VSV/Holzinger: Die Grünen zeigen leider kein Interesse an Reparatur des Klimabonusgesetz für Babys

VSV/Holzinger: Die Grünen zeigen leider kein Interesse an Reparatur des Klimabonusgesetz für Babys

VSV fordert Novelle des Klimabonusgesetzes – Erstes Herbstplenum des Nationalrates am 21.9.2022 wird Nagelprobe

Wie vom Verbraucherschutzverein (VSV) aufgedeckt, erhalten Eltern von im 2. HJ 2022 geborenen Babys keinen Anti-Teuerungsausgleich idHv 250€ für ihre Kinder. Gleichzeitig wird der Klima- und Anti-Teuerungsbonus 2022 auch an Personen überwiesen, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren. 

_„Als VSV haben wir alle Parlamentsparteien auf diesen von uns aufgedeckten Gesetzespfusch aufmerksam gemacht. Alle Parteien haben rückgemeldet und den Willen zur Reparatur signalisiert – mit Ausnahme der Familiensprecherin der Grünen Partei. Hier war es bis heute trotz mehrmaliger Anfrage nicht einmal der Mühe wert, eine Stellungnahme zum missglückten Klimabonusgesetz abzugeben.“_ so die design. Obfrau des VSV, Daniela Holzinger-Vogtenhuber. 

_„Das ist der Höhepunkt der Absurdität: Verstorbene bekommen diese Extrazahlung, Babys die seit Sommer 2022 in Österreich geboren werden, bekommen diese Leistung für 2022 nicht. Wir fordern die Parlamentsparteien auf, sich nicht nur medial zu entrüsten über diesen Gesetzespfusch, sondern diesen in der nächsten Parlamentssitzung am 21.9.2022 zu beheben und legen dazu auch den Text eines entsprechenden Antrages vor.“ _

Textvorschlag für den Antrag (ergänzt um Reparatur bzgl. 2022 verstorbene Personen):

_Das Bundesgesetz vom 14. Februar 2022 über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz) i.d.F. vom 30. Juni 2022 BGBl I Nr. 90/2022 wird wie folgt geändert: _

_1. Nach dem § 8 Abs 1 wird folgender Abs 1a eingefügt: _

_(1a) § 2 Abs 1 gilt NICHT für Kinder, die im Kalenderjahr 2022 in Österreich geboren wurden. _

_2. Nach dem § 8 Abs 1a wird folgender Abs 1b eingefügt: _

_(1b) Wird der Klima- und Anti-Teuerungsbonus für das Jahr 2022 auf ein Bankkonto des Empfängers zu einem Zeitpunkt ausbezahlt, zu dem der Empfänger bereits verstorben ist, hat die Bank den Betrag an den Einzahler zurückzuleiten._

NR Abg. a.D. Daniela Holzinger, +43 650 211 08 78

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