Yvonne Rychly (SPÖ): Ryanair-Tochter Laudamotion blitzt auch in zweiter Instanz mit Klage gegen Belegschaftsvertretung ab

Yvonne Rychly (SPÖ): Ryanair-Tochter Laudamotion blitzt auch in zweiter Instanz mit Klage gegen Belegschaftsvertretung ab

Türkis-grüne Bundesregierung ist dringend gefordert, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen zu setzen

Wien (OTS/SPW-K) – Entsetzt über die Vorgehensweise der Billigairline Laudamotion in Bezug auf die Nicht-Anerkennung des gültig gewählten Betriebsrates zeigt sich SPÖ-Gemeinderätin und Landesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft vida, Yvonne Rychly.

„Diese Vorgehensweise zeigt, wie die Ryanair-Tochter Laudamotion mit Arbeitnehmer*innenrechten umgeht. Ein von der Belegschaft gültig gewählter Betriebsrat wird partout nicht anerkannt. Der Umgang der Geschäftsführung mit der Belegschaft ist respektlos und unvereinbar mit unseren Arbeitnehmer*innenrechten. Die Gründe für dieses Vorgehen liegen klar auf der Hand – die Geschäftsführung der Billigairline will Ausbeutung und Sozialdumping freien Lauf lassen. Im Vordergrund stehen Profite, statt Menschen“, so Yvonne Rychly. „Die türkis-grüne Bundesregierung ist dringend gefordert, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen und gegen Ausbeutung sowie Sozialdumping zu setzen.“

Die Ryanair-Tochter Laudamotion wollte die Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 für nichtig und ungültig erklären lassen und hatte deshalb Klage gegen den Betriebsrat beim Landesgericht Korneuburg eingereicht. Nachdem das Klagebegehren im Oktober 2020 beim Landesgericht abgewiesen wurde, brachte Laudamotion Klage beim Oberlandesgericht Wien ein – auch diese wurde nun abgewiesen. Dazu SP-Gemeinderätin Rychly: „Mit der erneuten Abweisung der Klage bestätigt das Oberlandesgericht Wien, dass die Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 gültig war.“

„Wir werden nicht zulassen, dass Arbeitnehmer*innenrechte mit Füßen getreten werden“, so Rychly abschließend.

SPÖ Wien Rathausklub
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