Gesundheitsministerium: Novelle der Lockerungsverordnung erlassen, Maßnahmen treten ab Montag, 00.00 Uhr in Kraft
Gesundheitsministerium: Novelle der Lockerungsverordnung erlassen, Maßnahmen treten ab Montag, 00.00 Uhr in Kraft
Wien (OTS) – Die Novelle der Lockerungsverordnung wurde soeben unter
[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_407/BGBLA
_2020_II_407.html]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_407/BGBLA
_2020_II_407.html)
kundgemacht und tritt mit Montag, 21. September, 00.00 Uhr in Kraft.
Ab Montag gelten, ergänzend zu den bereits verankerten Regelungen
([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=20011162]
(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&G
esetzesnummer=20011162))
österreichweit folgende neue Maßnahmen:
MNS-Pflicht
* In der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden
* Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
* In Einkaufszentren
* Auf Fach- und Publikumsmessen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
* Im Handel und bei Dienstleistungen (im KundInnenbereich von Betriebsstätten, bereits seit Montag, 14.9., gültig)
Veranstaltungen
* Indoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: maximal
10 Personen
* Outdoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
weiterhin maximal 100 Personen (bereits seit Montag, 14.9., gültig)
* Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen:
* An Begräbnissen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.*
Teamsport wie beispielsweise Fußball oder Basketball ist weiterhin möglich. Die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen ist nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzuberechnen.
* Berufliche Aus- und Fortbildungen (zum Beispiel Schulungen)
* Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager (Regelung wie bisher)
* Privater Wohnbereich (Wohnung, Haus, eigener Garten)
* Ein COVID-19-Präventionskonzept muss bei den folgenden Veranstaltungen ausgearbeitet und umgesetzt werden:
* Indoor: ab 50 Personen
* Outdoor: ab 100 Personen
* Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 1.500.
* Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 3.000.
* Für Veranstaltungen ab 250 Personen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.
Gastronomie
* Maximal 10 Erwachsene pro Tisch (zuzüglich ihren minderjährigen Kindern)
* MNS-Pflicht in der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
* Sitzplatz-Pflicht bei der Konsumation indoor (bereits seit
Montag, 14.9., gültig)
Sperrstunde
* Sperrstunde für die Gastronomie und Veranstaltungen: 01.00 Uhr
* Keine Ausnahme mehr für geschlossene Gesellschaften
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
Pressereferentin
+43-1-71100-862477
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender