SPÖ-Yildirim: Gelebtes Recht wird für Kurz gebogen

SPÖ-Yildirim: Gelebtes Recht wird für Kurz gebogen

Unabhängiger und weisungsfreier Bundesstaatsanwalt muss Justiz schützen Unabhängiger und weisungsfreier Bundesstaatsanwalt muss Justiz schützen

Wien (OTS/SK) – „Der §101 Abs. 2 der Strafprozessordnung wird nicht für Personen, die ein politisches Amt bekleiden, verwendet. Nur für Justizbeamte kam er bisher zur Anwendung. Für den Bundeskanzler wird also das gelebte Recht gebogen und somit der Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz erweckt, weil er sich nicht durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einvernehmen lassen will. Zadić muss erklären, warum Kurz eine Sonderbehandlung erhält“, kritisiert SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim die Weisung aus dem Justizministerium, nach der Bundeskanzler Kurz wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss von einem Richter einvernommen werden soll.****

„Von Justizministerin Alma Zadić, die behauptet, sie schütze die Justiz vor den ÖVP-Attacken, hätte ich mir sehr viel mehr erwartet. Dieses Einknicken des Justizministeriums vor Bundeskanzler Kurz zeigt, wie dringend wir einen unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt an der Spitze der Staatsanwaltschaften brauchen. Dass Kurz und die ÖVP über Koalitionsdruck Sonderbehandlungen in der Justiz erwirken können, ist ein weiteres Warnzeichen für unseren Rechtsstaat“, erklärt Yildirim die Dringlichkeit, einen Bundesstaatsanwalt zu bestellen. (Schluss) sd

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