Nationalrat: Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden wird gemäß EU-Vorgaben ausgebaut

Nationalrat: Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden wird gemäß EU-Vorgaben ausgebaut

Opposition lehnt diesbezügliche Kompetenzverschiebung ab, Erste Lesung von FPÖ-Initiative zur Änderung der NR-Geschäftsordnung

Wien (PK) – Mit der Mehrheit der Stimmen von ÖVP und Grünen wurde im Nationalrat heute eine auf EU-Vorgaben basierende Stärkung der Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden beschlossen. Der Opposition missfällt, dass für diese Agenden künftig das Bundesamt für Vermessungswesen anstelle der bislang betrauten Bundeswettbewerbsbehörde zuständig sein soll.

Der Plenartag endete schließlich mit der Ersten Lesung einer FPÖ-Initiative zur Anfertigung von Tonbandaufzeichnungen der Präsidialkonferenzen des Nationalrats, die bei den Regierungsfraktionen vorerst keinen Zuspruch fand.

Europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Für die grenzüberschreitende Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten, etwa im Rahmen des digitalen Binnenmarkts, wird künftig nicht mehr die Bundeswettbewerbsbehörde, sondern das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zuständig sein, dem auch zusätzliche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt werden. Die entsprechende Änderung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes soll einen wirksameren Rahmen für die europäische Zusammenarbeit schaffen und die Einhaltung der Verbrauchervorschriften verbessern. Sie geht auf die europäische Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (VBKVO) zurück.

ÖVP und Grüne erwarten sich dadurch eine bessere grenzüberschreitende Vernetzung bei der Rechtsdurchsetzung. Im Internet würden sich schwerwiegende grenzüberschreitende Rechtsverstöße in diesem Bereich häufen, erläuterte Ulrike Fischer (Grüne). Bislang mache der Behördenaustausch an den Grenzen halt, weshalb sie die rasche Anpassung im nationalen Gesetz für notwendig erachtet. ÖVP-Abgeordneter Peter Weidinger wertete die Erweiterung des Anwendungsbereichs als rechtlich notwendigen Schritt, um bei Amtshilfe schnell mit den Nachbarländern agieren zu können.

SPÖ, FPÖ und NEOS konnten für die Kompetenzverschiebung kein Verständnis aufbringen, setzten sich mit einem gemeinsamen Abänderungsantrag zu deren Verhinderung allerdings nicht durch. Die Bundeswettbewerbsbehörde sollte in diesem Bereich weiterhin weisungsfrei und von der Politik unbeeinflusst agieren können, meinte SPÖ-Mandatar Markus Vogl. Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, das dem Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unterstellt ist, werde es das künftig nicht mehr geben, so seine Einschätzung, die auch Christian Ries (FPÖ) teilte. Aufgrund der “Verfrachtung” der Agenden an die weisungsgebundene Dienststelle befürchtet er einen Qualitätsverlust beim Verbraucherschutz, da es dort an fachlicher Expertise fehle. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen würde zwar wichtige Aufgaben erfüllen, die Bundeswettbewerbsbehörde hätte allerdings jahrelang Fachwissen aufgebaut, um den fairen Wettbewerb und die KonsumentInnen zu schützen, argumentierte auch Felix Eypeltauer (NEOS), der keinen sachlichen Grund für die Verschiebung der Aufgaben erkennen kann.

Bundesminister Rudolf Anschober wollte die Thematik nicht auf die von der Opposition kritisierte Zuständigkeitsänderung reduziert wissen, da insgesamt sieben Behörden in diesem Zusammenhang Amtshilfe leisten. Bei der Gesetzesnovelle handle es sich aus seiner Sicht um einen “Lückenschluss” zum Europäischen Verbraucherschutz-Netzwerk und eine wichtige Weiterentwicklung, um die Rechtsdurchsetzung in Gang zu bringen, da die Betrugsbereiche oft über die nationale Ebene hinausreichen würden, wie er sagte.

FPÖ-Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats

Eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats regt die FPÖ an. Konkret sprach sich FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch im Zuge der Ersten Lesung des Gesetzesantrags dafür aus, von Sitzungen der Präsidialkonferenz künftig Tonbandaufzeichnungen anzufertigen, um in Streitfällen die Richtigkeit des schriftlichen Protokolls überprüfen zu können. Anlass für die Forderung war eine Diskussion in der Präsidiale über eine Maskenpflicht im Parlament, wozu es diesbezüglich Unstimmigkeiten gegeben haben soll, erläuterte Belakowitsch. Aus Sicht von Irene Neumann-Hartberger (ÖVP) habe es in der Vergangenheit gut funktioniert, in dem Gremium einvernehmliche Lösungen zu finden. Das Protokollprozedere lasse Einwendungen zu, sagte sie. Da die Präsidiale ein vertraulicher Ort ist, wo die Fraktionen Konsens finden und nicht jedes gesprochene Wort an die Öffentlichkeit dringen soll, erachtet Sigrid Maurer (Grüne) den Vorschlag für keine gute Idee. Der Antrag wird im Geschäftsordnungsausschuss weiterberaten. (Schluss Nationalrat) fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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