März, als sich ein rapider Anstieg von Krankheitsfällen in Österreich abzeichnete. Um den von der Regierung geplanten Lockdown zu ermöglichen, trat der Nationalrat am Samstag, den 14. und am Sonntag, den 15. März kurzfristig zu Sondersitzungen zusammen. Dabei haben die Abgeordneten mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz den notwendigen gesetzlichen Grundstein für die ab 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen und die weitreichenden Geschäftssperren ab 17. März gelegt. Gleichzeitig wurden erste Begleitmaßnahmen wie die Einführung des COVID-19-Kurzarbeitsmodells beschlossen und der Weg für die Einrichtung eines milliardenschweren Krisenbewältigungsfonds zur Aufrechterhaltung der Liquidität von Unternehmen geebnet. Eine knappe Woche später folgte ein umfangreiches Gesetzespaket mit 39 Gesetzesänderungen und fünf neuen Gesetzen, das das Parlament, inklusive des Bundesrats, ebenfalls im Schnellverfahren durchlief.

Ein wesentlicher Eckpfeiler des 2. COVID-19-Gesetzes waren Sonderregelungen für die Justiz, etwa was die vorübergehende Unterbrechung von Verfahren, die Einschränkung des Gerichtsbetriebs sowie den Aufschub von Haftstrafen betrifft. Außerdem wurden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen inklusive eines mit 1 Mrd. € dotierten Härtefallfonds für Kleinstunternehmen und Ein-Personen-Unternehmen, Erleichterungen für SchuldnerInnen, ein einfacherer Zugang zum Unterhaltsvorschuss, Hilfen für KünstlerInnen, sowie zusätzliche Budgetmittel für die Österreichische Gesundheitskasse und den Pflegebereich beschlossen. Auch die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Pflicht zum Verbrauch von Alturlaub für MitarbeiterInnen gesperrter Betriebe, vorübergehende Sonderregelungen für den Zivildienst und für Angehörige von Gesundheitsberufen, die Verlängerung zahlreicher Verfahrensfristen sowie spezielle Regelungen für den Bildungsbereich gehörten zur Sammelnovelle.

Vom Umfang her noch einmal getoppt wurde das 2. COVID-19-Gesetz vom 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz, die Anfang April verabschiedet wurden und aus zusammen 92 Artikeln – 85 Gesetzesänderungen und 7 neuen Gesetze – bestanden. Sie brachten unter anderem eine Aufstockung des Krisenbewältigungsfonds auf 28 Mrd. €, eine Erhöhung der Mittel für Kurzarbeit, ein vorübergehendes Kündigungsverbot bei Mietrückständen, eine außertourliche Förderung für Tages- und Wochenzeitungen sowie gesetzliche Grundlagen für möglichen “Ergänzungsunterricht” während der Schulferien. Zudem stimmten die Abgeordneten dafür, 30 Mio. € für Familien in besonderen Notlagen bereitzustellen, Corona-Prämien für MitarbeiterInnen bis 3.000 € von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht zu befreien und einfache Mund-Nasen-Schutz-Masken vorübergehend von den strengen Zertifizierungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz auszunehmen. Spezielle Schutzbestimmungen für Beschäftigte mit schweren Vorerkrankungen wurden später noch präzisiert.

Weitere 13 COVID-19-Gesetze

Ende April folgten 13 weitere COVID-19-Gesetze zu verschiedensten Bereichen. Ihr Ziel war es unter anderem, Lücken bei staatlichen Hilfen und Unterstützungen zu schließen, gesetzliche Grundlagen für eine schrittweise Wiederbelebung des öffentlichen Lebens zu schaffen und eine österreichische Beteiligung an gemeinsamen EU-Hilfen zu ermöglichen. Auch das geplante sukzessive Wiederhochfahren des Justiz- und der Behördenbetriebs benötigte gesetzliche Normen.

Konkret beschlossen wurde etwa eine vorübergehende Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, die Bereitstellung weiterer 30 Mio. € für Familien in Notlagen, zusätzliche Geldmittel für die Förderung von freiwilligem Engagement, eine Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken und gesetzliche Grundlagen für ein COVID-19-Screening-Register. Zudem erhielten die Finanzämter spezielle Prüfbefugnisse zum Aufspüren von Fördermissbrauch. Bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren kann seither verstärkt auf Videotechnologie zurückgegriffen werden. Ebenso ist seither eine telefonische Anordnung von Quarantänemaßnahmen für erkrankte bzw. krankheitsverdächtige Personen möglich. Begleitend zu den 13 Gesetzen haben die Abgeordneten den Weg für eine Gutscheinregelung für abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen geebnet.

Auf besonders heftige Kritik bei der Opposition stieß die Novelle zum Epidemiegesetz, die notwendig war, um Veranstaltungen unter bestimmten behördlichen Auflagen wieder zu ermöglichen. Trotz umfangreicher Nachbesserungen seitens der Koalitionsparteien scheiterte die Novelle – wie drei weitere COVID-19-Gesetze – zunächst an einem Einspruch des Bundesrats, bevor der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fasste. Die Klarstellung, dass VeranstaltungsteilnehmerInnen nicht zur Nutzung einer Tracking-App gezwungen werden können und Risikogruppen wie ältere Personen oder bestimmte andere Personengruppen nicht diskriminiert werden dürfen, war den Oppositionsparteien zu wenig weit gegangen.

Weitere Corona-Hilfen und Maßnahmen zur Konjunkturbelebung

Bis zum Tagungsende summierte sich die Zahl der “COVID-19-Gesetze” auf 22, wobei zuletzt immer weniger Corona-bedingte Gesetzesnovellen und Sondergesetze einen einschlägigen Gesetzestitel erhielten. So wurden unter anderem ein Investitionspaket für Gemeinden in der Höhe von 1 Mrd. €, Sonderzuschüsse für die Länder aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Umsätze zur Entlastung der Hotellerie, Gastronomie sowie der Kultur- und Medienbranche abseits der klassischen COVID-19-Gesetzesreihe beschlossen.

Neu hinzugekommen sind im Juni zudem die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen wie Kultur- und Sportvereine in der Höhe von 700 Mio. €, ein mit 90 Mio. € dotierter Hilfsfonds für selbstständige KünstlerInnen und ein weiteres Gastronomiepaket, mit dem u.a. die Schaumweinsteuer gestrichen und die Steuerbefreiung von Essensbons erweitert wurde. Kreditzahlungen können nunmehr bis Ende Oktober ausgesetzt werden, auch die Frist zur Anmeldung einer Insolvenz bei rechnerischer Überschuldung wurde verlängert.

Schließlich wurden im Juli, wieder verstärkt auf Basis von Regierungsvorlagen, noch mehr als ein Dutzend weiterer Corona-bedingter Gesetze beschlossen. Sie enthalten nicht nur weitere Unterstützungsleistungen zur Abfederung der Krise, sondern auch Maßnahmen zur Konjunkturbelebung. Dazu gehören etwa die rückwirkende Senkung des Eingangssatzes für die Lohn- und Einkommensteuer von 25% auf 20%, eine begleitende Negativsteuer für GeringverdienerInnen in der Höhe von 100 €, ein Kinderbonus von 360 € pro Kind, eine Einmalzahlung für Arbeitslose von 450 €, die Möglichkeit des Verlustrücktrags für Unternehmen und die Bereitstellung von 1 Mrd. € für Investitionsprämien.

Weiters wurden Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen verlängert und noch einmal 30 Mio. € für Familien in Notlagen zur Verfügung gestellt. Ebenso hat der Nationalrat Vorsorge dafür getroffen, dass Beschäftigte in Kurzarbeit keine Steuernachteile beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben. Fachkräftestipendium und Weiterbildungsgeld können im Falle einer Corona-bedingten Ausbildungsunterbrechung länger bezogen werden. Für Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen ist eine außerordentliche Presseförderung von 3 Mio. € vorgesehen.

Landwirtschaftliche Betriebe werden durch die Möglichkeit einer Drei-Jahres-Verteilung von Gewinnen, eine Erhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht und ein Sozialversicherungspaket entlastet. Zudem haben die Abgeordneten die Einrichtung eines mit 350 Mio. € dotierten “Waldfonds” beschlossen, um WaldeigentümerInnen, die nicht nur durch die Corona-Krise, sondern auch durch den Klimawandel und die Borkenkäferplage unter Druck gekommen sind, zu unterstützen. Für gewässerökologische Maßnahmen wie den Rückbau von Bachverbauungen werden in den Jahren 2020 bis 2027 über den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds 200 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Zuletzt gab es in den Reihen der Opposition noch einige Aufregung um erweiterte Mitwirkungspflichten der Polizei beim Aufspüren von Corona-Verdachtsfällen. Ein entsprechender Gesetzesantrag des Wirtschaftsausschusses konnte daher erst mit zweitägiger Verzögerung verabschiedet werden. Er sieht außerdem vor, steuerfreie Corona-Prämien für Beschäftigte bis 3.000 € nun auch von Dienstgeberabgaben wie FLAF-Beiträgen und der Kommunalsteuer zu befreien.

Opposition fordert COVID-19-Unterausschuss zur parlamentarischen Kontrolle der Corona-Hilfen

Um die staatlichen Corona-Hilfen wirksam kontrollieren zu können, brachte die Opposition bereits im April einen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen COVID-19-Unterausschusses mit umfangreichen Prüfbefugnissen ein. Dieser soll – als Ausgleich für den weitreichenden Handlungsspielraum, der dem Finanzminister und der Regierung eingeräumt wurde – alle budgetrelevanten Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie prüfen können, insbesondere was Mittelvergaben durch die staatliche Corona-Finanzierungsagentur COFAG, Ermächtigungen an den Finanzminister sowie Zahlungen aus dem Härtefallfonds betrifft. Das Vorhaben liegt allerdings nach wie vor auf Eis, auch wenn ÖVP und Grüne grundsätzlich Verständnis für das Anliegen zeigen. Wiederholte Fristsetzungsanträge fanden allerdings keine Mehrheit.

Auch das Bemühen der FPÖ, einen COVID-19-Untersuchungsausschuss einzusetzen, scheiterte. Neben den Koalitionsparteien lehnten auch die NEOS einen entsprechenden Antrag ab. Zwar halten auch sie viele von der Regierung in der Krise getroffene Maßnahmen und Aussagen für aufklärungsbedürftig, ein Untersuchungsausschuss zum jetzigen Zeitpunkt ist ihrer Meinung nach aber nicht zweckmäßig. Die FPÖ wirft der Regierung in Zusammenhang mit der Krisenbewältigung unter anderem Desinformationspolitik und Machtmissbrauch vor. So hätte der U-Ausschuss u.a. klären sollen, wie es zum umstrittenen Oster-Erlass des Gesundheitsministeriums kam, warum öffentlich mehrfach suggeriert wurde, dass Treffen im privaten Rahmen rechtswidrig sind und ob Bundeskanzler Sebastian Kurz bzw. die Regierung bewusst Angst in der Bevölkerung schüren wollten.

Beschlüsse abseits der Corona-Krise

Der erste Gesetzesbeschluss in der 27. Gesetzgebungsperiode war die Befreiung einzelner Autobahnabschnitte von der Vignettenpflicht, um Umgehungsverkehr auf Landstraßen zu unterbinden. Zudem beschloss der Nationalrat abseits von Corona auch ein vorübergehendes Bleiberecht für abgewiesene AsylwerberInnen in Lehre, eine Überbrückungsfinanzierung für den Verein für Konsumenteninformation (VKI), neue Straftatbestände zur Ahndung von Betrug mit EU-Geldern, ein neues Investitionskontrollgesetz zur Verhinderung des Ausverkaufs heimischer Infrastruktur und einen erweiterten Zugang zur Verfahrenshilfe. Auch ein neues Strahlenschutzgesetz, ergänzende Bestimmungen zur Neuorganisation der Finanzverwaltung, ein leichterer Zugang von BauarbeiterInnen zur sechsten Urlaubswoche, ein geänderter Zulassungsmodus für Privatuniversitäten und strukturelle Modernisierungen im Bereich der Fachhochschulen haben die Abgeordneten auf den Weg gebracht.

In Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs darf die Österreichische Gesundheitskasse die korrekte Abführung von Sozialabgaben wieder selber prüfen. Durch eine Novelle zum Studienförderungsgesetz wurde sichergestellt, dass österreichische Studierende auch nach dem Brexit ein Mobilitätsstipendium für Auslandssemester in Großbritannien beziehen können.

Ebenso in der letzten Plenarwoche hinzu kamen eine weitere Verschiebung der Oberstufen-Reform bis 2023, die Erhöhung der Flugabgabe auf Kurzstreckenflüge auf 30 € pro Ticket und eine Änderung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes mit einer neuen Vertrauenswürdigkeitsprüfung für BVT-MitarbeiterInnen. Die Forschungsfinanzierung wird auf neue Beine gestellt, der befristet geltende Spitzensteuersatz von 55% für SpitzenverdienerInnen bis 2025 verlängert. Der beim Parlament eingerichtete Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus wird künftig jährlich einen Simon-Wiesenthal-Preis vergeben, um besonderes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus zu würdigen.

Weiter in der Warteschleife ist hingegen das vom Nationalrat eigentlich bereits im vergangenen Jahr beschlossene Glyphosat-Verbot. Das Gesetz konnte nicht wie geplant zum Jahresende in Kraft treten, weil das erforderliche Notifizierungsverfahren bei der EU nach Ansicht der EU-Kommission zu spät eingeleitet wurde. In Folge dieser Entscheidung hat die SPÖ nun einen neuen Vorstoß unternommen. Auch eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz, die die Basis für die Einführung des elektronischen Impfpasses bildet, muss zunächst bei der EU notifiziert werden.

Diskussion über Klimaschutz und Bundesheerreform

Viel diskutiert wurde zu Beginn der Tagungsperiode auch über Umwelt-und Klimaschutz sowie über Bildungspolitik. Zudem sorgten die knapp vor den Wahlen im freien Spiel der Kräfte gefassten Nationalratsbeschlüsse für einige Nachwehen. Im Herbst schlug dann erstmals die Affäre rund um die Casinos Austria im Hohen Haus auf, was zunächst zu einer Sondersitzung des Nationalrats und in weiterer Folge zur Einsetzung des Ibiza-Untersuchungsausschusses führte. Ab Mitte März waren dann naturgemäß die COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen das dominierende Thema. Zuletzt sorgte die geplante Bundesheerreform für einige Unruhe und Debatten.

Budgetbeschluss mit Zahlenpanne

Massive Auswirkungen hatte die Corona-Krise auch auf die Budgetberatungen im Parlament. So war schon bei der Einbringung des Budgets 2020 und des neuen Bundesfinanzrahmens Mitte März klar, dass die vorgelegten Zahlen nicht halten werden. Finanzminister Gernot Blümel hatte zwar vor der Übermittlung des Haushaltsentwurfs an das Hohe Haus noch rasch eine Überschreitungsermächtigung in der Höhe von 4 Mrd. € eingebaut und die Einnahmenschätzungen etwas nach unten korrigiert, selbst der Regierung war damals aber bewusst, dass viel mehr Geld zur Bewältigung der Krise von Nöten sein wird.

Gleichzeitig war aufgrund der notwendigen Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Pandemie an reguläre Budgetberatungen vorerst nicht zu denken. So fielen zunächst die traditionelle Budgetrede und die Erste Lesung des Bundesfinanzgesetzes ins Wasser und wurden durch eine Erklärung des Finanzministers zur aktuellen Budgetsituation samt anschließender kurzer Debatte ersetzt. Danach mussten die Ausschussberatungen und Schlussabstimmungen um mehrere Wochen verschoben werden. Kurzzeitig wurde auch darüber debattiert, vom üblichen Prozedere der Budgetberatungen abzukehren, worauf schließlich aber doch verzichtet wurde.

Für zunehmenden Unmut bei der Opposition sorgte der Umstand, dass das Finanzministerium an den überholten Eckdaten des Budgetentwurfs festhalten wollte. Die beschlossenen bzw. geplanten staatlichen Corona-Hilfen sollten lediglich durch eine Überschreitungsermächtigung in der Höhe von 28 Mrd. € abgesichert werden. Angesichts der unsicheren Wirtschaftsprognosen sei jede Zahl, die man ins Budget schreibe, falsch, hatte Finanzminister Blümel diese Vorgangsweise begründet und sich damit nicht nur dem Vorwurf eingehandelt, den Grundsatz der Budgetwahrheit und der Transparenz zu missachten, sondern auch den ersten Misstrauensantrag gegen ein Mitglied der türkis-grünen Regierung ausgelöst.

Wenige Stunden vor dem Budget-Beschluss legten ÖVP und Grüne schließlich doch noch einen Abänderungsantrag vor, um die Corona-Hilfen im Bundesfinanzgesetz zumindest grob abzubilden. Dabei wurde allerdings vergessen anzugeben, dass es sich bei den Zahlen um Millionenbeträge handelt, was dem Finanzminister einiges an Häme einbrachte und den Budgetbeschluss um einen weiteren Tag verzögerte. Die Zahlenpanne wurde mit einem Antrag auf Behebung von Widersprüchen zwischen Zweiter und Dritten Lesung korrigiert und damit sichergestellt, dass der Regierung heuer tatsächlich 102,39 Mrd. € -und nicht lediglich 102.389 € – für Ausgaben zur Verfügung stehen. Nicht nach unten korrigiert wurden die Einnahmen.

Unabhängig von der Corona-Krise sieht das Bundesfinanzgesetz 2021 unter anderem zusätzliche Budgetmittel für Sicherheit und Verteidigung, die Justiz, den Bereich Bildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie für Klimaschutz und Mobilität vor. Zudem schlagen auf der Ausgabenseite auch einige bereits in der letzten Legislaturperiode gefasste Beschlüsse wie die Valorisierung des Pflegegelds und die überproportionale Erhöhung kleiner und mittlerer Pensionen zu Buche. Ausgabendämpfend wirkt hingegen das niedrige Zinsniveau. Auf der Einnahmenseite machen sich steuerliche Entlastungsmaßnahmen durch das Steuerreformgesetz 2020 bemerkbar.

Ungewöhnlich ist im Übrigen auch, dass von der neuen Regierung kein Doppelbudget vorgelegt wurde, wie nach Herbstwahlen üblich. Vielmehr finden heuer gleich zweimal Budgetverhandlungen – getrennt für die Jahre 2020 und 2021 – statt. Diese Entscheidung wurde bereits vor der Corona-Krise getroffen.

Mitwirkungsrechte des Nationalrats in EU-Angelegenheiten

Im Rahmen der EU-Politik standen neben den europäischen Corona-Hilfen vor allem das von der neuen EU-Kommission vorgestellte Klimaschutzprogramm “Green Deal”, der mit Ende Jänner vollzogene Brexit sowie der mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 im Vordergrund der Debatte, wobei sich die Diskussion unter anderem darum drehte, ob sogenannte Corona-Bonds, also gemeinsame Anleihen der EU-Staaten, ein taugliches Mittel wären, um von der Corona-Krise besonders betroffene EU-Staaten zu unterstützen. Auch bezüglich der Frage, ob die Hilfen in Form von Zuschüssen oder rückzahlbaren Krediten gewährt werden sollen, gehen die Meinungen der Mitgliedstaaten auseinander. Die österreichische Regierung pocht mit drei weiteren Ländern jedenfalls auf restriktive Kriterien, um zu verhindern, dass die betroffenen Länder die Hilfen zur allgemeinen Schuldenabdeckung nutzen.

Schon seit längerem diskutiert wird über die künftigen Budgetschwerpunkte der Europäischen Union, wobei auch diese Verhandlungen aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer zäh verlaufen. Die Debatte über das vermeintliche Versagen der EU in der Corona-Krise ist hingegen ebenso wieder abgeflaut wie die Diskussion über die Zustände in griechischen Flüchtlingslagern und die etwaige Aufnahme von Kindern aus diesen Lagern in Österreich. Eine direkte Auswirkung der COVID-19-Pandemie war die Schließung von Grenzen und die Verhängung von Einreisebeschränkungen, auch darüber wurde im Parlament wiederholt diskutiert.

Der EU-Hauptausschuss und der EU-Unterausschuss kamen in der vergangenen Tagung zu acht Sitzungen zusammen, um ihre Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei wurde der Regierung dreimal ein bindender Verhandlungsauftrag mitgegeben. Auch die Fachausschüsse und das Plenum haben sich immer wieder gezielt mit EU-Fragen beschäftigt. So hat etwa die Zustimmung von Finanzminister Blümel zur grundsätzlichen Gewährung von ESM-Finanzhilfen im Rahmen des sogenannten “Pandemic Crisis Supports” einer ausdrücklichen Ermächtigung durch die Abgeordneten bedurft. Auch wurde dem Finanzminister erlaubt, 650 Mio. € für den Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitzustellen und weitere 720 Mio. € an Garantien für das EU-Kurzabeitsprogramm Sure zu übernehmen.

Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU hat Österreich mit 1. Februar übrigens einen Abgeordneten-Sitz mehr im Europäischen Parlament erhalten. Dadurch bekam auch der Grüne Parlamentsklub Zuwachs.

Wieder fünf Parteien im Nationalrat, Frauenanteil stieg leicht an

Begonnen hat die Tagung mit der konstituierenden Sitzung des Nationalrats am 23. Oktober. 25 Tage nach der vorgezogenen Nationalratswahl, die durch das Platzen der türkis-blauen Regierung infolge des Ibiza-Skandals ausgelöst wurde, traten die neu gewählten Abgeordneten zum ersten Mal in der 27. Legislaturperiode zusammen. Wie schon bei den Wahlen 2017 hatten wieder fünf Parteien den Einzug in den Nationalrat geschafft, wobei die Grünen die Liste JETZT ablösten, die an der 4%-Hürde gescheitert waren. Mit Abstand mandatsstärkste Partei wurde die ÖVP (71 Mandate, plus 9), gefolgt von der SPÖ (40, minus 12) und von der FPÖ (31, minus 20). Die Grünen errangen bei ihrem Wiedereinzug ins Hohe Haus nach zweijähriger Abwesenheit 26 Mandate, die NEOS 15 (+5). Wobei die FPÖ durch den Einzug von Philippa Strache in den Nationalrat eines ihrer 31 Mandate gleich wieder verlor, da Strache von Beginn an keiner Fraktion angehörte.

55 bzw. 30% der 183 Abgeordneten zogen erstmals in den Nationalrat ein. Als jüngster Mandatar wurde der 24-jährige Yannick Shetty (NEOS) angelobt, als älteste Mandatarin Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP). Der Frauenanteil stieg von 37,16% auf 39,3%. Daran hat sich auch nach dem Wechsel zahlreicher Abgeordneter in die Regierung nichts geändert. Zum Nationalratspräsidenten wählten die Abgeordneten mit 143 von 163 abgegebenen gültigen Stimmen erneut Wolfgang Sobotka. Doris Bures als Zweite Präsidentin erhielt 142 von 171 gültigen Stimmen, Norbert Hofer als Dritter Präsident 123 von 166. Abgegeben worden waren jeweils 181 Stimmzettel.

Neue türkis-grüne Regierung stellte sich im Jänner dem Nationalrat vor

Bis eine neue Regierung gebildet und die Übergangsregierung mit Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein an der Spitze abgelöst wurde, dauerte es allerdings noch einige Wochen, wobei die ÖVP zunächst auch Sondierungsgespräche mit der SPÖ führte, bevor sie Koalitionsverhandlungen mit den Grünen begann. Erst kurz nach den Weihnachtsfeiertagen zeichnete sich eine Einigung zwischen den beiden Parteien ab, am 2. Jänner präsentierten Sebastian Kurz und Werner Kogler der Öffentlichkeit schließlich das Regierungsprogramm. Die Angelobung des Regierungsteams durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen erfolgte am 7. Jänner, drei Tage später, am 10. Jänner, stellten Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Kogler die 13 MinisterInnen und 2 StaatssekretärInnen sowie das Regierungsprogramm dem Nationalrat vor. Erstmals in der Geschichte Österreichs besteht das Regierungsteam aus mehr Frauen als Männern, daran änderte auch der mittlerweile erfolgte Rücktritt von Kultur-Staatssekretärin Ulrike Lunacek nichts, der Andrea Mayer nachfolgte.

Die Schwerpunkte des Regierungsprogramms, zu denen unter anderem Klimaschutz, Sicherheit, Transparenz, Pflege und Steuerentlastungen gehören, spiegeln sich zum Teil auch in der neuen Ressortverteilung nieder, die der Nationalrat in Form einer Änderung des Bundesministeriengesetzes billigte. So wurde etwa ein neues Mammutressort für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eingerichtet und die Arbeitsagenden aus dem Sozialministerium herausgelöst.

Das Regierungsprogramm vereine “das Beste aus beiden Welten”, betonte Kurz im Rahmen der Regierungserklärung. Eine neue Form der Kompromissfindung habe es ermöglicht, dass sowohl die Volkspartei als auch die Grünen ihre zentralen Wahlversprechen umsetzen könnten. Auch Vizekanzler Werner Kogler sprach von einem guten Pakt und hob das Ziel hervor, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. An der Zahl und Zuständigkeit der Ausschüsse änderte sich trotz der neuen Ressortverteilung nichts, so gibt es z.B. nach wie vor einen Ausschuss für Arbeit und Soziales oder einen eigenen Verkehrsausschuss.

Ibiza-U-Ausschuss prüft Postenbesetzungen und möglichen Gesetzeskauf unter Türkis-Blau

Zu den 39 gewählten Ausschüssen und ständigen Unterausschüssen gesellte sich am 22. Jänner der Ibiza-Untersuchungsausschuss, der auf Verlangen von SPÖ und NEOS eingesetzt wurde und bisher zu 10 Sitzungen zusammentrat. Er soll der Frage nachgehen, ob es unter der türkis-blauen Regierung zu Korruption, Untreue und Amtsmissbrauch gekommen ist, wie die beiden Oppositionsparteien vermuten. In diesem Sinn wird der U-Ausschuss neben der Vollziehung des Glücksspielgesetzes und Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG auch weitere Postenbesetzungen und politische Entscheidungen während der Amtszeit der Regierung prüfen. Ebenso gehören etwaige Einflussnahmen auf die behördlichen Ermittlungen nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos zum Untersuchungsgegenstand.

Ganz friktionsfrei verlief der Start des Untersuchungsausschuss allerdings nicht. Zunächst kürzten die Koalitionsparteien große Teile des Untersuchungsgegenstandes mit der Begründung zusammen, dass dieser in vielen Punkten zu unbestimmt formuliert und insgesamt zu weitschweifig wäre. Diese Einengung war einem Anfang März ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zufolge allerdings nicht zulässig und wurde daher aufgehoben. Dann kam es nicht zuletzt aufgrund der COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen bei Aktenlieferungen und der Befragung von Auskunftspersonen, weshalb sich die Abgeordneten darauf verständigten, den U-Ausschuss durch eine Fristhemmung um drei Monate zu verlängern. Zuletzt sorgte neben anderen Diskussionspunkten die Niederlegung ihres Amtes durch Verfahrensrichterin Ilse Huber für öffentliche Aufmerksamkeit. Als ihren Nachfolger hat der Geschäftsordnungsausschuss kurz vor Tagungsende einstimmig Hubers bisherigen Stellvertreter Wolfgang Pöschl gewählt.

Als erste Auskunftspersonen waren neben Falter-Chefredakteur Florian Klenk die Protagonisten des Ibiza-Videos, Ex-FPÖ Chef Heinz-Christian Strache und der ehemalige geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus, geladen. Insgesamt haben die Abgeordneten bis dato 17 Personen befragt, fünf weitere sollen nächste Woche folgen. Nicht alle, die auf der ersten Ladungsliste standen, haben sich allerdings bislang den Befragungen gestellt. Bis zum Frühjahr 2021 hat der U-Ausschuss 42 Befragungstage geplant, dann werden zu den vorläufig rund 78 Beratungsstunden und 1.248 angefertigten Protkollseiten wohl noch etliche weitere hinzukommen.

Als Informationsmaterial stehen den Abgeordneten mehr als 1 Million Aktenseiten zur Verfügung. Davon unterliegen 15.734 Seiten der Sicherheitsstufe 3 (vertraulich) und 3.309 Seiten der Sicherheitsstufe 4 (geheim).

2.848 Schriftliche Anfragen

Gegenüber den vergangenen beiden Tagungen wieder gestiegen ist die Zahl der schriftlichen Anfragen. Das Rekordniveau jener Jahre, in denen sechs Fraktionen im Nationalrat saßen, wurde allerdings nicht erreicht. Konkret haben die Abgeordneten bis Mittwoch Abend 2.833 Anfragen an Regierungsmitglieder eingebracht. Dazu kommen 10 Anfragen an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, 4 Anfragen an Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und eine Anfrage an die Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses Pamela Rendi-Wagner. Daneben wurden auch noch zwei sogenannte Dokumentenanfragen zu aktuellen EU-Vorhaben gestellt.

Die mit Abstand meisten Anfragen gehen wieder auf das Konto der FPÖ (1.154), gefolgt von der SPÖ (814) und den NEOS (812). Von den Grünen wurden 63 Anfragen gestellt, von ÖVP-Abgeordneten lediglich 5. Fraktionsübergreifende Anfragen gab es in dieser Tagung nicht.

An der Spitze der AnfragestellerInnen liegt heuer FPÖ-Abgeordneter Michael Schnedlitz, wobei sich unter den 313 von ihm eingebrachten Anfragen auch viele Serienanfragen an alle Ministerien befinden. Dahinter rangieren die NEOS-Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (169) und Gerald Loacker (158) sowie SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher (142). Auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS) sind im vordersten Feld zu finden.

Das größte Interesse zeigten die MandatarInnen wieder einmal für das Innenministerium (458). Es folgen das Sozialministerium (358) und das Justizministerium (317). Am anderen Ende der Liste rangieren die beiden im Bundeskanzleramt angesiedelten Bundesministerinnen für Frauen und Integration bzw. für EU und Verfassung mit jeweils rund 40 schriftlichen Anfragen.

Die BürgerInnen wandten sich mit 29 Bürgerinitiativen und 27 Petitionen an das Hohe Haus. Gefordert war in der Corona-Krise auch die Präsidialkonferenz, sie trat insgesamt 24 Mal zusammen. Dabei wurde erstmals auch der Einsatz von Videotechnologie erprobt.

Auswirkungen hatte die COVID-19-Pandemie auch auf die Tätigkeit des Parlaments abseits von Gesetzgebung und Kontrolle (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 792/2020). (Fortsetzung Tagungsbilanz) gs

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