Kettenabschiebungen von Österreich bis Bosnien

Kettenabschiebungen von Österreich bis Bosnien

Mutmaßlicher Push-Back-Fall an der österreichisch-slowenischen Grenze wird am 2. März in Graz verhandelt

Wien/Graz (OTS) – Nach monatelangen Gerüchten wurden im vergangenen Herbst zwei konkrete Fälle bekannt, in denen Personengruppen, die nach Österreich eingereist waren und nach eigenen Angaben um Asyl baten, dennoch von der Polizei zurückgeschoben wurden. Einer der Betroffenen konnte nun eine Beschwerde einbringen; der Fall wird nächste Woche in Graz vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark verhandelt.

Ayoub N. war in einer Gruppe von sieben Marokkanern unterwegs, die am 28. September 2020 nach Österreich einreisten. Die Gruppe wurde mit großem Polizeiaufgebot verfolgt, aufgespürt und in Gewahrsam genommen. Was dann geschah, ist Gegenstand der bevorstehenden Gerichtsverhandlung. Die Gruppe behauptet, dass ihre wiederholten Bitten um Asyl ignoriert wurden. Nach einigen Stunden wurden sie der slowenischen Polizei übergeben, die sie wiederum nach Kroatien brachten, von wo aus sie nach Bosnien zurückgeschoben wurden.

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Jeder, der nach Österreich einreist und um Asyl bittet, hat das Recht, einen Antrag zu stellen und ein ordentliches Verfahren zu erhalten; die örtlichen Polizeibeamten haben nicht Recht, einen solchen mündlichen Antrag zu ignorieren, abzulehnen oder einem ordentlichen Verfahren vorzugreifen.

Die bevorstehende Gerichtsverhandlung ist auch generell relevant, da sie dazu beitragen kann, Licht in die bisher kaum bekannten Praktiken der österreichischen Polizei zu bringen kann deren Rolle bei den zahlreichen Kettenabschiebungen entlang der Balkanroute zu klären. Das Border Violence Monitoring Network hat mittlerweile Hunderte von Fällen von Gewalt und Folter an der kroatisch-bosnischen Grenze dokumentiert und die unmenschlichen Bedingungen, unter denen Tausende in der dortigen Grenzregion festsitzen, haben zu internationaler Empörung geführt.

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„Was wir verlangen, ist, dass österreichisches Recht, Unionsrecht und Völkerrecht respektiert wird, nicht mehr und nicht weniger. Das Gesetz gilt für alle, auch für die Polizei.“, so Clemens Lahner, Rechtsanwalt

Im Jahr 2016 verhandelte derselbe Richter in Graz eine Reihe von Fällen zu Push-Backs in Spielfeld in den letzten Wochen des dortigen Grenzmanagements vor der offiziellen Schließung der Balkanroute; er entschied in der Mehrzahl der Fälle zugunsten der Beschwerdeführer. Die Verhandlungen brachte schon damals eine ganze Reihe von Problemen und Defiziten in der polizeilichen Praxis an der Grenze ans Licht.

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Als direkte Folge des Push-Backs von Ayoub und den anderen Mitgliedern seiner Gruppe haben österreichische Aktivist*innen kürzlich die eine durchgehend besetzte Notrufnummer namens “Push-Back Alarm Austria” eingerichtet, um Menschen auf der Flucht zu unterstützen.

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Ebenfalls im Zusammenhang mit diesem Fall brachten die NEOS eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister ein, der in seiner Beantwortung auch Zahlen zu Rückweisungen an Grenzen nach Ungarn und Slowenien im Jahr 2020 nennt. Allein im Jahr 2020 wurden 514 Personen an der steirischen Grenze an die slowenische Polizei übergeben; knapp 100 davon stammen aus bekanntermaßen unsicheren Ländern wie Syrien, Irak, Iran, Somalia, etc.

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Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht Stmk

BeobachterInnen und Presse willkommen. Aufgrund der
Covid-Bestimmungen sind die Plätze im Gerichtssaal limitiert.

Datum: 2.3.2021, 09:00 – 16:00 Uhr
Ort: Landesverwaltungsgericht Steiermark Saal G (Burggasse 13)
Salzamtsgasse 3, 8010 Graz

Birgit Roth (Push-Back Alarm Austria / Border Crossing Spielfeld)
#+43-664-1553850
Petra Leschanz (Push-Back Alarm Austria / Border Crossing Spielfeld)
+43-660-6747540
Email: pushbackalarm-austria@riseup.net

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