Wimmer und Dürtscher: Angebot von Investor Wolf war offensichtlich ungenügend

Wimmer und Dürtscher: Angebot von Investor Wolf war offensichtlich ungenügend

Gewerkschaften weiterhin gesprächsbereit

Wien (OTS) – „Das Abstimmungsergebnis der Belegschaft des MAN-Werkes in Steyr zeigt deutlich: Das Konzept von Investor Siegfried Wolf war grundsätzlich schlüssig, aber das Angebot an die Betroffenen offensichtlich ungenügend“, so der PRO-GE-Bundesvorsitzende Rainer Wimmer und der GPA-Bundesgeschäftsführer Karl Dürtscher. Die beiden Spitzengewerkschafter kritisieren erneut, dass von der Konzernleitung versucht wurde, die Mitarbeiter unter Druck zu setzen, in dem man die Konzepte anderer Interessenten von vornherein ausgeschlossen hat. „Hier wurde nach dem Motto ‚Friss oder stirb‘ vorgegangen. Dass die MitarbeiterInnen das vorgegebene Konzept nicht einfach abnicken und den Verlust von hunderten Arbeitsplätzen und massive Lohneinbußen ohne Widerstand hinnehmen, ist wenig verwunderlich“, sagen Wimmer und Dürtscher.

Wenig Verständnis haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA für die sofort nach der Abstimmung angekündigten Schließungspläne. „Wir erwarten uns, dass die Konzernleitung die Gespräche wieder aufnimmt und auch andere Konzepte prüft und fair diskutiert. Hier geht es um die Arbeitsplätze tausender Menschen in der Region. Sich nun einfach nach Polen zurückzuziehen, nur weil dort die Menschen um nicht einmal vier Euro Mindestlohn arbeiten müssen, zeigt die mangelnde soziale Verantwortung von MAN gegenüber MitarbeiterInnen, die viele Jahre zum Erfolg der Marke beigetragen haben“, so Wimmer und Dürtscher, die bekräftigen: „Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung.“

Für die Gewerkschaften ist klar, dass man – sollte es zu Kündigungen kommen – den Standortsicherungsvertrag bis 2030 einklagen werde. „Wir werden den Betriebsrat und die Belegschaft mit uns allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, damit der Vertrag eingehalten wird“, sagen Wimmer und Dürtscher, die in diesem Zusammenhang auf ein von den Gewerkschaften in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten verweisen, das die Gültigkeit des Standortvertrages bestätigt und gute Chancen für eine Klage einräumt.

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