Institut für Interne Revision: Schutz von Whistleblowern in Österreich weiter unzureichend

Institut für Interne Revision: Schutz von Whistleblowern in Österreich weiter unzureichend

Das Institut für Interne Revision übt Kritik am Gesetzesentwurf, der dem Parlament heute zur Abstimmung vorliegt.

Wien, 1. Februar 2023 – Am heutigen Mittwoch liegt der viel diskutierte Gesetzesvorschlag zum Hinweisgeberschutz (HSchG) dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Bereits im Vorfeld wurde von zahlreichen Expertinnen und Experten umfassende Kritik am Entwurf des Gesetzes geäußert. „Bedauerlicherweise fanden die Verbesserungsvorschläge kaum Berücksichtigung im Gesetzestext und die Experten wurden nicht gehört“, so Gottfried Berger, Vorsitzender des Instituts für Interne Revision (IIA Austria).

KORRUPTION: ÖSTERREICH RUTSCHT IM INTERNATIONALEN RANKING WEITER AB

Im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung und die Absicherung von Aufklärungsarbeit orten die Internen Revisoren Österreichs Nachholbedarf. Laut Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International ist Österreich heuer von Rang 13 auf 22 abgerutscht. Gottfried Berger stellt dazu fest: „Wir sind darüber zwar nicht verwundert, der Absturz macht aber betroffen. Der Umgang der Politik mit Korruption in Österreich ist bedauerlicherweise sehr lasch.“ Wesentliche Faktoren sind das nach wie vor fehlende Informationsfreiheitsgesetz, das für Transparenz sorgen würde und damit Korruption durch öffentliche Kontrolle verhindern könnte. Zwar wurde das Parteien-Transparenzgesetz im Vorjahr verschärft, es bietet aber laut IIA Austria immer noch Schlupflöcher.

LÜCKENHAFTER HINWEISGEBERSCHUTZ

Das Institut für Interne Revision hat im Zuge des Begutachtungsverfahrens eine eigene Stellungnahme beim Nationalrat zum Hinweisgeberschutzgesetz eingereicht. Darin wies das IIA Austria auf folgende Mängel bzw. Verbesserungsnotwendigkeiten hin:

* Das Gesetz sieht den Schutz von Hinweisgebern bzw. Whistleblowern nur bei Verletzungen von EU-Recht und bei Korruptionsfällen vor. Nicht berücksichtigt sind der Schutz bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht, bei Mobbing, sexueller Belästigung, aber auch Betrug. „Für juristisch nicht ausgebildete Hinweisgeber ist unklar, ab wann sie tatsächlich rechtlichen Schutz genießen“, bemängelt Gottfried Berger die Gesetzesvorlage. Grundsätzlich ist im Gesetz der Anwendungsbereich der Bestimmungen nicht klar erkennbar, da sich der Gesetzestext zumeist nur auf Unternehmen bezieht und z. B. auf Personen des öffentlichen Rechts und Behörden nicht gesondert eingeht.

Institut für Interne Revision Österreich
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