Nach OGH-Urteil: FH-Geschäftsführer weigert sich beharrlich, Gehaltsnachzahlungen in Millionenhöhe zu leisten

Nach OGH-Urteil: FH-Geschäftsführer weigert sich beharrlich, Gehaltsnachzahlungen in Millionenhöhe zu leisten

Linz (OTS) – Der Betriebsrat der Fachhochschule Oberösterreich
(FH OÖ) gewann Anfang Dezember 2020 – dank Unterstützung der AK OÖ – ein Verfahren beim Obersten Gerichtshof, in dem es um die Einstufung von Assistenzprofessoren/-innen ging [(Presseaussendung vom 14.12.2020)]
(https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/AK_erkaempft_Geld_fuer_
Fachhochschul-Personal.html). Weil die Betroffenen viele Jahre ein zu geringes Gehalt bekommen hatten, ergaben sich Nachforderungen in der Höhe von mehreren Millionen Euro. Obwohl die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist, hat der Geschäftsführer der FH OÖ, Dr. Gerald Reisinger, keine Zahlungen veranlasst. „Sollte das so bleiben, werden wir den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechtsschutz gewähren. In der Folge wird die FH OÖ zusätzlich wieder hohe Prozesskosten bezahlen müssen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer in aller Deutlichkeit.

Anstatt die Nachforderungen zu überweisen, hat der FH-Geschäftsführer vielmehr einen Tag vor Weihnachten die – dem Rechtsstreit zugrundeliegende – Betriebsvereinbarung „Dienstordnung“ gekündigt und möchte im heurigen Jahr EINSEITIG ein neues Dienstrecht in Kraft setzen. Trotz Kündigung der betreffenden Betriebsvereinbarung bleiben die finanziellen Ansprüche der betroffenen Assistenzprofessoren/-innen bestehen.

Die „Dienstordnung“ ist seit 2002 in Kraft und wurde zwischen Geschäftsführung und Belegschaftsvertretung entwickelt – in enger Abstimmung mit den politischen Eigentümervertretern und Sozialpartnern. Auch von Seiten des Landes OÖ als Eigentümervertreter wurden wesentliche Beiträge zur Einstufung, zu den Verwendungsgruppen und zur Anrechnung von Vordienstzeiten eingebracht. Genau diese Punkte werden jetzt von der FH OÖ in Frage gestellt und waren Gegenstand des vorliegenden OGH-Urteils. Ein weiteres Verfahren betreffend zu geringer Anrechnung von Vordienstzeiten ist noch gerichtsanhängig.

Präsident Kalliauer fordert die Verantwortlichen im Land auf, dafür Sorge zu tragen, dass FH-Geschäftsführer Reisinger die Entscheidung des Höchstgerichts akzeptiert. Nur so könne der bisherige gemeinsame Weg von der Landespolitik, dem Unternehmen und dem Betriebsrat fortgesetzt werden.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Michael Petermair
Kommunikation
Tel. 050/69 06-2190
michael.petermair@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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