ACHTUNG: AUCH IN AMTSGEBÄUDEN DER STADT WIEN FFP-2-MASKENPFLICHT

ACHTUNG: AUCH IN AMTSGEBÄUDEN DER STADT WIEN FFP-2-MASKENPFLICHT

Wien (OTS/RK) – Am Montag tritt die 3. Notmaßnahmen-VO der Bundesregierung in Kraft, mit der zukünftig im Lebensmittelhandel, in geöffneten Betrieben, in Öffis und beim Parteienverkehr am Amt für KundInnen eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben wird. Die Stadt Wien hat dies zum Anlass genommen, eine Änderung der bestehenden Hausordnung vorzunehmen: Das Betreten von Amtsgebäuden der Stadt Wien ist mit Montag, dem 25.01., für KundInnen nur mit FFP2-Maske möglich.

Bürgermeister Dr. Michael Ludwig dazu: „Seit Beginn der Pandemie hatte für mich der maximale Schutz unserer MitarbeiterInnen, KundInnen und BürgerInnen oberste Priorität. Diese Linie zieht die Stadt auch weiterhin konsequent durch.“

(Schluss)

Mag. Andrea Leitner
Mediensprecherin Magistratsdirektor/Magistratsdirektion
Tel: +43 676 8118 82552

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