Bundesrat befürwortet Energiekostenzuschuss 2 mehrheitlich

Bundesrat befürwortet Energiekostenzuschuss 2 mehrheitlich

SPÖ und FPÖ bezweifeln Treffsicherheit und kritisieren Teilabwicklung über Forschungsförderungsgesellschaft

Der Bundesrat hat heute mehrheitlich aktuelle Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen besiegelt: Mit einer Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes wird der Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 sollen darüber hinaus ab Jänner 2023 Unternehmen entlastet werden. Die insgesamt dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden auf 7 Mrd. € angehoben. Neu ist etwa, dass auch die Energieträger Wärme, Kälte und Dampf gefördert werden. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse bis zu 150 Mio. € ausbezahlt werden. Das Kriterium der Energieintensität soll künftig in den ersten beiden Förderstufen entfallen.

Für das Pauschalfördermodell von Kleinst- und Kleinunternehmen wird außerdem die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Abwicklungsstelle betraut, was die Länderkammer ebenso mit Mehrheit befürwortete.

Redner:innen von SPÖ und FPÖ bemängelten am Fördermodell etwa eine fehlende Treffsicherheit. Ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ für ein umfassendes Inflationsdämpfungsgesetz blieb allerdings in der Minderheit.

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS MIT KRITIK VON SPÖ UND FPÖ

Günther Novak (SPÖ/K) kritisierte zum einen die kurzfristige Vorgehensweise der Bundesregierung, was die Vorlage betrifft. Außerdem befürchte er, dass die Mittel für den Energiekostenzuschuss ebenso wenig zielgerichtet eingesetzt würden wie ihm zufolge jene in der Pandemie. Das könne aus seiner Sicht “wie in COVID-Zeiten” wieder zu Intransparenz, Fehl- und Überförderung führen. Ähnlich wie Korinna Schumann (SPÖ/W) ortet Novak im Energiekostenzuschuss eine Pauschalförderung auf Kosten der Allgemeinheit. Im Gegensatz dazu brauche es eine Politik, “die die Preise senkt”.

Michael Bernard (FPÖ/N) warf der Bundesregierung vor, die Energiepreise seien durch ihre Maßnahmen zusätzlich gestiegen. Sie packe Probleme nicht an der Wurzel und schädige die Wirtschaft genauso, wie es das Festhalten am Merit-Order-Prinzip tue. Der Energiekostenzuschuss komme aus seiner Sicht viel zu spät und sei zu kompliziert gestaltet. Darüber hinaus stelle sich bei der Teilabwicklung durch die FFG die Frage, ob dort zusätzliches Personal zur Verfügung stehe, um die Anträge zeitnah verarbeiten zu können.

Mit dem Energiekostenzuschuss wird Christian Buchmann (ÖVP/St) und Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) zufolge ein “Schutzschirm” für Unternehmen aufgespannt, um eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleiten und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Dadurch werde die Wirtschaft gestärkt, was zugleich auch Arbeitnehmer:innen betreffe, so Buchmann. Für kleine Betriebe werde die Förderintensität von 30 auf 60 % erhöht. Was Marktmechanismen anbelangt, können diese nicht von Österreich alleine überarbeitet werden, dazu brauche es Partner in der EU. Hinsichtlich der Abwicklung habe er großes Vertrauen sowohl in die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) als auch in die FFG.

Maria Huber (Grüne/St) hielt der Kritik der Opposition entgegen, dass Arbeitsplätze gefährdet würden, wenn man diese Zuschüsse nicht rasch auf den Weg bringe. Das gemeinsame Ziel müsse darüber hinaus die Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität sein, wo die ersten Weichen bereits gestellt seien. Daher würden Unternehmen auch verpflichtet, die Energieeffizienz zu steigern. Auch eine Beschäftigungsgarantie stelle eine Förderbedingung dar.

Österreich sei eines der ersten Länder, das für Unternehmen einen gewissen Teil des Kostenanstiegs bei Energie abgefedert habe, betonte Wirtschaftsminister Martin Kocher. Das Modell für den Energiekostenzuschuss sei kompliziert, dafür aber treffsicher. Für Kleinstunternehmer:innen gebe es ein Pauschalfördermodell. Kocher zufolge geht es hier nicht um eine Förderung der Unternehmen an sich, sondern darum, dass Arbeitsplätze gesichert werden. Daher brauche es jetzt auch den Energiekostenzuschuss 2 und die Erhöhung des Budgets auf 7 Mrd. €. Das Modell sei ein wichtiger Schutzschirm zur Planungssicherheit für Unternehmen, falls die Preise wieder steigen, so der Minister. Was die Abwicklung des Pauschalmodells in der FFG betrifft, werde die Auszahlung dafür weitgehend automationsunterstützt ablaufen und die eigentliche Arbeit der FFG nicht beeinträchtigt. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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