Rechnungshofausschuss: Sanierungsbedarf bei Trink- und Abwasserleitungen

Rechnungshofausschuss: Sanierungsbedarf bei Trink- und Abwasserleitungen

Kraker empfiehlt zeitnahe Sanierung und warnt vor Umweltschäden und Mehrkosten

Wien (PK) – Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker berichtete über den stark steigenden Sanierungsbedarf der Trinkwasser-, aber auch der Abwasserleitungen in Österreich. Kraker hielt im Rechnungshofausschuss kritisch fest, dass die für den Werterhalt notwendigen Sanierungsraten sowohl bei der Trinkwasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung in den geprüften Jahren 2014 bis 2018 deutlich unterschritten wurden. Wenn Abwasser ins Grundwasser gelangt und dieses verunreinigt wird, würden Umweltschäden drohen, warnte sie und empfahl die zeitnahe Sanierung. Als Auskunftsperson stand Johannes Laber von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) den Abgeordneten Rede und Antwort.

Außerdem behandelte der Ausschuss eine Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofs betreffend die AMA Marketing. Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden weitgehend umgesetzt. Beide Berichte wurden vom Rechnungshofausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Einigkeit zu hohem Sanierungsbedarf bei Trink- und Abwasserleitungen

Im Dezember 2020 veröffentlichte der Rechnungshof seinen Bericht betreffend Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft (III-211 d.B.). Ziel der Prüfung war es, die Rahmenbedingungen für die Förderungen der Siedlungswasserwirtschaft durch den Bund und exemplarisch durch das Land Steiermark zu beurteilen. Die Trinkwasserleitungen seien besonders in die Jahre gekommen, heißt es darin. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern werde in Österreich zur Trinkwasserversorgung ausschließlich das Wasser aus Grundwasservorkommen verwendet. Rund 81.000 Kilometer lang sei das Leitungsnetz zur Trinkwasserversorgung und etwa 92% der Bevölkerung sei hierzulande an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen, so der Bericht über die großteils vor 1980 errichteten Trinkwasserleitungen. Mit zunehmendem Alter steige der Anteil jener Leitungen, die einen Wasserverlust von über 20% zu verzeichnen haben. Davon seien zwischen 5,3% und 8,5% des Leitungsnetzes betroffen, ging auch Alois Kainz (FPÖ) mit den Bedenken des Rechnungshofs einher. Durch die Öffnung des sonst geschlossenen Leitungssystems können Bakterien eintreten, warnte der Bericht weiters.

Warnungen vor Umweltschäden und hohen Sanierungskosten bis 2030

Laut Rechnungshof ist für den Werterhalt der Leitungen eine durchschnittliche Sanierungsrate von 2% pro Jahr nötig. Tatsächlich wurden nur 0,3% des Trinkwassernetzes pro Jahr saniert. Noch geringer sei die Sanierungsrate bei der Abwasserversorgung. Hier wurden nur 0,1% des 93.000 Kilometer langen Kanalnetzes pro Jahr saniert und die Investitionen der Siedlungswasserwirtschaft seien gesunken. Die Siedlungswasserwirtschaft finanziere sich durch Förderungen des Bundes und der Länder, Beiträge der NutzerInnen sowie durch Eigen-und Fremdmittel der Betreiber. Ihre Investitionen in die Infrastruktur gingen von jährlich 1,453 Mrd. € in den Jahren 1993 bis 2000 auf rund 543 Mio. € in den Jahren 2015 bis 2018 zurück, zitierte Kainz den Prüfbericht. Auch die vom Bund im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes zur Verfügung gestellten Mittel sanken jährlich von rund 283 Mio. € in den Jahren 1993 bis 2000 auf 80 Mio. € in den Jahren 2017 bis 2021, so Kainz, der vor Umweltschäden warnte.

Aus diesem Grund warnte Kraker vor hohen Sanierungskosten bis 2030, um den Funktionserhalt zu gewährleisten. Bei weiterhin niedrigen Sanierungsraten würde der Investitionsbedarf in die Zukunft verlagert, was die Sanierungsmaßnahmen verteuere. Laut Prognose lag der Investitionsbedarf für die Trinkwasserversorgung im Jahr 2018 bei 225 Mio. €, 2030 wird er hingegen bei 597 Mio. € liegen, so Kraker, die für eine zeitnahe Sanierung plädierte. An das Finanzministerium sowie das Landwirtschaftsministerium richtete das Prüforgan die Empfehlung, mit Förderungen gezielte Anreize zu setzen, damit die Betreiber der Anlagen, insbesondere Gemeinden und Verbände, die notwendigen Sanierungen zeitnah durchführen würden.

ÖVP: Hervorragende Infrastruktur im internationalen Vergleich, SPÖ für Erhöhung der Förderungen

Demgegenüber hielt Andreas Hanger (ÖVP) die im nationalen Vergleich hervorragende Infrastruktur vor Augen und betonte insbesondere die Versorgung mit Trinkwasser, wo auch die Gemeinden hervorragende Arbeit leisten. Hanger zeigte sich stolz auf den hohen Standard, räumte aber Sanierungsbedarf ein. Seitens der NEOS trat Karin Doppelbauer für eine Evaluierung des Zustands der Leitungen bzw. des Sanierungsstands ein. Kritik äußerte die Abgeordnete bezüglich langer Vorfinanzierungszeiten bei Projekten. Doppelbauer hielt in diesem Zusammenhang fest, dass die Wassergebühren für die Kommunen gewinnbringend sind. Auch David Stögmüller (Grüne) stieß in dieses Horn. Da die Wassergebühren gewinnbringend ausfallen, sei es Aufgabe der Kommunen das System zu erhalten. Problematisch sei, dass die Gelder nicht zweckgewidmet sind.

Für Andreas Kollross (SPÖ) war klar ersichtlich, dass die Fördersumme um Zweidrittel reduziert wurde. Drei Jahrzehnte nach der Errichtung muss saniert werden, sagte er und pochte darauf, den Mehrbedarf abzudecken. Ohne Erhöhung der Förderungen könne dies nur durch Gebührenerhöhung finanziert werden, argumentierte er. Kollross kritisierte auch die Zuständigkeit von zwei Ministerien für die Erstellung eines Umweltförderberichts.

Köstinger: Finanzbedarf klar prognostizierbar

Laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger sei der Finanzbedarf klar prognostizierbar, aufgrund des gesetzlichen Ablaufs, wonach erst ein Projektplan eingereicht werden müsse, und erst nach dem Bau die Abrechnung erfolge. An die FPÖ gerichtet hielt Köstinger fest, dass schwerwiegende Schäden jedenfalls durch die Gemeinden behoben werden, das Bundesministerium stelle dafür Fördermittel zu Verfügung. Die öffentliche Daseinsvorsorge funktioniere in Österreich sehr gut, sagte sie zu Hanger, insbesondere beim Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Förderabwicklung erfolge durch das KPC, unter Kontrolle ihres Ressorts, informierte sie und zeigte höchstes Interesse zusätzliche Fördermittel bereitzustellen. Die Empfehlungen des Rechnungshofs decken sich mit ihren Interessen, unterstrich Köstinger.

Laber: Sanierungsbedarf gegeben, Lenkungswirkung durch Förderung möglich

Johannes Laber bezeichnete Siedlungswasserwirtschaftsförderung als Mutter aller Förderungen. Es gebe viel Erfahrung mit dem Instrument und ein Gebührenaufkommen sei vorhanden, anerkannte er, wies aber mehrfach auf die Lenkungswirkung einer Förderung hin. Damit könnten auch umweltschonende Wirkungen erzielt werden. Der Sanierungsbedarf sei jedenfalls gegeben und stark steigend, bestätigte Laber die Notwendigkeit laufender Erhaltungsmaßnahmen.

Follow-up-Überprüfung der AMA Marketing ergibt weitgehende Umsetzung der Empfehlungen

Im Anschluss widmete sich der Rechnungshofausschuss einer Follow-up-Überprüfung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (III-93 d.B.). Darin wurde der Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Vorbericht vom Jahr 2016 geprüft. Laut Kraker setzte die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA Marketing) von den 19 überprüfen Empfehlungen 14 gänzlich und fünf teilweise um. Die Rechnungshofpräsidentin schrieb der AMA Marketing daher zahlreiche Verbesserungen zu. Diese erfolgten insbesondere bei den Protokollen der Generalversammlung, dem Informationsfluss und den Controlling-Berichten. Nach Einrichtung der Abteilung “Online und Brand Design” im Jahr 2017 nahm die AMA Marketing die Planungs- und Koordinierungsaufgaben im Marketingbereich selbst wahr, wie dies der Rechnungshof empfohlen hatte. Kritisch äußerte sich Kraker über die pauschale Abgeltung des Kostenbeitrags für das Erntedankfest. Sie gab daher die Empfehlung ab, Abrechnungen mit Kooperationspartnern künftig nicht mehr pauschal, sondern aufgeschlüsselt nach Leistungspositionen vorzunehmen. Beim Genussfestival trat Kraker für einen konkreten Verwendungszweck der Mittel und der geforderten Leistungen in den Vereinbarungen ein. Formalerfordernisse beim Abschluss seien einzuhalten, so Kraker. Schließlich machte sich die Rechnungshofpräsidentin auch für einen umfassenden Verhaltenskodex stark, worin auch Nebenbeschäftigungen aufgenommen werden sollte.

FPÖ und SPÖ warnen vor Kooperationen mit parteinahen Organisationen

Peter Schmiedlechner (FPÖ) ortete die Finanzierung parteipolitischer Organisationen und auch Philip Kucher (SPÖ) zeigte sich bei Kooperationen skeptisch. Er hinterfragte daher insbesondere Geldflüsse in Richtung ÖVP-nahe Unternehmen und Agenturen. Für die Grünen interessierte sich David Stögmüller insbesondere für Einrichtung der Abteilung “Online und Brand Design” und die damit verbundene Auflösung der Zusammenarbeit mit der zuvor betrauten Agentur.

Das Erntedankfest sei in den letzten beiden Jahren ausgefallen, erklärte Michael Blass von der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH gegenüber der FPÖ, daher habe es die letzte diesbezügliche Kooperation 2019 gegeben. Die Abrechnungsmodalitäten stehen nun im Einklang mit den Empfehlungen des Rechnungshofs. Pauschalen kommen nicht mehr zur Verrechnung. Auf die Frage der SPÖ hielt Blass ausdrücklich fest, dass es keine Zusammenarbeit mit politischen Vorfeldorganisationen der ÖVP oder Organisationen, die unter das Parteiengesetz fallen, gibt. Kooperationen würden stets genau auf ihre wirtschaftliche und politische Zulässigkeit geprüft, betonte er. In Summe sei ein guter Umsetzungsgrad der Empfehlungen erreicht, zeigte sich Blass zufrieden und erhielt dafür auch die Zustimmung von Stefan Hintner (ÖVP). Gegenüber Karin Doppelbauer (NEOS) führte er aus, dass die Ausgestaltungsform als GmbH gewählt wurde, weil der Vorsteuerabzug dadurch ermöglicht wurde. Vorteile gebe es auch bei rascheren Entscheidungen, die in Zusammenarbeit mit externen Institutionen hilfreich seien. Die AMA Marketing schließe keine Förderverträge ab, weder aktiv noch passiv, führte Blass aus.

Köstinger: Netzwerk Kulinarik hat Fahrt aufgenommen

Um die kulinarischen Initiativen Österreichs zu unterstützen und in eine gemeinsame Richtung weiterzuentwickeln, habe ihr Ministerium das Netzwerk Kulinarik (NWK) als Plattform ins Leben gerufen, erklärte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Dieses habe nun Fahrt aufgenommen, sagte sie und betonte gegenüber Kucher, dass es keine Rechenschaftsverpflichtung der AMA Marketing GmbH ihrem Ministerium gegenüber gibt und sie daher keine Stellung abgeben könne, mit welchen Unternehmen und Vereinen die AMA Marketing Kooperationen habe.

Weitere auf der Tagesordnung stehende Berichte wurden einstimmig ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Konkret waren das die Berichte zur Ökologisierung von Fließgewässern (III-34 d.B.), zur Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) (III-18 d.B.) und die Follow-up-Überprüfungen zur Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (III-49 d.B.) sowie zu Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken im Rahmen des entsprechenden EU-Förderprogramms für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (III-429 d.B.).

Zur Fristwahrung einstimmig vertagt wurden die RH-Berichte betreffend Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber (III-455 d.B.), Besetzung von Pflichtschulleitungen in der Steiermark (III-459 d.B.), Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB (III-472 d.B.), Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft des Pionierbataillons 3 (III-478 d.B.), Österreichische Energieagentur -Austrian Energy Agency (III-479 d.B.), Flughafen Wien – Umbau und Erweiterung Terminal 3 (III-488 d.B.) und Ärzteausbildung (III­501 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) gla

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