Finanzpolizei zieht erfolgreiche Bilanz für 2020

Finanzpolizei zieht erfolgreiche Bilanz für 2020

Wien (OTS) – Das zurückliegende Jahr 2020 stellte für die Finanzpolizei coronabedingt eine besondere Herausforderung dar. Dennoch konnte sie ihre vielfältigen Aufgaben zum Schutz des Arbeitsmarktes und der redlichen Unternehmen in vollem Umfang wahrnehmen, in einzelnen Bereichen ihre Erfolge aus 2019 sogar übertreffen, wie die aktuelle Jahresbilanz belegt.

„Dank der zielgerichteten Kontrollen der Finanzpolizei konnten auch im vergangenen Jahr wieder große Erfolge im Kampf gegen Sozialbetrug, organisierte Schattenwirtschaft, Steuerhinterziehung und das illegale Glücksspiel erzielt werden. Damit sorgen wir für faire Wettbewerbsbedingungen, schützen die redlichen Unternehmen und stärken den heimischen Wirtschaftsstandort. Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen ist Betrug nicht tolerierbar und ich gratuliere der Finanzpolizei zu einer Bilanz, die sich sehen lassen kann“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Schutz des Arbeitsmarktes

Im Zeitraum Jänner bis Dezember 2020 wurden durch die Finanzpolizei 28.631 Kontrollen am Arbeitsmarkt mit insgesamt 70.285 kontrollierten Personen durchgeführt. Im Bereich der kontrollierten Personen entspricht dies einer Steigerung von über 29 % zum Vergleichszeitraum 2019.

Dies lässt sich unter anderem auf die hohe Kontrolldichte im Bereich des neuen Aufgabenfeldes der „Kurzarbeitskontrollen“ zurückführen. Die insgesamt 7.072 Kontrollen von Firmen führten unter anderem zu:

* 3.816 Mitteilungen über Abweichungen zu den Förderansuchen an das AMS (3.182) bzw. die BUAK (634)

* Mitteilungen für 250 Arbeitnehmer an die Taskforce SOLBE im Zusammenhang des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug

* Zusätzlich hat die Finanzpolizei bei ihren Kurzarbeits-Kontrollen 900 zusätzliche Delikte wie illegale Ausländerbeschäftigung, Schwarzarbeit oder Lohn- und Sozialdumping festgestellt.

Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Ein weiterer Schwerpunkt zur Sicherung der (wirtschaftlichen) Interessen der Republik Österreich ist die Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes, um Wettbewerbsverzerrung durch rechtswidriges Verhalten von aus dem Ausland nach Österreich hineinarbeitenden Unternehmen zu unterbinden.

Eine Entsendungsquote von über 874.000 Arbeitnehmern im Jahr 2020 nach Österreich bedeutet eine Steigerung um knapp 28 % zum Vergleichszeitraum 2019. Daher wurde auf diesen Bereich des Arbeitsmarktes besonderes Augenmerk gelegt, was insgesamt 3.250 Strafanträge mit einem Strafvolumen von knapp 7 Millionen Euro zur Folge hatte.

Der gesamte Bereich des Arbeitsmarkts schlägt sich für das Jahr 2020 mit 8.060 gestellten Strafanträgen mit einem Gesamtstrafvolumen von über 20,2 Millionen Euro nieder.

Steueraufsichtsmaßnahmen zeigen Wirkung

Im Bereich der Steueraufsichtsmaßnahmen wurden im Jahr 2020 durch die Finanzpolizei – neben einer Vielzahl von Sachverhaltsdarstellungen aus den getätigten Kurzarbeitskontrollen – knapp 16 Millionen Euro an abgabenrechtlicher Maßnahmensetzung eingebracht. Die Palette reicht dabei von Einbringung von Abgabenrückständen, Beschlagnahmen und Pfändungen über Sicherstellungen bis hin zu Feststellungen im Bereich NoVA und Kraftfahrzeugsteuer. Allein der Bereich NoVA und Kraftfahrzeugsteuer schlägt sich dabei mit über 2,1 Millionen Euro zu Buche.

Zahlreiche Scheinunternehmen aufgedeckt

Eine besondere Herausforderung stellt auch der Bereich der Bekämpfung von Sozialbetrug dar. Im Jahr 2020 wurden durch die Finanzpolizei 180 Sozialbetrugsfälle sowie 130 Fälle von Scheinunternehmen bearbeitet und dabei 73 Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt. Hier zeigt sich, dass sich die Strategie der betrügerisch agierenden Unternehmen massiv geändert hat: Nunmehr werden Scheinunternehmen mit einer Arbeitspartie von rund 10 Mitarbeitern „ausgerüstet“, tatsächlich aber wird über diese Unternehmen oftmals das Hundertfache an Leistungen fakturiert. Mit dieser Camouflage der Scheinunternehmen soll deren Entdeckung erschwert werden und zudem werden die Feststellungen der Finanzpolizei durch Rechtsanwälte bekämpft, um die Existenz der Scheinunternehmen bewusst zu verlängern.

Weiters konnte die Finanzpolizei 24 Scheinunternehmen im Ausland identifizieren, die nach Österreich hereingearbeitet haben. Deren Entdeckung gelang mithilfe internationaler Behördenkooperationen.

Erneut Steigerung bei beschlagnahmten Glücksspielgeräten

Das Jahr 2020 bestätigte den Trend, dass die Zahl der zu beschlagnahmenden Glücksspielgeräte von Jahr zu Jahr steigt. Durch die Finanzpolizei wurden 637 Betriebe nach den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes überprüft und dabei 1.463 Glücksspielgeräte aus dem Verkehr gezogen. Dies ist eine Steigerung von ca. 100 Stück zum Vergleichszeitraum 2019, welches bereits ein starkes Jahr in der Glückspielkontrolle war. Das Strafvolumen in diesem Bereich beträgt über 32,2 Millionen Euro.

Neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten sind es auch die privaten Tragödien rund um pathologische Spieler und deren Familien, die Kontrollen gegen illegales Glückspiel mehr als notwendig machen. Die Finanzpolizei hat auch 2020 gezeigt, dass es einer wirksamen Kontrolle zum Schutz der legal agierenden Unternehmen und der Dienstnehmer bedarf. Finanzminister Gernot Blümel resümiert dazu:
„Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Mit unseren Hilfsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen in der Krise und retten Arbeitsplätze. Wir dulden nicht, dass diese Hilfe missbraucht wird und einige wenige von der Krise profitieren.“

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
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