Verfassungsausschuss billigt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst

Verfassungsausschuss billigt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst

Dienstrechts-Novelle bringt auch neuen Bestellmodus für OGH-Spitze sowie höhere Einstiegsgehälter

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute den zwischen der Regierung und der Beamten-Gewerkschaft vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gebilligt. Zwischen 7,15 % und 9,41 % werden die Gehälter für Beamt:innen und Vertragsbedienstete im Bundesdienst demnach im kommenden Jahr steigen. Im Schnitt beträgt die Erhöhung 7,32 %, das gilt auch für die Zulagen. Man liege damit auf dem Niveau der Gehaltserhöhungen in anderen Branchen, ohne dass die Verhandlungen mit lauten Begleittönen geführt worden seien, hielt Vizekanzler Werner Kogler im Ausschuss dazu fest. Die Kosten für das Budget waren von der Regierung bei der Verkündigung der Einigung mit rund 1 Mrd. € angegeben worden.

Eingebaut wurden die neuen Gehaltstabellen in die 2. Dienstrechts-Novelle 2022 (1793 d.B.), die neben dutzenden Detailmaßnahmen auch höhere Einstiegsgehälter für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bringt. Außerdem ist in Aussicht genommen, den Benachteiligungs- und Kündigungsschutz für Bedienstete in Anlehnung an eine EU-Richtlinie zu erweitern, Teilzeitbeschäftigte bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen mit Vollzeitbeschäftigten gleichzustellen und ökologische Aspekte bei Dienstreisen stärker zu berücksichtigen. In die Bestellung der OGH-Spitze wird künftig ein mit Richter:innen besetzter Personalsenat eingebunden. Auch eine Anpassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an das für die Privatwirtschaft geltende Landarbeitsgesetz, höhere Grundgehälter für Polizeischüler:innen, Justizwache-Aspirant:innen und Militärpersonen auf Zeit, eine bessere Entlohnung von Richteramtsanwärter:innen sowie eine Ausweitung sogenannter “Fachkarrieren” gehören zum umfangreichen Paket.

Zustimmung erhielt das Paket nicht nur von den Koalitionsparteien, sondern auch von SPÖ und FPÖ. Angesichts der Konkurrenz am Arbeitsmarkt und der bevorstehenden Pensionierungswelle sei es wichtig, den Einstieg in den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, waren sich die vier Parteien mit Vizekanzler Kogler einig. Kritik äußerten hingegen die NEOS: Sie sprachen von einem “dicken Paket zu Lasten der Steuerzahler:innen” und können nur einzelne Verbesserungen erkennen.

Mit zur Diskussion standen darüber hinaus mehrere Oppositionsanträge, die jedoch vertagt wurden. Während es der FPÖ um Verbesserungen für öffentlich Bedienstete im Sicherheitsbereich ging, forderte die SPÖ die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags für Beamt:innen und ÖBB-Pensionist:innen bis zur Höhe der ASVG-Pension. Die NEOS drängen auf eine Reform des Bestellungsverfahrens im öffentlichen und staatsnahen Dienst.

NEOS VERWEISEN AUF HOHE KOSTEN FÜR STEUERZAHLER:INNEN

Begründet wird die durchgängige Erhöhung der Einstiegsgehälter für Vertragsbedienstete des Bundes von der Regierung damit, dass diese derzeit im Vergleich zur Privatwirtschaft nur teilweise konkurrenzfähig seien, insbesondere was Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrung betrifft. Angesichts der bevorstehenden “Pensionierungswelle” im öffentlichen Dienst werde es aber zwingend notwendig sein, in den kommenden Jahren eine größere Zahl neuer Bediensteter zu rekrutieren, gibt sie zu bedenken.

Das hob Vizekanzler Kogler auch im Ausschuss hervor. Es sei ihm als Arbeitgeber selbst wichtig gewesen, die Einstiegsgehälter zu erhöhen, hielt er zum Vorwurf der NEOS fest, die Gespräche mit der Beamten-Gewerkschaft wären äußerst unprofessionell verlaufen. “Das war blanke Absicht”, schließlich befinde sich der öffentliche Dienst am Arbeitsmarkt im Wettbewerb.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker hatte zuvor in den Raum gestellt, dass sich die Regierung von der Gewerkschaft über den Tisch hat ziehen lassen. Man könnte den Steuerzahler:innen “Milliarden” ersparen, würde man die Gehaltsverhandlungen professioneller führen, ist er überzeugt. So ist es für ihn etwa unverständlich, warum sich die höheren Einstiegsgehälter nicht in Abstrichen bei der Gehaltserhöhung niederschlagen. Loacker regte an, künftig externe Berater:innen zu den Gehaltsverhandlungen beizuziehen, da bei den im Ressort zuständigen Beamt:innen die Gefahr bestehe, dass sie “in die eigene Tasche beraten”. Ausdrücklich positiv bewertete Loacker lediglich den neuen Bestellmodus für die OGH-Spitze.

ZUSTIMMUNG DER ANDEREN FRAKTIONEN

Die anderen Fraktionen erteilten dem Dienstrechtspaket hingegen ihre Zustimmung. Die Novelle bringe zahlreiche Verbesserungen für öffentlich Bedienstete, hob etwa Eva Blimlinger (Grüne) hervor und nannte als Beispiel die Neuordnung des Verwaltungspraktikums. Dieses sei “ein ideales Instrument” für den Einstieg in den öffentlichen Dienst. Die Corona-Pandemie hat ihr zufolge außerdem gezeigt, wie wichtig einheitliche Regeln für die Zustellung von Schriftstücken an Bedienstete seien.

Alles in allem einen “großen Wurf” ortet Michael Hammer (ÖVP). Vor allem hofft er, dass die höheren Einstiegsgehälter den öffentlichen Dienst als Dienstgeber attraktiver machen werden. Man merke von der Gemeinde- bis zur Bundesebene, “dass wir die Leute nicht mehr kriegen, die wir brauchen.”

Seitens der SPÖ begrüßte Selma Yildirim unter anderem die Verkürzung der Ausbildungsphase. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Bundesbedienstete in den ersten vier Jahren 5 % weniger Gehalt erhalten, meinte sie. Vermisst wird von ihr allerdings eine stärkere Förderung der Durchlässigkeit im öffentlichen Dienst. Zudem hält sie mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei manchen Berufsgruppen, etwa bei Exekutivbeamt:innen, für erforderlich. Auch für die Attraktivierung des Berufsbildes “Justizwache” würde es mehr brauchen als höhere Einstiegsgehälter.

Zum neuen Bestellungsverfahren für die OGH-Spitze merkte Yildirim an, es werde zumindest der Versuch einer Objektivierung unternommen. Wie sehr diese gelingt, werde sich erst bei der Umsetzung zeigen. Die Einbindung eines Senats sei jedenfalls besser, als dass die Besetzung “von ein paar Personen im Hinterzimmer als Sideletter beschlossen wird”.

Mit der Begründung “wir sehen mehr Licht als Schatten”, stimmte die FPÖ dem Dienstrechtspaket zu. Vor allem jüngere Bedienstete würden von den vorgesehenen Maßnahmen profitieren, unterstrich Christian Lausch. Allerdings hält er die Funktionszulagen für Unteroffizier:innen für unzureichend.

Eher kritisch sieht die FPÖ die Einbindung eines Personalsenats in die Bestellung des OGH-Präsidenten bzw. der OGH-Präsidentin. Vordringlicher wäre nach Meinung von Abgeordnetem Harald Stefan mehr Transparenz in Bezug auf die Bewerber:innen und die Begründung der jeweiligen Entscheidung. Vor allem Vorstößen, wonach Personalsenate künftig auch in die Ernennung von Staatsanwält:innen eingebunden werden sollen, steht Stefan skeptisch gegenüber.

Für die Kritik der NEOS zeigten unter anderem Romana Deckenbacher (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) wenig Verständnis. Sie verwiesen auf die breiten Leistungen des öffentlichen Dienstes. Loacker hielt dem entgegen, dass “ein richtiges Parteibuch” im öffentlichen Dienst oft wichtiger sei als die Qualifikation. Zudem monierte er, dass höhere Einstiegsgehälter keine Strukturreform seien. Von Loacker danach befragt, ob es im Plenum des Nationalrats zu weiteren Abänderungen kommen wird, hielt Vizekanzler Kogler fest, das liege in der Zuständigkeit der Fraktionen und nicht des Ministeriums. Ihm sei jedenfalls nichts bekannt.

HÖHERE EINSTIEGSGEHÄLTER UND HÖHERE ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE

Konkret sieht die 2. Dienstrechts-Novelle den Entfall der mit Gehaltsabschlägen verbundenen “Ausbildungsphase” für Vertragsbedienstete vor. Neueinsteiger:innen in den Bundesdienst werden künftig während der ersten Jahre, in denen sie wie bisher die Grundausbildung zu absolvieren haben, das ihrer Verwendung entsprechende Grundgehalt bekommen, wobei dieses für Akademiker:innen in der ersten Entlohnungsstufe etwas herabgesetzt wurde. Dazu kommt eine Funktionszulage, die – mit Ausnahme hoch bewerteter Arbeitsplätze – der halben Funktionszulage der Regelstufe entspricht. Wer bereits einschlägige Berufserfahrung hat, kann diese Einstiegsstufe künftig ganz oder teilweise überspringen.

Beim Verwaltungspraktikum wird dem Gesetzentwurf zufolge künftig zwischen einem Kurzpraktikum mit einer maximalen Dauer von drei Monaten – etwa Ferialpraktika im Sommer – und einem längerfristigen Verwaltungspraktikum unterschieden. Letzteres kann wie bisher bis zu einem Jahr dauern und wird künftig als “Vorbereitungsausbildung” bezeichnet. Für diese Vorbereitungsausbildung wird Verwaltungspraktikant:innen in Hinkunft schon ab dem ersten Tag – und nicht erst ab dem vierten Monat – das gleiche Entgelt wie gleichwertigen Vertragsbediensteten gebühren, mit Ausnahme der Funktionszulage.

EXEKUTIVE, JUSTIZWACHE, MILITÄR, RICHTERAMTSANWÄRTER:INNEN

Ebenfalls steigen werden die Grundgehälter für Polizeischüler:innen, Aspirant:innen in der Justizwache und Militärpersonen auf Zeit (Chargen). Sie liegen künftig bei mindestens 2.103,40 €. Zudem schlägt die Regierung vor, die Funktionszulagen für Unteroffizier:innen an jene für vergleichbare Exekutivbeamt:innen anzupassen sowie das Gehalt von Richteramtsanwärter:innen auf das Niveau von im Bereich der Verwaltung tätigen Jurist:innen anzuheben.

In Umsetzung eines VfGH-Urteils werden überdies die Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte an jene für Vollzeitbeschäftigte angepasst. Auch ihnen stehen demnach künftig für Mehrdienstleistungen, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, Zuschläge von 50 % – bzw. 100 % während der Nachtzeit – zu. Die Kosten für die Reform der Einstiegsgehälter gibt das zuständige Ressort mit rund 55,1 Mio. € an, die Anhebung der Funktionszulage für Unteroffizier:innen soll mit 2,78 Mio. € zu Buche schlagen.

FACHKARRIEREN, PFLEGEFREISTELLUNG, BENACHTEILIGUNGSSCHUTZ

Schon jetzt ist es für herausragend qualifizierte Akademiker:innen mit besonderen, schwer ersetzbaren Fachkenntnissen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in ihrem Ressort eine Fachkarriere ohne Leitungsposition, aber mit einer an Führungskräfte angelehnten Gehaltseinstufung, einzuschlagen. Dieses System soll mit der vorliegenden Dienstrechts-Novelle ausgeweitet werden, wobei insbesondere langjährige Führungskräfte, die ihre Leitungsposition abgeben wollen, in den Fokus genommen werden. Sie sollen dem Ministerium weiterhin als “Fachexpertin” bzw. als “Fachexperte” zur Verfügung stehen können, und zwar direkt der Sektionsleitung, einer Gruppenleitung oder auch einem Generalsekretär bzw. einer Generalsekretärin unterstellt. Dies soll einerseits Wissen und Erfahrung für die Organisation sichern und andererseits dazu beitragen, motivierte, leistungsfähige Bedienstete bis zum Pensionsantrittsalter zu halten, wie in der Erläuterungen festgehalten wird. Zahlenmäßig bleibt die Anzahl derartiger “Fachexpert:innen” allerdings weiterhin beschränkt.

In Umsetzung zweier EU-Richtlinien sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Informationspflichten des Dienstgebers, einen erweiterten Anspruch auf Pflegefreistellung sowie einen Ausbau des Benachteiligungs- und Kündigungsschutzes vor. Demnach sind die Beschäftigten künftig ausdrücklich über das Ausmaß der Wochendienstzeit und des Erholungsurlaubs, ihre Bezüge samt Nebengebühren, die Modalitäten der Grundausbildung, etwaige Befristungen und weitere für das Dienstverhältnis wesentliche Punkte zu informieren. Außerdem wird dezidiert normiert, dass Beschäftigte nicht aufgrund der Reduzierung ihrer Wochenarbeitszeit zur Betreuung eines Kindes, einer zulässigen Nebenbeschäftigung oder aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegeteilzeit, Pflegefreistellung, Frühkarenzurlaub und Telearbeit benachteiligt bzw. gekündigt werden dürfen.

Beim Anspruch auf Pflegefreistellung soll das Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes mit dem akut zu betreuenden, nahen Angehörigen entfallen. Zudem wird künftig auch dann Anspruch auf Pflegefreistellung bestehen, wenn die erkrankte oder verunglückte Person ohne Erfüllung des Kriteriums eines nahen Angehörigen mit dem betreffenden Bediensteten im gemeinsamen Haushalt lebt.

Im Disziplinarrecht sind unter anderem Anpassungen bei der Bemessung von Geldbußen und Geldstrafen, bei den Verjährungsbestimmungen sowie bei der Übernahme von Verfahrenskosten geplant. Zudem wird im Sinne einer Effizienzsteigerung eine gesetzliche Grundlage für die einheitliche elektronische Zustellung von Bescheiden und anderen Dokumenten an die Bediensteten geschaffen.

EINBINDUNG EINES PERSONALSENATS BEI DER BESTELLUNG DER OGH-SPITZE

Reagiert wird mit dem Gesetzentwurf auch auf Kritik an mangelnder Transparenz bei der Bestellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowie dessen Vizepräsidenten bzw. dessen Vizepräsidentin. Anders als bei Ernennungsverfahren für andere Richter:innen ist bei derartigen Bestellungen derzeit keine richterliche Mitwirkung in Form von Personalsenaten vorgesehen. Diese Lücke soll nun durch die Einrichtung eines speziellen Senats, dem künftig die Erstattung eines Besetzungsvorschlags obliegt, geschlossen werden. Diesem werden neben den Wahlmitgliedern des Personalsenats und des Außensenats des OGH auch die dienstälteste Präsidentin bzw. der dienstälteste Präsident eines Oberlandesgerichts angehören. Die endgültige Entscheidung bleibt – wie bei anderen Bestellungen – in den Händen der Justizministerin bzw. des Justizministers.

Zu Änderungen kommt es überdies bei der Ernennung von Richteramtsanwärtern und Richteramtsanwärterinnen: Damit wird auch einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption GRECO Rechnung getragen. Weitere Maßnahmen im Justizbereich betreffen gelockerte Ausbildungserfordernisse für angehende Rechtspfleger:innen sowie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für sogenannte Rechtshörer:innen.

BERÜCKSICHTIGUNG ÖKOLOGISCHER ASPEKTE BEI DIENSTREISEN

Mehrere Bestimmungen des Gesetzespakets zielen auf eine stärkere Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Dienstreisen ab. So soll etwa die Benutzung eines Schlafwagens in Zügen künftig keiner besonderen Begründung mehr bedürfen, auch wenn das Ticket dafür teurer als ein Flugticket ist. Zudem werden verschiedene Anreize für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für notwendige Dienstreisen und für den Arbeitsweg geschaffen. Dazu gehören etwa ein Anspruch auf die 1. Klasse bei Dienstreisen mit dem Zug von mehr als drei Stunden, die Bereitstellung von auch privat nutzbaren “Jobrädern” für regelmäßig notwendige dienstliche Kurzfahrten und die Anhebung des erhöhten Beförderungszuschusses im Falle der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (anstelle des eigenen Fahrzeugs) bei Dienstreisen.

Außerdem wird festgeschrieben, dass Aufträge für Dienstreisen nur dann erteilt werden dürfen, wenn deren Zweck nicht anders – etwa durch Web-Meetings – erreicht werden kann. Dabei ist ausdrücklich auf ökologische Aspekte Bedacht zu nehmen. Auch bei den jährlichen Mitarbeiter:innengesprächen sind mögliche Ökologisierungs- und Nachhaltigkeitspotenziale in Zusammenhang mit dienstlicher Mobilität zu erörtern.

WEITERE MASSNAHMEN

Um dem Mangel an Arbeitsmediziner:innen zu begegnen, kann künftig auch der Bund – analog zu privaten Unternehmen – im Bereich der Gesundheitsprävention auf den neuen arbeitsmedizinischen Fachdienst (AFa) zurückzugreifen. Zudem wird der Katalog an Richtverwendungen den aktuellen Gegebenheiten mehrerer Ressorts angepasst und die Vergütung von Lehrer:innen an Praxisvolksschulen geregelt. Assistentinnen und Assistenten an Pädagogischen Hochschulen, die ein Doktoratsstudium an einer Universität absolvieren, sollen ein höheres Gehalt bekommen.

FPÖ FORDERT RASCHERE PRAGMATISIERUNG FÜR EXEKUTIVBEAMT:INNEN

Von Seiten der FPÖ lag unter anderem die Forderung am Tisch, langjährigen Bediensteten im Sicherheitsbereich ab dem 50. Lebensjahr einen Wechsel aus dem Schicht- und Wechseldienst in den exekutiven Innendienst bzw. den Verwaltungsdienst ohne Gehaltseinbruch zu ermöglichen (1676/A(E)). Zudem plädierte Abgeordneter Christian Lausch dafür, die Frist zur Umwandlung eines provisorischen in ein definitives Dienstverhältnis von sechs auf vier Jahre zu verkürzen (1673/A(E)) und Pragmatisierungen auch nach folgenschweren Dienstunfällen am Beginn der beruflichen Laufbahn von Exekutivbediensteten zu ermöglichen (1914/A(E)), um den Beschäftigten mehr Sicherheit zu geben. Dienstunfälle hätten in den letzten Jahren extrem zugenommen, meinte Lausch dazu im Ausschuss. Seiner Meinung nach wäre es zudem ein wichtiges Signal der Wertschätzung, auf die sechsjährige Probezeit zu verzichten und die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Exekutivbeamt:innen gesund in den Ruhestand treten können.

Alle drei FPÖ-Anträge wurden vertagt. Man müsse sich ansehen, wie viele Personen von Dienstunfällen betroffen seien bzw. wie der Anstieg der Zahlen aussehe, hielt etwa Eva Blimlinger (Grüne) fest. Michael Hammer (ÖVP) betonte, dass es im Bereich der Exekutive bereits zu vielen Verbesserungen gekommen sei und verwies unter anderem auf die höheren Einstiegsgehälter. Nach Meinung von Vizekanzler Kogler würde sich durch eine raschere Definitivstellung in der Praxis wenig ändern.

SPÖ WILL PENSIONSSICHERUNGSBEITRAG ZUM TEIL ABSCHAFFEN

Der SPÖ ist es ein Dorn im Auge, dass Beamt:innen im Ruhestand und ÖBB-Pensionist:nnen nach wie vor einen Pensionssicherungsbeitrag zahlen müssen, obwohl die Berechnung der Pension bzw. die jährliche Pensionserhöhung mittlerweile auf Basis des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) erfolge. Abgeordneter Dietmar Keck fordert daher, diese Beiträge für jene Beschäftigten abzuschaffen, deren Pension unter der ASVG-Höchstpension liegt (2243/A(E)).

Seitens der FPÖ signalisierte Christian Lausch Zustimmung zum SPÖ-Antrag. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) hält den Pensionssicherungsbeitrag hingegen für gerechtfertigt. Schließlich würden ÖBB-Pensionist:innen im Durchschnitt eine doppelt so hohe Pension bekommen wie ASVG-Pensionist:innen. Inhaltlich abgestimmt wurde über den Antrag allerdings ohnehin nicht: Die Beratungen darüber wurden von den Koalitionsparteien vertagt.

NEOS FÜR TRANSPARENTE POSTENBESETZUNG IM ÖFFENTLICHEN BEREICH

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak machte sich im Ausschuss für eine Reform des Ausschreibungs- und Bestellungsrechts im öffentlichen und staatsnahen Bereich stark (2260/A(E)). Es gebe immer wieder Berichte, dass jemand einen Posten nur bekommen habe, weil er ein bestimmtes Parteibuch hat, machte er geltend. Das würde Personen abschrecken, sich zu bewerben. Zudem würden Bewerbungsverfahren oft umgangen, indem Begünstigte direkt einen Posten erhielten. Abgesetzte Führungskräfte würden häufig mit hohem Gehalt aber ohne Funktion im Personalstand der öffentlichen Verwaltung gehalten.

Diese Problemanalyse teilten grundsätzlich auch FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch und SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim. Das Parteibuch spiele bei Besetzungen oft eine Rolle, merkte Lausch kritisch an. Eine Änderung des Ausschreibungsgesetzes könnte Yildirim zufolge auch mehr Vertrauen in die Politik bringen. Für ein besonderes Ärgernis hält sie es, dass das Ergebnis oft schon feststeht, bevor eine Ausschreibung erfolgt. Auch dieser Antrag wurde vom Verfassungsausschuss vertagt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs

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