AK 2: Regeln für Kinderlebensmittel nötig!

AK 2: Regeln für Kinderlebensmittel nötig!

 Von gut bis schlecht – so beurteilt die AK Kinderlebensmittel in Sachen Ernährungs- und Produktqualität. Auch wenn durch gute EU-Regeln einiges besser geworden ist, gibt es noch viele Lücken. Die AK verlangt: Kinderlebensmittel müssen verbindlich definiert werden und es ist eine bessere Kennzeichnung nötig. Der Nährwert muss einfach verständlich vorne am Packerl dargestellt sein und jedes Marketing an oder mit Kindern gehört gesetzlich besser geregelt.

    „Kinder brauchen keine speziellen Lebensmittel“, sagt AK Ernährungsexpertin Petra Lehner. „Sie können essen wie die Großen, nur altersentsprechend weniger. Weil in weniger Kalorien mehr Nährstoffe drinnen sein müssen, ist eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten, mehr Fisch und wenig Fleisch, gute Fette und wenig hochverarbeiteten Produkten für Kinder sogar noch wichtiger als für Erwachsene.“

    Ein AK Test bei Kinderlebensmitteln zeigt nun zwar bessere Ergebnisse als noch vor Jahren, aber dennoch gibt es Luft nach oben und besteht Regelungsbedarf. Konkret verlangt die AK:

 + VERPFLICHTENDER NUTRI-SCORE: Der Nutri-Score muss für alle Lebensmittel EU-rechtlich vorgeschrieben werden. Dann können alle auf einen Blick die guten von den schlechten Kinderlebensmitteln unterscheiden und auch erkennen, dass ein „normales“ Produkt besser ist als ein „Kinderprodukt“. Es steht zeitnah eine Revision der Verbraucherinformationsverordnung an. Österreich muss sich dafür einsetzen, dass Konsument:innen diese leicht verständliche Information über die Ernährungsqualität eines Produkte auf jedem Packerl bekommen, idealerweise kombiniert mit einer Information zum Verarbeitungsgrad (Nova-Score).

 + WERBUNG BEI KINDERLEBENSMITTEL REGULIEREN: Kinderlebensmittel sind ein Marketinginstrument. Das Marketing an Kindern muss gesetzlich reguliert und wirksam kontrolliert werden. Produkte mit ungünstigen Nährwertprofil sollen nicht für Kinder vermarktet und an Kinder beworben werden dürfen.

 + „WAS SIND KINDERLEBENSMITTEL“ GEHÖRT REGULIERT: Da eine EU-rechtliche Definition von Kinderlebensmitteln fehlt, könnte Österreich diese Konsument:innenschutzlücke im österreichischen Lebensmittelbuch schließen. Dort wird ja auch bei anderen Produkten die „Verbrauchererwartung” definiert, bis hin zu konkreten Rezepturen, wie etwa für verschiedene Würste. Was für Bratwurst geht, muss auch für Kinderlebensmittel möglich sein. Wenn schon Produkte extra für Kinder gemacht werden, dann sollen diese auch für Kinder besonders gut passen.

    Regeln für Kinderlebensmittel sollen sicherstellen, dass sie auch halten, was sie – vermeintlich – sein sollen: passend für Kinder. Die bessere Wahl muss insgesamt leichter erkennbar sein. Das ist es derzeit nicht. Deshalb hat die AGES im Auftrag der AK für die Produkte den Nutri- und Nova-Score berechnet. Der Nutri-Score beurteilt die Ernährungsqualität und der Nova-Score den Verarbeitungsgrad. Beide sind wichtige Informationen für eine gesunde Ernährung. Der Nutri-Score war nur auf fünf von 39 Produkten drauf, der Nova-Score nirgends.

    SERVICE: Die Untersuchung zu den Kinderlebensmitteln finden Sie auf unserer Website unter wien.arbeiterkammer.at/kinderlebensmittel.

 

 

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender