Nationalrat einstimmig für erleichterte Weiterverwendung von Daten im öffentlichen Sektor

Nationalrat einstimmig für erleichterte Weiterverwendung von Daten im öffentlichen Sektor

Neuerungen beim Identitätsmanagement im Zentralen Melderegister beschlossen

Wien (PK) – Der Nationalrat befasste sich in seiner heutigen Sitzung auch mit Forschungsthemen. So haben die Abgeordneten etwa einhellig eine Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes beschlossen, mit der die Weiterverwendung von Daten im öffentlichen Sektor erleichtert werden soll. Auch eine Novelle zum E-Government-Gesetz wurde einstimmig beschlossen. Sie bringt Neuerungen beim Identitätsmanagement im Zentralen Melderegister.

Über die österreichische Forschungslandschaft diskutierten die Abgeordneten im Rahmen der Debatte zum Forschungs- und Technologiebericht 2022, wonach Österreich bei den Ausgaben für Forschung und Technologie im internationalen Vergleich zu den Spitzenreitern gehört.

Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

Einstimmig beschlossen hat der Nationalrat die Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Die Regierung will damit die Weiterverwendung von veröffentlichten Dokumenten im Besitz von öffentlichen Stellen und öffentlichen Unternehmen sowie von Forschungsdaten erleichtern. Dadurch soll die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste gefördert werden. Das neue Gesetz sowie mehrere zugehörige Novellen verpflichten die betroffenen Stellen, dynamische Daten grundsätzlich unmittelbar nach der Erfassung mittels Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) bereitzustellen.

Im Zuge der Debatte haben ÖVP und Grüne noch einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem die im Gesetz vorgesehenen Bezeichnungen der Regierungsmitglieder geändert werden. Man war beim Einbringen der Initiative davon ausgegangen, dass die nach der letzten Regierungsumbildung notwendige Novelle zum Bundesministeriengesetz bereits in Kraft sei. Weil das aufgrund einer Beschlusspanne noch nicht der Fall ist, müssen die Bezeichnungen nun wieder auf die alte Rechtslage geändert werden.

Mit der Regelung werde eine EU-Richtlinie umgesetzt, erläuterte Corinna Scharzenberger (ÖVP), die die Änderung als deutliche Verbesserung für Wirtschaftstreibende bezeichnete. Man schaffe damit die Möglichkeit für neue Informationsdienste und kurble so die Innovationsfähigkeit Österreichs an. Auch Süleyman Zorba (Grüne) zeigte sich erfreut über die Neuregelung und den Abbau von Hürden bei der Weiterverwendung von öffentlich verfügbaren Daten. Das ermögliche etwa die Nutzung von Verkehrsdaten für Apps, die die Wartezeiten für öffentliche Verkehrsmittel berechnen. Von einer offenen und einfachen Verfügbarkeit dieser Daten würden alle profitieren, zeigte Zorba sich überzeugt. Die Regelung sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer Open-Government-Kultur. Denn man wolle keine gläsernen Bürger:innen, sondern einen transparenten Staat erreichen, so der Abgeordnete.

Melanie Erasim (SPÖ) äußerte sich zustimmend zum Gesetz. Sie kritisierte aber, dass im Forschungsausschuss nicht zukunftsweisend gearbeitet werde, sondern aus ihrer Sicht dringend notwendige Anträge laufend vertagt würden.

Änderungen im E-Government

Neuerungen beim Identitätsmanagement im Zentralen Melderegister bringt eine ebenfalls einhellig beschlossene Novelle zum E-Government-Gesetz. Steuerpflichtige Unternehmen werden demnach nicht mehr in das öffentlich einsehbare “Ergänzungsregister für sonstige Betroffene” (ERsB) eingetragen. Sie sind vielmehr von den Finanzbehörden direkt an das Unternehmensregister (URV) zu melden, das nur für Verwaltungszwecke und nicht öffentlich einsehbar ist. Für die Behörden soll sich laut Wirtschaftsministerium aus der Umsetzung der Neuerung kein nennenswerter Aufwand ergeben.

Anlass für die Änderung sei der Datenschutzskandal im Zusammenhang mit dem Corona-Härtefallfonds im Jahr 2020 gewesen, bei dem persönliche Daten von sehr vielen Menschen öffentlich sichtbar waren, erläuterte Elisabeth Götze (Grüne). Eine Taskforce habe daraufhin datenschutzrechtliche Fragestellungen behandelt und Empfehlungen abgegeben, die nun umgesetzt würden. Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) führte an, dass das Register in seinem Umfang reduziert werde und nur noch Sonderfälle übrig bleiben. Zudem werden keine personenbezogenen Daten mehr geführt, die nicht notwendig sind.

Maximilian Köllner (SPÖ) stand der Gesetzesänderung positiv gegenüber, weil diese für strukturelle Verbesserungen im E-Government sorge. Datenskandale wie jener aus dem Jahr 2020 dürften auf keinen Fall mehr passieren, betonte er. Petra Oberrauner (SPÖ) sprach sich dafür aus, sowohl digitale Zugänge zu Behördenwegen zu ermöglichen, als auch die persönliche Erledigung beizubehalten. Schließlich hätten noch nicht alle Menschen den entsprechenden Zugang zur Digitalisierung.

Für Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) steht Österreich in der Digitalisierung generell nicht gut da. Der Datenskandal beim Ergänzungsregister sei nur ein Symptom davon und zeige, dass man in Österreich den Datenschutz nicht verstanden habe. Er führte Beispiele aus anderen Ländern an, wo die Digitalisierung viel weiter vorangeschritten sei und forderte den neuen zuständigen Staatssekretär auf, die Dinge endlich anzugehen.

Staatssekretär Florian Tursky zeigte sich überzeugt, dass es in Österreich sehr viele gute Lösungen gebe. Die Aufgabe sei jetzt, diese miteinander zu verknüpfen, Doppelgleisigkeiten abzubauen und Fehler auszubessern. Das vorliegende Gesetz entspreche diesen Ansprüchen und zeige gleichzeitig, wo das Ziel liege: die Services für die Bevölkerung und für Unternehmen zu verbessern. Das sei auch sein Ziel als Staatssekretär, so Tursky.

Forschungs- und Technologiebericht 2022: Österreich Spitzenreiter bei Forschungsausgaben

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde der Forschungs- und Technologiebericht 2022, den Wissenschaftsminister Martin Polaschek, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher gemeinsam vorgelegt haben. Österreich belegt demnach mit den Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) international einen Spitzenplatz und ist mit Schweden, Belgien, Deutschland und Dänemark eines der fünf Länder, welche die europäische Zielsetzung einer Forschungsquote von 3% erfüllen. Der Forschungsoutput verortet Österreich in der Gruppe der “Strong Innovators”.

Der Bericht verweist etwa darauf, dass die Forschungsbereiche Künstliche Intelligenz, Quantenforschung und High Performance Computing (HPC) sowie die Themen Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit von besonderer Bedeutung für die Zukunft sind und dass hochqualifiziertes Humankapital eine Grundvoraussetzung für exzellente Leistungen darstellt. Die FTI-Strategie 2030 setze daher auf die Förderung von Talenten und die Förderung von Humanressourcen. Der aktuelle FT-Bericht biete erstmals einen Gesamtüberblick über das in Österreich zugängliche Förderungs- und Instrumentenportfolio für Forschende sowie für Wissenschaftler:innen in allen Phasen ihrer Karriere. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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