Parlament: TOP im Nationalrat am 20. November 2020

Parlament: TOP im Nationalrat am 20. November 2020

Ethik-Unterricht, Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, KFZ-Novelle, Rechnungshofberichte

Wien (PK) – Am Freitag werden sich die Abgeordneten mit einer Reihe von Gesetzesvorlagen abseits des Budgets 2021 befassen. Dabei geht es etwa um die Einführung des Ethik-Unterrichts als alternatives Pflichtfach in der Oberstufe, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit, die Verlängerung von Corona-Sonderregelungen für Personen in Altersteilzeit und die Erleichterung von Umlaufbeschlüssen in der Wirtschaftskammer. Zudem soll künftig das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und nicht mehr die Bundeswettbewerbsbehörde österreichische Anlaufstelle für europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sein. Eine KFG-Novelle bringt unter anderem eine großzügigere Tonnage-Regelung für Holztransporte aus dem Wald und mehr Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht. Zur Forcierung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs und zur Frage der Brustkrebsvorsorge sind Entschließungen geplant. Weiters stehen zahlreiche Rechnungshofberichte und Oppositionsanträge auf der Agenda.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Ethikunterricht an Schulen

Jene Schülerinnen und Schüler der Oberstufen mittlerer und höherer Schulen, die sich vom Religionsunterricht abmelden, sollen ab dem Schuljahr 2021/22 einen Ethikunterricht im Ausmaß von zwei Wochenstunden besuchen. Das sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf vor, der im Unterrichtsausschuss auch die Unterstützung der FPÖ erhielt.

Mit der ab der neunten Schulstufe aufsteigenden Einführung im Schuljahr 2021/22 soll der Vollausbau in der AHS demnach im Schuljahr 2024/25 und in den Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) im Schuljahr 2025/26 erreicht werden. In organisatorischer Hinsicht ist geplant, den Ethikunterricht klassenweise zeitgleich zum Religionsunterricht abzuhalten. Im Falle von weniger als zehn teilnehmenden SchülerInnen ist zunächst eine Zusammenlegung von Klassen derselben Schulstufe, dann mit anderen Klassen der Schule und schließlich auch eine schulübergreifende Zusammenlegung möglich.

Zu den finanziellen Auswirkungen geht das Bildungsministerium im Gesetzesvorblatt von einem jährlichen Mehrbedarf für das Bundeslehrpersonal von 2,8 Mio. € zu Beginn im Jahr 2021 sowie bis 38,7 Mio. € im Endausbau im Jahr 2026 aus. Für die Fortbildung der Lehrenden werden Kosten von 683.000 € (2020) und 912.000 € (ab 2021) angeführt.

Nach Vorstellung der SPÖ sollte laut einem eigenen Entschließungsantrag der verpflichtende Ethikunterricht bereits ab der Sekundarstufe I (Unterstufe) eingeführt werden. Damit solle ein Beitrag zur politischen Bildung und zur Entwicklung einer soliden Wertehaltung geleistet werden. Mit Ausnahme der Stimmen von SPÖ und NEOS erhielt dieser Vorschlag keine Zustimmung im Unterrichtsausschuss.

Sexualerziehung ohne schulfremde Vereine oder Personen

Im Unterrichtsausschuss ebenfalls abgelehnt wurde eine FPÖ-Forderung nach schulischer Sexualerziehung ohne schulfremde Vereine oder Personen. Diese sollte nicht von externen Vereinen, sondern durch die an den Schulen tätigen PädagogInnen altersgerecht und weltanschaulich neutral erfolgen, meinen die Freiheitlichen.

Ausweitung des COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds

Das COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz soll auf das gesamte Schuljahr 2020/21 ausgeweitet werden. Ersatzfähig sind laut ursprünglichem Gesetzentwurf vertragliche Verpflichtungen zu Veranstaltungen, die vor dem 11. März 2020 eingegangen wurden, bis zu 80% der Kosten, danach bis zu 70%. Mit einer zusätzlich von ÖVP und Grünen im Ausschuss eingebrachten Abänderung, die von allen Parlamentsfraktionen unterstützt wurde, sollen allerdings sämtliche Schulveranstaltungen begünstigt werden, für die vertragliche Verpflichtungen (z. B. Buchungen) vor dem Ende des Schuljahres 2019/2020 eingegangen wurden. Anträge sollen bis zum 30. Juli 2021 gestellt werden können.

Regeln zum Schutz vor COVID-19 in Kindergärten

In einem Entschließungsantrag vom April des Jahres fordert die SPÖ einheitliche Regeln zum Schutz vor COVID-19 in Kindergärten, darunter regelmäßige Corona-Tests für PädagogInnen, Schutzmaßnahmen und Hygienepläne. Außerdem sei ein bundeseinheitlicher Stufenplan bis zum Regelbetrieb notwendig. Mit einer mehrheitlichen Zustimmung im Plenum können die SozialdemokratInnen nicht rechnen, der Antrag wurde im Unterrichtsausschuss abgelehnt.

Sicherer Schulbesuch und weniger “Corona-Stress” für Eltern

Ein weiterer Vorstoß der SozialdemokratInnen sieht ein Maßnahmenpaket vor, um Schulen im Kontext der Pandemie sicherer zu machen. Infolge soll damit auch “Corona-Stress” für Eltern gestoppt werden. Die geforderten Maßnahmen sehen zumindest in den Hauptfächern zwei Nachhilfestunden pro Woche und den Ausbau der Tagesschule nach dem Vorbild Wien vor. Hinsichtlich Testungen sollen LehrerInnen und KindergartenpädagogInnen in das Screeningprogramm des Bundes aufgenommen und Kindern sowie Schulen und Kindergärten “Gurgeltest-Sets” zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen mobile Test-Teams Schulen unterstützen. Weiters sollen Eltern über arbeitsrechtliche Ansprüche in Betreuungsfragen korrekt informiert werden, fordern die SozialdemokratInnen. Auch dieser SPÖ-Antrag fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Besserer Betreuungsschlüssel im Kindergarten

Kein Glück im Plenum wird voraussichtlich auch ein Entschließungsantrag der NEOS haben, in dem sie vorschlagen, den Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten zu verbessern. Da diese im Einflussbereich der Länder liegen, soll der Bund PädagogInnen entsenden, wobei die Gruppengrößen beibehalten werden sollen. Der von den NEOS als zu nachteilig empfundene Betreuungsschlüssel von 1:25 könne laut Antrag so an den OECD-Schnitt von 1:14 herangeführt werden. Der Vorschlag soll in einem 10-Jahres-Stufenplan umgesetzt werden, mit dem Ziel, im Jahr 2031 in jede Gruppe eine zusätzliche vom Bund finanzierte Pädagogin bzw. einen Pädagogen entsendet zu haben. Weiters sieht der Antrag vor, ab 2021 jährlich 2.000 zusätzliche PädagogInnen aufzunehmen.

Maßnahmen gegen Schulschließungen durch coronabedingte Lehrerausfälle

Mit COVID-19 Verdachtsfällen unter Lehrerinnen und Lehrern, die zu mehreren Schulschließungen führten, begründen die SozialdemokratInnen einen weiteren Entschließungsantrag, der ebenfalls wenig Aussicht auf Erfolg im Plenum hat. Darin fordern sie von Bildungsminister Heinz Faßmann ein umfassendes Paket, um Corona-Ausfälle aufgrund von LehrerInnenmangel zu kompensieren. Für die Oppositionsfraktion ist es notwendig, die PädagogInnen in das Screeningprogramm des Bundes aufzunehmen und Ersatz bei Ausfällen sicherzustellen. Dazu sollten die Stellenpläne entsprechend aufgestockt werden.

Frühere Wiederholung von Teilprüfungen der Matura

Ein im Unterrichtsausschuss abgelehnter Entschließungsantrag der FPÖ zielt darauf ab, Teilprüfungen der Matura noch im laufenden Schuljahr des Haupttermins ablegen zu können. Schülerinnen und Schüler würden im weiteren Lebensweg behindert, wenn der Wiederholungstermin erst in den ersten Wochen des folgenden Schuljahres absolviert werden kann, argumentieren die Freiheitlichen. Deshalb solle der Bildungsminister per Verordnung einen Prüfungstermin im selben Schuljahr des Haupttermins ermöglichen.

Lehrausbildung mit Schwerpunkt digitale Fertigung

Die Schaffung von Lehrberufen mit dem Schwerpunkt in der digitalen Fertigung fand in Form eines Entschließungsantrags von ÖVP und Grünen einhellige Zustimmung im Wirtschaftsausschuss. Die Koalitionsparteien wollen damit auf den zunehmenden Bedarf in der Hochtechnologie-Branche reagieren und darüber hinaus ein modernes und zukunftsfähiges Ausbildungsmodell für junge Menschen schaffen.

Berufsrechtsanpassungen für GenossenschaftsrevisorInnen

Nachdem 2017 das Berufsrecht der WirtschaftsprüferInnen geändert wurde, soll nun mit dem Berufsrecht der GenossenschaftsrevisorInnen nachgezogen werden. Eine von ÖVP und Grünen beantragte Änderung des Genossenschaftsrevisionsgesetzes, der im Wirtschaftsausschuss die Zustimmung der Koalition erhielt, soll das Berufsrecht dieser Gruppe in einigen Punkten dem Berufsrecht der WirtschaftsprüferInnen anpassen. Ein weitgehender Gleichlauf zwischen den beiden Berufsrechten sei demnach vor allem in Ausbildungsfragen sachgerecht, weil auch die Tätigkeit beider Berufsgruppen ähnlich sei. Seitens der Opposition wurde im Ausschuss vor allem eine fehlende Begutachtung im Vorfeld kritisiert.

Erweiterte Sitzungs- und Beschlussmodalitäten von Kammern in Corona-Zeiten

Damit auch in Zeiten von außergewöhnlichen Verhältnissen durch COVID-19 notwendige Sitzungen bzw. Beschlussfassungen durchgeführt werden können, haben ÖVP und Grüne für die jeweiligen Kammern Änderungen des Wirtschaftskammergesetzes, des Ziviltechnikergesetzes und des Arbeiterkammergesetzes mit einer Befristung bis 31. Dezember 2021 beantragt. So soll etwa im Bereich der Wirtschaftskammern eine Lösung für die Abhaltung von Fachgruppentagungen und Wirtschaftsparlamenten gefunden werden: Können diese coronabedingt nicht stattfinden, sollen deren fristgebundene Zuständigkeiten im ersten Fall auf den jeweiligen Fachgruppenausschuss, im zweiten auf das jeweilige Erweiterte Präsidium übergehen. Voraussetzung dafür ist laut Antragsbegründung ein Beschluss des Erweiterten Präsidiums der jeweiligen Wirtschaftskammer zur Feststellung, dass die Durchführung nicht möglich ist.

Bei den Arbeiterkammern sollen etwa Sitzungen des Vorstands der Arbeiterkammer bzw. der Bundesarbeitskammer auch virtuell stattfinden können, was eine ohnehin schon dringende Ergänzung in den Sitzungsorganisationsregeln darstelle, wie es im Antrag heißt.

In den Ziviltechnikerkammern soll unter anderem gewährleistet werden, dass – solange die Durchführung von Kammervollversammlungen nicht möglich ist – der Kammervorstand der betroffenen Landeskammer die Aufgaben der Kammervollversammlung wahrzunehmen hat. Im Ausschuss stimmten der Vorlage ÖVP und Grüne zu, die Opposition äußerte Kritik etwa in demokratiepolitischer Hinsicht.

Rechnungshofbericht zu Österreichs Gefängnissen

Österreichs Haftanstalten sind an der Auslastungsgrenze angelangt. In seinem Bericht betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs, mit dem sich die Abgeordnetem im Plenum beschäftigen werden, lässt der Rechnungshof keinen Zweifel an der angespannten Situation im Strafvollzug und verweist auf die hohen Häftlingszahlen sowie die deutliche Überbelegung in einzelnen Gefängnissen. Mit 9.163 Häftlingen zum Stand 1. Jänner 2019 seien Österreichs Gefängnisse am Limit, lautet das Resümee der Prüfung, die sich auf die Jahre 2015 bis 2018 bezieht und mit alarmierenden Daten und Fakten aufwartet. So stieg in diesem Zeitraum die Zahl der Häftlinge um 5,4%, die bundesweite Gesamtauslastung lag bei über 95%. Einige Justizanstalten waren deutlich überbelegt, so etwa die Justizanstalt Wien-Josefstadt mit 117%. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfiehlt nun dem Justizministerium, die Häftlingszahlen zu senken, und schlägt vor allem den verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln oder die Überstellung von Häftlingen zum Vollzug in ihre Herkunftsländer vor.

Kritisiert wird zudem auch die Senkung des Leistungsniveaus für die Rekrutierung des Justizwachepersonals. So seien etwa in den Bereichen “Rechtschreibung” und “Allgemeinwissen” die Kriterien für einen positiven Abschluss des Bewerbungsverfahrens von 50% auf 40% gesenkt worden, bei “Rechnen” sogar von 50% auf 33%. Der Bericht spricht in diesem Zusammenhang grundsätzlich von der Herausforderung, geeignetes Personal für die Justizwache zu finden, und macht überdies auf den hohen Anteil älterer Bediensteter und das durchschnittliche Pensionsantrittsalter von 58 Jahren aufmerksam.

Justizministerin Alma Zadič kündigte im Ausschuss eine Personaloffensive bei der Justizwache sowie die Einrichtung eines “Recruiting Officers” an.

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Unter die Lupe genommen hat der Rechnungshof zudem die strafrechtliche Vermögensabschöpfung bzw. die Verwertung sichergestellter Vermögenswerte, etwa kriminell erwirtschaftetes Vermögen, das laut Strafgesetzbuch für verfallen erklärt, also “abgeschöpft” werden und dem Staatshaushalt zufließen soll. Der Rechnungshof kritisiert, dass in der Probephase sichtbar gewordene Problemfelder nicht berücksichtigt und keine Strategien für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung geschaffen wurden. Eine konkrete Zieldefinition wird daher empfohlen.

So würden etwa keine schriftlichen Rahmenvereinbarungen über die Verwertungskonditionen illegal erworbener Gegenstände vorliegen. Die Erlöse aus den Versteigerungen hätten auch nur selten die Kosten der dafür angemieteten Auktionshalle gedeckt. Seit Etablierung einer Internetversteigerungsplattform würden die Erlöse laut Rechnungshof allerdings ansteigen. Im überprüften Zeitraum (2013 bis 2017) stiegen die für verfallen erklärten Vermögenswerte von 1,7 Mio. € auf 13,8 Mio. € an, die Einnahmen daraus von rund 800.000 € auf knapp 2 Mio. €. Erst im Zuge der Rechnungshofprüfung stellte sich heraus, dass die Einnahmen aus den strafrechtlichen Verfallsentscheidungen teilweise nicht korrekt verbucht wurden. Eine Evaluation des Regelbetriebs der Sonderreferate wurde daher ebenso vorgeschlagen wie effektivere Steuerungsmaßnahmen.

Zwei Drittel der ursprünglichen Empfehlungen seien mittlerweile umgesetzt worden, informierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss.Justizministerin Alma Zadić erklärte, dass durch die demnächst geplante Gesamtreform der Exekutionsordnung künftig Kosten gespart werden sollen.

Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Ministerien

Die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen der Jahre 2015 bis 2018 im Innenministerium und Justizministerium standen im Fokus einer weiteren Prüfung des Rechnungshofs. Das Kontrollorgan des Nationalrats kritisiert im Bericht die mangelnde Zusammenarbeit und die unterschiedlichen Vorgangsweisen der beiden Ministerien auf dem Gebiet des Dolmetschwesens. Die Herausforderungen würden sich insbesondere im Asyl- und Fremdenwesen decken. So gelte es in beiden Ressorts, ein ausreichendes Sprachangebot zu gewährleisten, die Qualität bei Auswahl und Bestellung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sicherzustellen, technische Hilfsmittel einzusetzen und die Verrechnung zu bewerkstelligen, so der Rechnungshof. Die Gesamtkosten belaufen sich in den beiden Ministerien für den Bereich gemeinsam auf rund 32 Mio. € pro Jahr, deshalb wäre eine Zusammenarbeit in diesem Bereich zweckmäßig, befindet das Kontrollorgan. Um Synergieeffekte zu erzielen, wird unter anderem eine verstärkte Kooperation gefordert.

Lobbying- und Interessenvertretungs-Register

Dem online verfügbaren Lobbyregister stellt der Rechnungshof kein gutes Zeugnis aus, wie aus seinem Prüfbericht zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Register hervorgeht. Der Rechnungshof bemängelt darin die fehlenden Einsichtsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sowie die fehlenden internationalen Standards der Gesetzeslage in Österreich. Daher werden Maßnahmen zu mehr Transparenz und zur wirksameren Kontrolle durch das Justizministerium vorgeschlagen. Justizministerin Alma Zadić bestätigte im Ausschuss den Bedarf für eine Evaluierung des Lobbyregisters. Eine Arbeitsgruppe im Justizressort werde sich dieser Aufgabe annehmen.

Der Rechnungshof hat im Konkreten die Jahre 2013 bis 2018 untersucht und kommt zum Ergebnis, dass es keinen Gesamtüberblick im Lobbyregister geben würde. Die im Online-Register des Justizministeriums (www.lobbyreg.justiz.gv.at) veröffentlichten Daten würden größtenteils nicht aussagekräftig sein. So gäbe es etwa keine Hinweise zum Tätigkeitsbereich der eingetragenen LobbyistInnen oder dazu, welches Gesetz von ihnen beeinflusst werden sollte. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass den BürgerInnen wesentliche Informationen verwehrt würden, da Hinweise über konkrete Lobbying-Aufträge nicht öffentlich zugänglich sind. Zudem kritisiert die Kontrollinstanz den Standpunkt des Justizministeriums, das sich nur zum Führen des Registers, aber nicht für eine inhaltliche Prüfung der Eintragungen bzw. über die Frage der Eintragungspflicht zuständig fühlen würde. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Justizministerium insbesondere, das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz zu evaluieren.

Fortsetzung des Programms zur Brustkrebsfrüherkennung auch in Corona-Zeiten

Was das Thema Frauengesundheit betrifft, ist es den Fraktionen ein gemeinsames Anliegen, dass das Programm zur Brustkrebsfrüherkennung auch in Corona-Zeiten aufrechterhalten wird. Das seit 2014 bestehende Programm habe mehr Qualität bei den Mammografie-Untersuchungen und ein bundesweit einheitliches Einladungssystem gebracht, heißt es in einer von den Koalitionsparteien initiierten und vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig angenommenen Entschließung. Während der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 sei das Einladungssystem aber vorübergehend ausgesetzt worden, wodurch der ÖVP zufolge 40% weniger Mammakarzinome entdeckt wurden. Um das in Zukunft zu vermeiden, appellieren die Abgeordneten an den Gesundheitsminister und die Frauenministerin, auch in Zeiten gesundheitspolitischer Herausforderungen Frauengesundheit weiterhin zu forcieren und mit den Ländern, die für die entsprechenden Programme zuständig sind, eng zu kooperieren.

Broschüren zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen in leichter Sprache

Ebenfalls einstimmig vom Gleichbehandlungsausschuss angenommen wurde ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen, der auf die Erstellung von Informationsmaterialien in leichter Sprache sowie in Österreichischer Gebärdensprache zum Thema gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen abzielt. Frauen mit Behinderungen seien in Bezug auf gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen eine benachteiligte Gruppe, was nicht zuletzt an fehlenden Informationen liege, wird diese Initiative begründet. Dabei ist es den Grünen ein Anliegen, dass Frauen mit Behinderungen bei der Erstellung der Materialien einbezogen werden. SPÖ und FPÖ regten im Ausschuss an, entsprechende Broschüren für alle gesundheitlichen Untersuchungen zu erstellen.

Systematische Erfassung des gesundheitlichen Zustands junger Frauen

Keine Mehrheit im Ausschuss fand hingegen ein Entschließungsantrag der FPÖ betreffend die Erfassung des gesundheitlichen Zustands junger Frauen. Anders als die Freiheitlichen halten es die anderen Fraktionen nicht für notwendig, Frauen – analog zur medizinischen Untersuchung von jungen Männern im Zuge des Stellungsverfahrens -systematisch durchzuchecken, um zielgerichtet Präventionsmaßnahmen setzen zu können. Ein Zwang zur Untersuchung sei abzulehnen, hielt etwa die ÖVP im Ausschuss fest. Die SPÖ verwies auf die bestehenden Vorsorgeuntersuchungen.

Nachbesserungen beim Kinderbonus und beim Fixkostenzuschuss

Ebenfalls wenig Chancen auf eine Mehrheit im Plenum hat die Forderung der FPÖ nach nachträglichen Adaptierungen beim sogenannten Kinderbonus. Die Freiheitlichen beklagen, dass die im September für jedes Kind ausgezahlte Sonderzahlung in der Höhe von 360 € nicht allen Familien zugute gekommen ist. Wer im September, anders als im Frühjahr oder Sommer, keine Familienbeihilfe mehr bezogen hat, sei um diesen Zuschuss umgefallen. Ein entsprechender Entschließungsantrag, mit dem eine Behebung dieses Mangels gefordert wird, fand im Familienausschuss jedoch keine Mehrheit.

Auch ein NEOS-Antrag, der auf Nachbesserungen beim Fixkostenzuschuss abzielt, wurde vom Auschuss abgelehnt. Die NEOS sehen nicht ein, dass Selbstständige, die im Referenzzeitraum des Vorjahres Kinderbetreuungsgeld bezogen haben und damit keine oder nur geringe Einkünfte aus ihrer beruflichen Tätigkeit hatten, nun keinen Anspruch auf diese Unterstützungsleistung haben, was vor allem Frauen betreffe.

Für die Grünen und die ÖVP sind die Argumente der NEOS allerdings nicht nachvollziehbar. Sie wiesen bei den Ausschussberatungen darauf hin, dass es für Einpersonenunternehmen in finanzieller Notlage den Härtefallfonds gebe. Der Fixkostenzuschuss sei hingegen dafür da, fixe betriebliche Aufwendungen zu ersetzen, etwa wenn ein Hotel schließen musste. Durch eine Karenz werde üblicherweise aber kein Betrieb stillgelegt. Die ÖVP wies zudem auf die Pauschalvarianten beim Kinderbetreuungsgeld hin, die ihr zufolge von 75% der Selbstständigen in Anspruch genommen werden, weil es dabei einen größeren Spielraum beim Zuverdienst gebe.

Konsens über Erstellung einer Kinderkosten-Studie

Einig sind sich die Fraktionen darin, dass es notwendig ist, die finanzielle Lage von Familien auf Basis von statistischen Daten zu erheben. Im Sommer ist dazu ein Auftrag von Sozialminister Rudolf Anschober an die Statistik Austria ergangen, wie in einer von allen fünf Parlamentsparteien im Familienausschuss angenommenen Entschließung festgehalten wird. Auch ein Projektbeirat, in dem neben verschiedenen Ministerien auch die Österreichische Armutskonferenz vertreten ist, wurde demnach eingerichtet. Im November soll den Grünen zufolge ein erster Zwischenbericht vorliegen.

Basis für die Diskussion im Ausschuss bildete ein SPÖ-Antrag zur Erstellung einer Kinderkosten-Studie, der selbst jedoch keine Mehrheit fand. Die SPÖ macht geltend, dass in vielen Bereichen mit veralteten Daten gerechnet wird und beispielsweise die Regelbedarfssätze im Unterhaltsrecht weit von den Ergebnissen einer aktuellen Studie der Schuldnerberatung abweichen, wonach ein Kind durchschnittlich 800 € im Monat kostet. Abgelehnt wurde der SPÖ-Antrag mit der Begründung, dass die geforderte Erhebung bereits im Laufen ist.

Reparatur des Ärztegesetzes

Mit einem von den Koalitionsparteien eingebrachten Antrag auf Änderung des Ärztegesetzes soll die Reparatur eines Versehens erfolgen, zu dem es im nachparlamentarischen Bearbeitungsprozess gekommen ist.

Facharztausbildung für Kieferorthopädie

Alle fünf Fraktionen sprechen sich für die seit über zwanzig Jahren bestehende Forderung des Verbands der KieferorthopädInnen nach Einführung einer staatlich geregelten und offiziell registrierten Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Kieferorthopädie aus. Basis dafür war ein Entschließungsantrag der FPÖ, in dem sie u.a. geltend macht, dass im Sinne des PatientInnenschutzes insbesondere nach der Einführung der “Kassenzahnspange” die Etablierung eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie in Österreich dringender denn je sei.

Verlängerung der telefonischen Krankschreibung

In Anbetracht der ständigen Überlastung der Gesundheitshotline 1450 setzen sich die NEOS für die Verlängerung der telefonischen Krankschreibungsmöglichkeit ein. Grund dafür war die Bekanntgabe der Österreichischen Gesundheitskasse Ende August, dass sich alle Erkrankten – außer COVID-19-Verdachtsfälle – ab dem 1. September 2020 nur mehr persönlich vom behandelnden Arzt bzw. der Ärztin krankschreiben lassen können. Der Vorstoß fand im Ausschuss keine Mehrheit.

“Hacklerregelung Neu” entzweit Parteien

Im Pensionsblock stehen insgesamt vier – zum Teil konträre -Oppositionsanträge zur Diskussion. Dazu kommt eine Initiative der Koalitionsparteien zur Änderung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze, die lediglich die Beseitigung redaktioneller Versehen und die Behebung von Zitierfehlern zum Inhalt hat. Die Opposition mutmaßt, dass der Antrag als “Trägerrakete” für die von der ÖVP angestrebte Abschaffung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Arbeitsjahren gedacht ist, bis zur Beschlussfassung im Ausschuss gab es aber noch keine gemeinsame Lösung, wie ÖVP und Grüne erklärten. Entsprechende Ergänzungen des Antrags im Zuge der Plenardebatte wären möglich.

Keine Mehrheit im Sozialausschuss fand jedenfalls ein gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ, der unter anderem darauf abzielt, die sogenannte “Hacklerregelung Neu”, die kurz vor den Nationalratswahlen 2019 im Spiel der freien Kräfte beschlossen worden war, auch BeamtInnen zugänglich zu machen. Außerdem geht es den beiden Oppositionsparteien um eine Anrechnung von Zeiten des Präsenz-und Zivildienstes in die notwendigen 45 Arbeitsjahre. Für Beschäftigte, die zwischen 2014 und 2020 trotz vorliegender 540 Beitragsmonate mit Abschlägen von bis zu 12,6% in den Ruhestand getreten sind, soll die Pension neu berechnet werden.

Die SPÖ ist außerdem mit der von der Regierung vorgeschlagenen und im Budgetbegleitgesetz verankerten gestaffelten Pensionserhöhung für das kommende Jahr unzufrieden und fordert eine “faire Pensionsanpassung”. Konkret sind es zwei Punkte, die den Unmut der SPÖ hervorrufen und die sie geändert sehen will. Zum einen würden PensionistInnen, die eine Pension zwischen 2.333 € und 3.600 € brutto beziehen, lediglich eine Pauschalerhöhung von 35 € monatlich erhalten und damit nicht einmal die Inflationsrate von 1,5% abgegolten bekommen. Das seien rund 500.000 Menschen in Österreich wie KrankenpflegerInnen, LehrerInnen und FacharbeiterInnen, die ihr Leben lang gearbeitet hätten, macht die SPÖ geltend. Zum anderen sei nicht geplant, für “Luxuspensionen” außerhalb der gesetzlichen Pensionsversicherung einen Deckel festzulegen, was dazu führe, dass 10.000 Pensionen, die mehr als 10.000 € pro Monat beziehen, die volle Inflationsabgeltung erhalten.

Sorge bereiten der SPÖ schließlich auch drohende negative Auswirkungen von coronabedingter Kurzarbeit auf die Schwerarbeitspension. Da für den Erhalt einer Schwerarbeitspension unter anderem 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren benötigt werden, könnte vorübergehende Kurzarbeit vor allem für jene Beschäftigten gravierende Folgen haben, die bereits einen Pensionsantrag gestellt haben oder in absehbarer Zeit einen solchen stellen wollten, warnt sie. Fehlende Monate könnten möglicherweise nicht mehr aufgeholt werden, insbesondere wenn unmittelbar nach der Kurzarbeit eine Kündigung erfolge. Die SPÖ fordert daher eine gesetzliche Regelung, die verhindern soll, dass sich coronabedingte Kurzarbeit nachteilig auf einen Anspruch auf Schwerarbeitspensionen auswirkt.

Eine ganz andere Stoßrichtung hat ein Entschließungsantrag der NEOS. Es brauche schnellstmöglich eine Pensionsreform, um im Sinne der nächsten Generationen eine nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems sicherzustellen, sind sie überzeugt. Als erste Schritte fordern die NEOS die Rücknahme der abschlagsfreien Frühpension nach 45 Arbeitsjahren und die Wiedereinführung der einjährigen Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung. Zudem sollte man ihrer Meinung nach bei den jährlichen Pensionsanpassungen nicht von den geltenden gesetzlichen Regelungen – also Pensionserhöhungen jeweils nur im Ausmaß der Inflationsrate – abweichen. Nur für AusgleichszulagenbezieherInnen können sich die AntragstellerInnen eine außerordentliche Pensionserhöhung vorstellen.

Sozialhilfegesetze der Länder

Die FPÖ kritisiert seit Monaten, dass das unter der schwarz-blauen Regierung beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes noch nicht von allen Bundesländern umgesetzt wurde. Schließlich habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nur einzelne Teile des Grundsatzgesetzes aufgehoben, gibt sie zu bedenken und will Sozialminister Rudolf Anschober in diesem Sinn verpflichten, mehr Druck auf die Länder auszuüben. Allerdings ist nach dem Diskussionsverlauf im Sozialausschuss nicht zu erwarten, dass die aktuelle Initiative mehr Erfolg hat als frühere. Anschober selbst hatte im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass die Umsetzung in den Ländern im Laufen sei.

Initiativen zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Sowohl die SPÖ als auch die FPÖ fordern in Reaktion auf die Corona-Krise eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe um 30% rückwirkend ab 15. März 2020. Damit würde die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes von 55% auf 70% des Einkommens steigen, machen die beiden Oppositionsparteien geltend. Zudem will die FPÖ die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld bis zum Ende der Krise verlängern. Der Gesetzesantrag der SPÖ und der Entschließungsantrag der FPÖ haben aber wenig Aussicht auf Erfolg, sie wurden vom Sozialausschuss mehrheitlich abgelehnt. Die Nettoersatzrate liege ohnehin bei durchschnittlich 64%, hatte die ÖVP im Ausschuss argumentiert.

Corona-Sonderregelung für Altersteilzeit wird verlängert

Einstimmig vom Sozialausschuss angenommen wurde ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien, der die Verlängerung zweier Corona-Sonderregelungen im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zum Inhalt hat. Zum einen geht es darum, dass Personen, die sich in Altersteilzeit befinden, keine Nachteile durch coronabedingte Unterbrechungen ihres Dienstverhältnisses oder Stundenreduktionen erleiden, wobei die Nachsichtsfrist bis 31. März 2021 ausgedehnt wird. Zum anderen sollen selbstständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, jedoch nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind, weiter Arbeitslosengeld beziehen können. Diese Regelung soll noch bis Ende Dezember gelten. Für beide Bestimmungen sieht der Entwurf ein rückwirkendes Inkrafttreten mit 1. Oktober vor.

Möglich wäre es, in den Entwurf kurzfristig auch noch die gesetzlichen Grundlagen für die von der Regierung in Aussicht gestellte zweite Einmalzahlung für Arbeitslose einzubauen. Laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher ist man gerade dabei, die Details auszuarbeiten. Eine baldige Beschlussfassung im Nationalrat wäre jedenfalls geboten, wenn die geplante gestaffelte Einmalzahlung von 150 € bis 450 € tatsächlich schon wie angekündigt im Dezember ausgezahlt werden soll.

Beschäftigte erhalten Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit

Auf breite Zustimmung im Sozialausschuss stieß eine gemeinsame Initiative der Koalitionsparteien und der SPÖ zur Entlastung von Eltern minderjähriger Kinder. ArbeitnehmerInnen, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten coronabedingt geschlossen haben, werden demnach künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben. Voraussetzung ist, dass trotz allen Bemühens keine alternativen Betreuungsstrukturen zur Verfügung stehen. Auch zur Betreuung von in Quarantäne befindlichen Kindern wird demnach im Bedarfsfall ein Fernbleiben von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung möglich sein. Die Betriebe erhalten im Gegenzug die gesamten Lohnkosten ersetzt. Gelten soll die neue Regelung laut Gesetzentwurf bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21, konkret bis 9. Juli 2021.

Schon jetzt ermöglicht die sogenannte “Sonderbetreuungszeit” ArbeitnehmerInnen zur Betreuung von minderjährigen Kindern sowie von behinderten bzw. pflegebedürftigen Menschen von der Arbeit fernzubleiben, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft nicht nach Österreich einreisen kann. Allerdings braucht es dazu ein Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, der derzeit die Hälfte der Lohnkosten ersetzt bekommt. Zudem ist das Instrument aktuell bis Ende Februar 2021 befristet.

Mit dem ÖVP-SPÖ-Grünen-Antrag kommt es nun nicht nur zu einer zeitlichen Ausweitung des Instruments und zur Einräumung eines Rechtsanspruchs, sondern auch zu weiteren Verbesserungen. So werden ArbeitnehmerInnen künftig auch im Falle einer Quarantäneanordnung für ein minderjähriges Kind Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, wobei bei einer COVID-19-Infektion des Kindes gemäß den Erläuterungen zunächst Pflegeurlaub zu konsumieren ist. Wie bisher kann der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit auch in Teilen, also etwa tage- oder halbtageweise geltend gemacht werden.

Per Abänderungsantrag ausdrücklich klargestellt wurde, dass der Arbeitgeber unverzüglich zu informieren ist und ArbeitnehmerInnen “alles Zumutbare” unternehmen müssen, dass es zu keiner Arbeitsverhinderung kommt. Das heißt, sie sind angehalten, sich aktiv um Betreuungsalternativen zu kümmern.

Gegen die Novelle stimmten lediglich die NEOS. Ihrer Meinung wird mit dem Entwurf der Boden für Schulschließungen aufbereitet. Zudem verwiesen sie auf drohende Probleme für Unternehmen.

Mit dem gleichen Gesetzentwurf wird die kündigungsrechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten um ein halbes Jahr verschoben. Die bereits im Jahr 2017 verabschiedeten Bestimmungen sollen demnach erst auf Kündigungen, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden, Anwendung finden. Während die ÖVP diesen Schritt angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage im Sozialausschuss als wichtige Maßnahme wertete, sieht die FPÖ diesen Teil der Novelle als Wermutstropfen.

Ausbau der Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden

Zur Debatte steht weiters die grenzüberschreitende Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten, vor allem im Rahmen des digitalen Binnenmarkts. Künftig soll nicht mehr die Bundeswettbewerbsbehörde, sondern das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Österreich für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zuständig sein. Die deshalb im Ausschuss von der Opposition kritisierte und mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommene Regierungsvorlage soll einen wirksameren Rahmen für die Kooperation schaffen und die Einhaltung der Verbrauchervorschriften verbessern. Sie geht auf die neue europäische Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (VBKVO) zurück.

Der Anwendungsbereich der VBKVO wird geändert und erweitert sowie ein neues Verfahren vor der Telekom-Control-Kommission in Bezug auf ausgewählte Anbieter im digitalen Umfeld geschaffen. Den zuständigen Verbraucherbehörden werden zusätzliche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt, die Durchsetzung individueller Rechtsansprüche von VerbraucherInnen ist allerdings nicht Gegenstand der EU-Verordnung. Wenngleich der VBKVO unmittelbare Geltung zukommt, bedarf sie teilweise der Durchführung ins innerstaatliche Recht, sodass auch das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie das Wettbewerbsgesetz novelliert werden. Durch die Wahrnehmung der Aufgaben entstehen für den Bund Kosten in der Höhe von 845.000 € im Jahr 2021, in den Folgejahren jeweils etwa 658.000.

KFG-Novelle bringt zahlreiche Detailänderungen

Mit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes dürfen künftig auch Kommando-und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie Fahrzeuge der Fernmeldebehörde ex lege Blaulicht führen. Außerdem soll das EU-Emblem auch auf roten Kennzeichentafeln angebracht werden. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 10 km/h dürfen auch ohne Lenkerplatz, mittels Fernsteuerung, verwendet werden. Zudem beinhaltet die Novelle Klarstellungen, etwa darüber, dass der Betrieb von Verbrennungsmotoren zur Ladegutkühlung auf Rastplätzen zu vermeiden ist, wenn ausreichende Strom-Terminals am Standort vorhanden sind. Der Name des Fahrschulinhabers darf an Schulfahrzeugen weggelassen werden, wie ebenfalls klargestellt wird. Darüber hinaus wird durch die Novellierung eine Reihe von Aktualisierungen und redaktionellen Anpassungen vorgenommen.

“Masterplan Radfahren” und “Masterplan Gehen”

Mit einem Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen wird die Weiterführung von Maßnahmen für mehr aktive Mobilität gefordert. Die Bundesregierung, insbesondere Ministerin Gewessler, soll den “Masterplan Radfahren” aktualisieren und eine Neuauflage des “Masterplan Gehen” vorlegen, heißt es darin. Zudem soll sie die Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden für bessere Rahmenbedingungen für aktive Mobilität fortsetzen und den Fahrradverkehr wie im Bundesbudget vorgesehen fördern.

Der Koalitionsantrag war im Zuge der Ausschussdebatte über einen NEOS-Entschließungsantrag für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur eingebracht worden. Darin hatten die NEOS einen Bundesmasterplan für die Steigerung des Fahrradverkehrs sowie Ausbau, Verdichtung und Lückenschluss in der regionalen Fahrradinfrastruktur gefordert. Sie sprechen sich auch für Fahrradinfrastruktur über Landes- und Gemeindegrenzen hinweg sowie für die Verdoppelung der Mittel für die Fahrradinfrastruktur im Bundesbudget und deren Zweckbindung aus, konnten sich mit ihrer Initiative im Ausschuss aber nicht durchsetzen.

B1-Deutschkenntnisse für Taxi-LenkerInnen

Die FPÖ will die Verkehrsministerin in einem Entschließungsantrag dazu aufrufen, über die Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr sicherzustellen, dass TaxilenkerInnen Deutschkenntnisse zumindest auf Sprachniveau B1 haben. Im Rahmen der Novellierung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes hatte die ehemalige türkis-blaue Bundesregierung eine signifikante Verbesserung der Qualifikationen von TaxilenkerInnen geplant, wird im Antrag in Erinnerung gerufen. Laut einer aktuellen Verordnung von Verkehrsministerin Gewessler seien jetzt nur mehr Deutschkenntnisse auf A2-Niveau erforderlich, lautet die Kritik. Die FPÖ kann im Plenum voraussichtlich mit keiner Zustimmung rechnen.

Erste Lesung eines Antrags zur Änderung der NR-Geschäftsordnung

Die viertägigen Plenarberatungen enden schließlich mit einer Ersten Lesung über eine von der FPÖ geforderten Änderung der Geschäftsordnung, mit der sie sich für Tonbandaufzeichnungen in der Präsidialkonferenz des Nationalrats aussprechen. Damit könnte in Streitfällen die Richtigkeit des schon jetzt angefertigten schriftlichen Protokolls überprüft werden, argumentieren sie. (Schluss) gs/keg/mbu

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