Gesundheitsministerium: Novelle der Lockerungsverordnung erlassen, Maßnahmen treten ab Montag, 00.00 Uhr in Kraft

Gesundheitsministerium: Novelle der Lockerungsverordnung erlassen, Maßnahmen treten ab Montag, 00.00 Uhr in Kraft

Wien (OTS) – Die Novelle der Lockerungsverordnung wurde soeben unter
[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_407/BGBLA
_2020_II_407.html]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_407/BGBLA
_2020_II_407.html)

kundgemacht und tritt mit Montag, 21. September, 00.00 Uhr in Kraft.

Ab Montag gelten, ergänzend zu den bereits verankerten Regelungen
([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=20011162]
(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&G
esetzesnummer=20011162))

österreichweit folgende neue Maßnahmen:

MNS-Pflicht

* In der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden

* Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)

* In Einkaufszentren

* Auf Fach- und Publikumsmessen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)

* Im Handel und bei Dienstleistungen (im KundInnenbereich von Betriebsstätten, bereits seit Montag, 14.9., gültig)

Veranstaltungen

* Indoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: maximal
10 Personen

* Outdoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
weiterhin maximal 100 Personen (bereits seit Montag, 14.9., gültig)

* Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen:

* An Begräbnissen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.*
Teamsport wie beispielsweise Fußball oder Basketball ist weiterhin möglich. Die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen ist nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzuberechnen.

* Berufliche Aus- und Fortbildungen (zum Beispiel Schulungen)

* Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager (Regelung wie bisher)

* Privater Wohnbereich (Wohnung, Haus, eigener Garten)

* Ein COVID-19-Präventionskonzept muss bei den folgenden Veranstaltungen ausgearbeitet und umgesetzt werden:

* Indoor: ab 50 Personen

* Outdoor: ab 100 Personen

* Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 1.500.

* Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 3.000.

* Für Veranstaltungen ab 250 Personen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.

Gastronomie

* Maximal 10 Erwachsene pro Tisch (zuzüglich ihren minderjährigen Kindern)

* MNS-Pflicht in der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.

* Sitzplatz-Pflicht bei der Konsumation indoor (bereits seit
Montag, 14.9., gültig)

Sperrstunde

* Sperrstunde für die Gastronomie und Veranstaltungen: 01.00 Uhr

* Keine Ausnahme mehr für geschlossene Gesellschaften

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
Pressereferentin
+43-1-71100-862477
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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