Asyl-Volksbegehren im Innenausschuss: Initiatoren bemängeln fehlende Solidarität innerhalb der Europäischen Union

Asyl-Volksbegehren im Innenausschuss: Initiatoren bemängeln fehlende Solidarität innerhalb der Europäischen Union

Experten bestätigen überproportionalen Anteil Österreichs beim EU-Asylwesen, bewerten EU-Beitragsreduktion jedoch als unrealisierbar

Wien (PK) – Das von 135.087 Personen unterstützte Volksbegehren “Asyl europagerecht umsetzen” wurde heute im Innenausschuss einem Experten-Hearing unterzogen, wobei in zwei Expertenrunden sowohl die gegenwärtige Asylsituation als auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen abgewogen wurden.

Innenminister Karl Nehammer sieht Österreich bei der Erfüllung seiner EU-Verpflichtungen im Asylbereich an führender Stelle, meinte allerdings, dass das Asyl-Volksbegehren durch den parlamentarischen Diskurs Wirkung zeige. Die Abgeordneten nutzten die Gelegenheit für eine Fragerunde mit den Experten.

Die Initiatoren haben sich mit dem Volksbegehren (345 d.B.) das Ziel europaweiter Solidarität bei der Flüchtlingsbetreuung gesetzt, wobei ein “Asyl-Finanzausgleich” vorgeschlagen wird. Damit Österreich keinen überproportionalen finanziellen Aufwand trägt, sollen demnach jene Asyl-Kosten, die über den EU-Anteil hinausgehen, von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen werden dürfen, bis ein EU-weit solidarisches Asylwesen eingerichtet ist.

Vertreter des Volksbegehrens orten Solidaritätsdefizit

Österreich würde als kleines Land seit Jahren einen hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand bei der Administration des Asylwesens stemmen, argumentierten die Bevollmächtigten ihren Vorstoß. Außerdem habe die örtliche Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU aufgrund mangelnder Solidarität mehrerer Mitgliedstaaten nicht funktioniert, meinte Initiator Anatolij Volk. Dies sei der mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten EU nicht würdig. Neben der geforderten Solidarität und der gerechten Verteilung der Asyl-Kosten auf die gesamte Union seien weitere zentrale Punkte des Volksbegehrens ein einfaches und faires EU-Asylwesen mitsamt einem funktionierenden Außengrenzmanagement sowie Menschlichkeit gegenüber den Asylwerbenden.

Die Forderungen des Volksbegehrens untermauerte Marcus Hohenecker in Hinblick auf das Prinzip der Gegenseitigkeit bei der Einhaltung von EU-Recht. Länder wie Ungarn oder Polen würden aber nicht bereit sein, die EU-Beschlüsse mitzutragen. Die UnterzeichnerInnen würden sich daher von der österreichischen Politik wünschen, derartige Rechtsbrüche nicht ohne Konsequenzen hinzunehmen. Die EU werde sich sonst langsam zersetzen, warnte der Bevollmächtigte.

Der dritte im Bunde, Werner Bolek, sprach in seinem Eingangsstatement von einer derzeit trügerischen “Ruhe vor dem Sturm” in Bezug auf weitere mögliche Flüchtlingsströme. Rund um Europa gebe es Millionen potenzieller Flüchtlinge, weshalb er sich mit einer Kernfrage an die Experten wandte, wie hoch Österreichs Finanzaufwand im EU-Asylsystem sei. Er gehe davon aus, dass Österreich im Vergleich zum EU-Durchschnitt doppelt bis dreifach mehrbelastet ist. An die Nationalratsabgeordneten richtete er daher den Wunsch, einen Entschließungsantrag an die Regierung zu fassen, um der EU auszudrücken “I want my money back”.

Experten Czaika und Taucher werten Österreichs Asylzahlen im EU-Vergleich als überproportional

Mathias Czaika von der Donauuniversität Krems belegte, dass Österreich von den Flüchtlingsströmen 2015 bis 2017 im europaweiten Vergleich überproportional von einem steilen Anstieg an Asylsuchenden betroffen war. Seit 2018 verhalte sich die Asylzuwanderung jedoch rückläufig und eher proportional zum EU-Durchschnitt. Die Zahl der Asylanträge sei im Zeitraum 2015 bis 2019 in Österreich etwa um den Faktor Zwei höher als in der Union, außerdem werde hierzulande eine relativ hohe Anerkennungsquote verzeichnet. 2019 lag diese bei etwa 40%, was rund 10.000 Anerkennungen pro 1 Mio. EinwohnerInnen entspricht. Nur Schweden und Deutschland würden hierbei eine noch höhere Rate erzielen, was Czaika im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten als deutliche Ungleichverteilung innerhalb der Union wertete. Diese in Bezug auf Kosten zu beziffern, sei allerdings schwierig, meinte der Wissenschaftler, da die Budgetposten für Flucht und Asyl meist nicht detailliert ausgewiesen werden. Einer Grobkalkulation zufolge lagen die Kosten für Österreich im Jahr 2017 bei etwa 2 Mrd. €, in Deutschland etwa bei 23 Mrd. €.

Mehr als 28 Mio. Menschen befänden sich weltweit auf der Flucht, davon zirka 3 Mio. in der Europäischen Union, wobei die Fluchtursachen bei der Binnenmigration immer mehr klimabedingt wären, was ein Frühindikator für grenzüberschreitende Migration sein könnte, meinte Czaika. Obwohl 30% der Bevölkerung in Subsahara-Afrika einen Migrationswunsch hege, würde die Mehrzahl nicht Europa als primäres Migrationsziel nennen und letztlich nur ein Bruchteil tatsächlich migrieren. Prognosen über Migrationsströme würden einer großer Bandbreite an möglichen Szenarien bedürfen. So würden Schätzungen aus dem Jahre 2018 mittlerweile als überholt gelten. Grundsätzlich geht Czaika davon aus, dass der von der Kommission vorgeschlagene Asyl-und Migrationspakt der EU die wesentlichen Forderungen des Asyl-Volksbegehrens erfüllen würde.

Aktuelle Zahlen aus dem Innenministerium lieferte Wolfgang Taucher von der Sektion Fremdenwesen. Zwischen 2015 und 2020 wurden in Österreich 200.000 Asylanträge gestellt und 124.000-mal in unterschiedlicher Form Schutz gewährt, womit Österreich fern des EU-Durchschnitts liege. Dies sei “allemal überproportional” und erwecke manchmal den Eindruck, Österreich habe die Lage eines EU-Außengrenzstaats, erläuterte der Ressortexperte seine Einschätzung. Der gegenwärtig zu verzeichnende Rückgang der Zahl an Asylanträgen sei in Österreich geringer als in der EU insgesamt. Rund 26.700 Personen würden sich derzeit hierzulande in Grundversorgung befinden und – abgesehen von der Coronakrise – steige die Zahl der mehrheitlich freiwilligen RückkehrerInnen. Bilaterale Rückübernahmeabkommen alleine seien hierbei allerdings nicht genug. Durch die europäische Perspektive sei viel mehr zu erreichen, meinte Taucher hinsichtlich der laufenden EU-Verhandlungen zum neuen Asyl-und Migrationspaket. Solidaritätsleistungen sollten seiner Meinung nach vielschichtiger wahrgenommen werden als nur in Bezug auf Umverteilung.

ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl wollte in der Fragerunde sodann wissen, warum die Asyl-Anerkennungsquoten innerhalb der Union divergieren, was Experte Czaika auf die verschiedenen Herkunftsländer zurückführte. SyrerInnen zum Beispiel würden sehr hohe Quoten verzeichnen. In Herkunfts- aber auch Transitländern würden Informationskampagnen über Fluchtrisiken in großer Zahl durchgeführt werden, erhielt ÖVP-Fraktionskollege Andreas Minnich Auskunft. Czaika stellte deren Wirksamkeit in Frage, während der Vertreter des Innenministeriums diese für sinnvoll hält.

Dietmar Keck (SPÖ) thematisierte die gegenwärtige humanitäre Krisensituation in Bosnien und Hilfsmöglichkeiten. Laut Taucher würde es hierfür zahlreiche unterstützungsmaßnahmen geben. Derzeit würden sich rund 25.000 Personen auf Fluchtwegen am Westbalkan und rund 100.000 in Griechenland befinden, wurde FPÖ-Mandatar Hannes Amesbauer vom Ressortexperten informiert.

Bei den Kosten der Grundversorgung hakte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) nach. Die Finanzierungsrechnung im Bundesbudget würde allerdings aufgrund der Rückzahlungen an die Länder nichts über den eigentlichen Kostenanfall aussagen, meinte Taucher. Klar zu benennen sei die Entwicklung der Asylanträge. So würden die Zahlen der Anträge zur Familienzusammenführung sowie der Folgeanträge zurückgehen, während die Zahl der Erstanträge steige, sagte er zu Agnes Sirkka Prammer (Grüne).

Ihr Fraktionskollege Michel Reimon stellte Überlegungen an, ob die sinkenden Asylzahlen bedeuten, dass das Anliegen des Volksbegehren bereits erfüllt sei. Laut Wissenschaftler Czaika sei Österreich aufgrund der Akkumulierung der Gesamtzahl an Asylwerbern allerdings trotz mittlerweile günstiger Quoten weiterhin überbelastet. Auch Taucher meinte, man könnte derzeit keinesfalls von einer unterdurchschnittlichen Belastung Österreichs sprechen. Am neuen EU-Migrationspaket begrüßt sein Ressort den Rückkehransatz sowie die Außengrenzverfahren, befürwortet anstelle der Verteilung allerdings flexible Solidaritätsmechanismen, so seine Erläuterung gegenüber NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper.

Offen blieb eine an die Regierungsparteien gerichtete Frage von SPÖ-Abgeordneter Nurten Yilmaz zum weiteren geplanten Umgang mit dem Volksbegehren. Deren Initiatoren fühlten sich durch die Ausführungen der Experten hinsichtlich des Solidaritätsdefizits und der Aktualität des Volksbegehrens jedenfalls bestätigt. Der Rückstau der Migrationskrise sei noch nicht abgebaut, meinte Bevollmächtigter Bolek, während Volk angesichts der Zahl an armutsgefährdeten Menschen in Österreich postulierte, dass es zu keiner Neiddebatte oder Gesellschaftsspaltung kommen dürfe.

Wegerth: Einbehaltung des EU-Beitrags würde zu massiven finanziellen Konsequenzen und Vertragsverletzungsverfahren führen

Über die Grundlagen des EU-Budgets, insbesondere im Kontext mit dem zur Debatte stehenden Volksbegehren, referierte sodann Valentin Wegerth. Der Experte des Finanzministeriums ging vor allem auf die europarechtlichen Finanzvorschriften ein, die den verschiedenen Formen der Eigenmittel (z.B. Zölle, “EU-Beitrag”) zu Grunde liegen. Die Einnahmen dienen dabei unterschiedslos der Finanzierung aller im Jahreshaushaltsplan ausgewiesenen Ausgaben, unterstrich Wegerth. Er wies zudem explizit darauf hin, dass eine Zweckbindung nur etwa im Rahmen von freiwilligen zusätzlichen Beiträgen, wie z. B. für die Beschaffung von Impfstoffen, möglich sei. Falls EU-Beitragszahlungen von Mitgliedstaaten zurückgehalten werden, dann müsse mit erheblichen finanziellen Konsequenzen sowie einem Vertragsverletzungsverfahren gerechnet werden. Laut Finanzbericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018 liege Österreich auf Basis der absoluten Zahlen an der siebenten Stelle, was die Nettozahlerfrage betrifft. Wenn man den EU-Beitrag (1,35 Mrd. €) in Relation zur Wirtschaftsleistung stelle, dann nehme Österreich den dritten Platz in diesem Ranking ein. Heruntergebrochen auf einzelne Programme sei Österreich aber auch Nettoempfänger, gab Wegerth zu bedenken, dies gelte etwa für den Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) während des Zeitraums 2015 bis 2017. Er informierte weiters darüber, dass bezüglich der Verteilung der Mittel aus den Regionalfonds nunmehr ein neues Kriterium aufgenommen wurde, das auf die Nettozuwanderung seit 2014 in den einzelnen Ländern abzielt. Außerdem wurden die Mittel für FRONTEX und AMIF aufgestockt sowie ein neuer Fonds für integriertes Grenzmanagement eingerichtet.

Obwexer: Kommissions-Vorschlag würde solidarisches Asylwesen ermöglichen; EU-Beitragsreduktion jedoch nicht realisierbar

Universitätsprofessor Walter Obwexer nahm eine rechtliche Analyse der Forderungen des Volksbegehrens vor und kam zum Urteil, dass die zentralen Punkte – ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich und ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen – erreichbar scheinen. Mit dem im September 2020 vorgelegten Migrations- und Asylpaket, das vor allem die Dublin III-Verordnung ersetzen soll, habe die Kommission nämlich eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die der Verwirklichung dieser Ziele dienen und sie auch im Kern erreichen würden. Die darin vorgesehene “flexible Solidarität” würde dem Grundsatz der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht, gerecht werden.

Die zweite Forderung der Proponenten, nämlich jene Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abzuziehen, sei seiner Einschätzung nach aus unions- und verfassungsrechtlicher Sicht nicht realisierbar. Das Unionsrecht erlaube nämlich keinen zweckgebundenen Abzug von den der EU zur Verfügung zu stellenden Eigenmitteln. Davon könne auch mit einer Verfassungsbestimmung nicht abgewichen werden, betonte der Rechtsexperte der Universität Innsbruck. Er machte zudem geltend, dass Österreich durch (verfassungs-)gesetzliche Regelungen weder ein solidarisches Asylsystem auf Unionsebene, noch die Einrichtung eines funktionierenden Managements an den EU-Außengrenzen erzwingen könne. Rechtlich möglich wäre aber eine Entschließung des Nationalrats, mit der dieser die zuständigen BundesministerInnen ersuchen könne, im Rat der EU mit Nachdruck für die Verabschiedung der Kommissionsvorschläge des Migrations- und Asylpakets einzutreten; allenfalls könnte vom Nationalrat auch eine bindende Stellungnahme beschlossen werden.

In der daran anschließenden Fragerunde interessierten sich die Abgeordneten im Konkreten für die Kosten für den Asylbereich (Wolfgang Gerstl, ÖVP), die Position der Regierung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria (Sabine Schatz und Reinhold Einwallner, beide SPÖ), den Vorrang des Unionsrechts (Philip Schrangl, FPÖ), das neue Asyl- und Migrationsmanagement (Christian Ries, FPÖ) sowie für die rechtlichen Konsequenzen der teilweisen Einbehaltung des EU-Beitrags (Georg Bürstmayr, Grüne).

Aus dem Asyl- und Migrationsfonds gehe klar hervor, dass Österreich genau in jenem Zeitraum, als die meisten Flüchtlinge nach Europa gekommen sind, anteilig mehr Mittel aus diesem Topf erhalten habe, als es – relativ gesehen – einbezahlt habe, stellte Valentin Wegerth fest. Insgesamt weise der über sieben Jahre laufende EU-Finanzrahmen 25,7 Mrd. € für den Bereich Migration und Grenzsicherheit (rund 2% des Gesamthaushalts) aus. Aus österreichischer Sicht betrachtet, gehen somit rund 80 Mio. € pro Jahr in diesen Sektor.

Universitätsprofessor Walter Obwexer erläuterte gegenüber den FragestellerInnen, dass das Prinzip der flexiblen Solidarität den Mitgliedstaaten mehrere Möglichkeiten biete, sich einzubringen. Hilfe vor Ort sei jedenfalls erlaubt und soll auch künftig von der Union verstärkt gefördert werden. Gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs gehe Unionsrecht “jeder wie auch immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschrift vor”, teilte Obwexer weiters dem FPÖ-Mandatar Schrangl mit. Bei Einbehaltung von Teilen des EU-Beitrags würde die Kommission ganz sicher ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das Österreich bestimmt verlieren würde. Daher wäre von solch einem Schritt dringend abzuraten.

Nehammer: Österreich an führender Stelle bei Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen in Sachen Asyl

Der heutige Ausschuss zeige, dass Volksbegehren sehr wohl Wirkung zeigen und einen parlamentarischen Diskurs in Gang setzen, hob Innenminister Karl Nehammer hervor. Bei den Themen Asyl und Migration, die seit vielen Jahren die Politik beschäftigen, sei es seiner Meinung nach sehr wichtig, die Emotionen herauszuhalten und faktenbasiert zu debattieren. Wie bereits erwähnt, war Österreich seit dem Jahr 2015 mit rund 200.000 Asylanträgen konfrontiert. Österreich belege bei den Schutzgewährungen den dritten Platz innerhalb der EU-Staaten und sei daher ganz vorne mit dabei, wenn es um eine gelebte Praxis von Asylrecht gehe. Wenn in der EU über Solidarität und Gerechtigkeit diskutiert werde, dann könne es angesichts dieser Zahlen aus seiner Sicht nur darum gehen, wie viele Flüchtlinge “von Österreich wegverteilt werden können”. Der angesprochene Kommissionsvorschlag in Sachen Migration und Asyl enthalte viele unterstützenswerte Maßnahmen, die auch Österreich immer gefordert habe, wie etwa den deutlichen Ausbau der Grenzschutzes oder die Beschleunigung der Asylverfahren. Abgelehnt werde jedoch eine “Verteilung durch die Hintertür”, die mit den Rückkehrpatenschaften verbunden wären, unterstrich der Innenminister. Größere Anstrengungen wünschte er sich noch bei der Frage der Rückführungen, die einen entscheidenden Beitrag zur Verhinderung von illegaler Migration leisten würden. Österreich stehe grundsätzlich für die verpflichtende flexible Solidarität nach Maßgabe der Mitgliedstaaten und werde dies in den Gesprächen mit der Kommission aktiv einbringen, versicherte der Ressortchef abschließend.

Der Ausschussbericht über den Verlauf der Sitzung wird in einer nächsten Nationalratssitzungen auf der Agenda stehen. (Schluss Innenausschuss) fan/sue

HINWEIS: Die Sitzung des Innenausschusses ist als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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