AK Anderl zu Absonderungsbescheiden: Es braucht Rechtssicherheit!

AK Anderl zu Absonderungsbescheiden: Es braucht Rechtssicherheit!

Zu spät ausgestellte Bescheide stellen ArbeitnehmerInnen vor große Probleme

Wien (OTS) – AK BeraterInnen berichten von rückwirkend stornierten Krankenständen und Druck, weiterzuarbeiten. AK Präsidentin Renate Anderl fordert: „Es braucht Rechtssicherheit!“. Zwei Fälle aus der AK Beratung zeigen die Problematik.

Fall 1:
Nach einer positiven Testung eines Arbeitskollegen von Herrn A. galt er als Verdachtsfall: Nach einem Anruf bei der Gesundheitshotline 1450 wurde er noch am gleichen Tag getestet, eine Woche später erneut. Dabei wurde ihm lediglich ein Informationsschreiben überreicht. Erst nach zwei Wochen erhielt er die Testergebnisse. Was er allerdings nicht erhielt, war der sogenannte Absonderungsbescheid. Eigentlich hätte ab Feststellung des Corona Verdachts eine Anzeige durch den Arzt an die Gesundheitsbehörde und ein Ab-sonderungsbescheid ergehen sollen. Der Arbeitgeber von Herrn A machte Druck, erst nach Intervention durch die AK wurde ein rückwirkender Absonderungsbescheid ausgestellt.

Fall 2:
Frau N. ist seit August im Krankenstand und erhält Krankengeld von der ÖGK. Sie hat auch ein aufrechtes Dienstverhältnis. Aufgrund eines positiven Corona-Tests wurde sie für 10 Tage unter Quarantäne gestellt. Dies wurde ihr aber nur per Mail mitgeteilt. Einen Bescheid hat sie trotz mehrmaligen Nachfragens bis heute nicht erhalten. Die ÖGK stornierte aufgrund der Quarantäne den Krankenstand, obwohl Frau N. weiterhin arbeitsunfähig war und stoppte das Krankengeld. Für die Entschädigungszahlung, die ihr gemäß Epidemiegesetz den Lebensunterhalt sichern soll, benötigt sie (bzw. ihr Arbeitgeber) aber den offiziellen Bescheid über die Quarantäne. Nun steht sie in der Zwischenzeit ohne Zahlung da.

„Ärzte müssen ihrer Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz nachkommen, und Absonderungsbescheide müssen unverzüglich nach der Anzeige telefonisch ausgestellt werden; der schriftliche Bescheid muss unmittelbar danach folgen“, fordert AK Präsidentin Anderl. „Auch das Hin und Her zwischen Krankschreibung durch die Krankenkasse oder Absonderung der Gesundheitsbehörde darf nicht auf den Rücken der Menschen ausgetragen werden: Wer krank oder in Quarantäne ist, muss sein Einkommen weiter beziehen und darf nicht gezwungen werden, stattdessen Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren.“

Die AK rät Betroffenen, sich umgehend bei der nächsten AK Beratungsstelle zu melden.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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