INX überschreitet Mindestbetrag von 7,5 Millionen US-Dollar und akzeptiert ab sofort auch BTC, ETH und USDC

INX überschreitet Mindestbetrag von 7,5 Millionen US-Dollar und akzeptiert ab sofort auch BTC, ETH und USDC

New York (ots/PRNewswire) – In den ersten drei Tagen über 3.000 Privatanleger und zugelassene Anleger für das Token-Angebot von INX registriert

INX Limited hat heute bekanntgegeben, in seinem ersten öffentlichen Angebot über 7,5 Millionen US-Dollar gesammelt und damit den Mindestbetrag für das Angebot überschritten zu haben. Die Firma akzeptiert ab Montag, den 14. September 2020 um 15.00 Uhr auch Zahlungen in Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und USD Coin (USDC).

INX hat das allererste SEC-registrierte Security Token IPO eingeführt und beabsichtigt, bis zu 117 Millionen US-Dollar sowohl von Privat- als auch institutionellen Anlegern zusammenzutragen. INX will mit den durch den Verkauf von INX-Tokens gesammelten Nettoeinnahmen eine regulierte Trading-Plattform für digitale Assets wie Kryptowährung, Security Tokens und deren Derivate einführen. Weiterhin sollen die Einnahmen dazu dienen, einen Fonds mit Liquiditätsreserven einzurichten. Außerdem will INX damit seine Trading-Lösungen langfristig weiterentwickeln und am Laufen halten.

INX hat den Angebotspreis auf 0,90 US-Dollar pro Token festgesetzt. Die Untergrenze für eine Investition liegt bei 1.000 US-Dollar. Die Wechselkurse für TC/USD, ETH/USD und USDC/USD werden so festgelegt wie im endgültigen Prospekt (https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1725882/000121390020023202/ea125858-424b1_inxlimited.htm) beschrieben. Weitere Informationen sind im endgültigen Prospekt (https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1725882/000121390020023202/ea125858-424b1_inxlimited.htm) und unter der Adresse https://token.inx.co/ zu finden.

Eine Registrierungserklärung zu diesen Wertpapieren hat die US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, kurz: SEC) am 20. August 2020 für wirksam erklärt. Kopien der Registrierungserklärung finden sich auf der SEC-Website unter www.sec.gov (http://www.sec.gov/). Für das Angebot ist ausschließlich der Prospekt relevant. Die Verantwortlichen haben bei der SEC den abschließenden Prospekt eingereicht, der die Bedingungen des Angebots beschreibt. Der Prospekt ist Teil der gültigen Registrierungserklärung. Sobald der abschließende Prospekt mit dem Angebot verfügbar ist, können die Anleger ihn über die SEC-Website oder diesen Link (https://token.inx.co/) beziehen oder unter der Adresse investors@inx.co direkt bei INX anfordern.

Diese Pressemitteilung versteht sich weder als Angebot zum Verkauf dieser Wertpapiere noch als Werbung für einen entsprechenden Verkauf. Diese Wertpapiere dürfen nicht in Staaten oder Rechtssystemen verkauft werden, in denen derartige Angebote, Werbungen für Angebote oder der Verkauf ungesetzmäßig sind, wenn sie nicht zuvor unter den Wertpapiergesetzen der betreffenden Staaten oder Rechtssysteme registriert oder qualifiziert wurden.

Das Angebot gilt für die US-Bundesstaaten Kalifornien*, Colorado, Connecticut, Georgia, Hawaii, Illinois, Louisiana, Michigan, Minnesota, New York, Texas*, Washington*, Wisconsin und Wyoming.

* Abhängig von den Eignungsstandards wie im entsprechenden Abschnitt des abschließenden Prospektes beschrieben.

Über INX:

INX stellt eine regulierte Trading-Plattform für digitale Wertpapiere und Kryptonwährungen bereit, indem es traditionelle Marktkenntnisse mit einem neuartigen Fintech-Ansatz zusammenführt. An der Spitze von INX sitzt ein erfahrenes Team aus Wirtschafts-, Finanz- und Blockchain-Experten. Ihre gemeinsame Vision ist es, die Welt der Kapitalmärkte mittels Blockchain-Technologien und einem neuartigen regulatorischen Ansatz zu revolutionieren.

Vorhersagen

Einige Aussagen in dieser Pressemitteilung sind als Vorhersagen gemäß des amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 zu behandeln. Solche Vorhersagen erkennen Sie in manchen Fällen durch Begriffe wie “möglicherweise”, “kann”, “wird”, “sollte”, “ist zu erwarten”, “hat vor”, “plant”, beabsichtigt”, “erwartet”, “denkt”, “schätzt”, “sagt vorher”, “potenziell”, “möchte”, “weiterhin”, deren Gegenworte oder andere vergleichende Ausdrücke. Solche Vorhersagen können unter anderem Aussagen zu unseren Zielen, Plänen und Strategien sowie Angaben enthalten, die Ergebnisse von Geschäftsprozessen oder finanzieller Umstände vorhersagen. Außerdem können diese Vorhersagen unter anderem Aussagen beinhalten, die sich auf die Forschung, Entwicklung und den Gebrauch unserer Produkte bezieht, sowie Angaben zu Tätigkeiten, Veranstaltungen oder Entwicklungen, die die sich nicht auf historische Fakten beziehen, und die wir planen, erwarten, vorhersagen, oder von denen wir glauben, dass sie in Zukunft realisiert werden. Vorhersagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen. Sie unterliegen gewissen Risiken und Unwägbarkeiten. Unsere Vorhersagen gründen auf den Annahmen und Einschätzungen unseres Managements, das dafür seine Erfahrung und Wahrnehmung historischer Trends, aktueller Umstände, zu erwartender zukünftiger Entwicklungen und anderer Faktoren nutzt, die es für geeignet erachtet. Bei derartigen Aussagen handelt es sich nur um momentane Vorhersagen, die bekannten und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten und anderen Faktoren unterliegen. Dadurch können die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge unseres Unternehmens oder unserer Branche drastisch von den Vorhersagen abweichen. Im vorläufigen Prospekt, der Teil der beim SEC eingereichten Registrierungserklärung ist, gehen wir auf viele dieser Risiken genauer ein, etwa in den Abschnitten “Risk Factors” (Risikofaktoren) und “Cautionary Note Regarding Forward-Looking Statements” (Hinweis zu Vorhersagen). Vorhersagen sind keine verlässlichen Prognosen zukünftiger Ereignisse. Wir gehen zwar davon aus, dass unsere Vorhersagen zum jeweils aktuellen Zeitpunkt gut fundiert sind. Sie sind aber keine Garantie dafür, dass sich zukünftige Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge tatsächlich so einstellen wie vorhergesagt. Wir sind – soweit rechtlich nicht anderweitig geregelt – weder bei Bekanntwerden neuer Informationen, noch bei Eintreten zukünftiger Ereignisse noch in anderen Situationen dazu verpflichtet, unsere Vorhersagen zu aktualisieren oder zu überprüfen.

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Pressekontakt:

Alona Stein
ReBlonde for INX
alona@reblonde.com


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