Edtstadler: Sterbehilfe-Gesetz bis Sommer

Edtstadler: Sterbehilfe-Gesetz bis Sommer

Aktuelle Aussprache mit Bundesministerin Karoline Edtstadler im Ausschuss für Menschenrechte

Wien (PK) – Sterbehilfe, die aktuellen Corona-Maßnahmen, sowie die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen waren einige der Themen der aktuellen Aussprache mit Karoline Edtstadler, Bundesministerin für EU und Verfassung, im heutigen Ausschuss für Menschenrechte.

Sterbehilfe neue Gesetzesbasis notwendig

Ende vergangenen Jahres entschied der Verfassungsgerichtshof, dass der Straftatbestand “Mitwirkung am Selbstmord” dem Recht auf Selbstbestimmung widerspreche und damit aufzuheben sei. Petra Wimmer (SPÖ) fragte daher, welche neue rechtliche Basis die Bundesregierung herstellen werde. Bundesministerin Edtstadler betonte in ihrer Antwort, dass dies ein äußerst heikles Thema sei, das mit entsprechender Sensibilität angegangen werden müsse. Niemand sollte entscheiden, wann ein Leben lebenswert sei und wann nicht. Es bedürfe eines gründlichen Diskussionsprozesses unter breiter gesellschaftlicher Einbindung und aller Parteien. Ziel sei, bis Sommer eine neue rechtliche Basis zu schaffen.

COVID-19-Maßnahmen und “Grüner Pass” sowie Versammlungsrecht

Die Abgeordneten nutzten die heutige Aussprache auch, um die aktuellen COVID-19-Maßnahmen aus Sicht der Menschenrechte zu thematisieren. Hannes Amesbauer (FPÖ) fragte nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, insbesondere beim Versammlungsrecht, aber auch beim geplanten “Grünen Pass”. Bei Letzterem befürchte er, dass damit “zwei Klassen” von BürgerInnen geschaffen würden. Edtstadler betonte die Freiwilligkeit der Maßnahmen und dass es jedem frei stehe, sich testen oder impfen zu lassen. Der “Grüne Pass” soll für geimpfte, getestete und von COVID-19 genesene Menschen gelten. Dadurch sei sichergestellt, dass keineswegs “zwei Klassen” von Menschen geschaffen würden. Hinsichtlich des Versammlungsrechts bekannte sich Edtstadler zur Versammlungsfreiheit. Es müsse aber klar sein, dass sich Menschen derzeit nur unter Einhaltung des gebotenen Abstands und mit Maske versammeln könnten. Sei bei der Anmeldung von Demonstrationen anzuzweifeln, dass eine Durchführung unter diesen Rahmenbedingungen möglich sei, seien solche Versammlungen zu untersagen.

Harald Troch (SPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) fragten die Ministerin, inwieweit bei der legistischen Vorbereitung der aus ihrer Sicht oft mangelhaften COVID-19-Gesetze aus dem Gesundheitsministerium der Verfassungsdienst involviert gewesen sei. Edtstadler betonte die exzellente Arbeit der JuristInnen des Verfassungsdienstes trotz der momentanen extremen Arbeitsbelastung. Bei den COVID-19-Gesetzen hätten sich die JuristInnen des Gesundheitsministeriums und des Verfassungsdienstes informell ausgetauscht. Dies funktioniere sehr gut, habe die Qualität verbessert und sei zur Selbstverständlichkeit in der Arbeit geworden.

Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Petra Bayr (SPÖ) und Faika El-Nagashi (Grüne) thematisierten die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und den Austritt der Türkei. Edtstadler betonte, dass der Austritt zu verurteilen sei. Es sei wichtig, dass die Europäische Union der Konvention beitrete. Derzeit haben sechs Staaten diese nicht ratifiziert. Es gibt aber ein Gutachten, wonach einer Ratifizierung nichts im Wege stehe, da es keiner Einstimmigkeit bedürfe. Edtstadler verurteilte den Umgang des türkischen Präsidenten Erdogan mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diese Woche. Die Europäische Union und Frauen dürfen sich einen solche Behandlung nicht gefallen lassen.

Weitere Themen der Aussprache waren Strategien gegen Rassismus und Antisemitismus, der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten (insbesondere Polen und Ungarn), der Internationale Tag der Roma, die Rechte von LGBTIQ-Personen sowie die Europäische Bürgerinitiative. (Schluss) pst

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