Industrie: Klarheit für Unternehmen in der Fusionskontrolle

Industrie: Klarheit für Unternehmen in der Fusionskontrolle

In der vergangenen Woche fand eine Fachkonferenz des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb in Innsbruck statt. Eingehend wurde dort die „Fusionskontrolle außerhalb der Schwellenwerte“ diskutiert. Dabei geht es um die Neubewertung der Anwendung von Art. 22 der Fusionskontrollverordnung durch die Europäische Kommission, die diese bereits in einem Leitfaden und auch rezent in einem Q&A-Dokument dargestellt hat. 

Diese Neubewertung stößt nicht nur auf Verständnis, „insbesondere beinhaltet sie potenziell erheblich negative Auswirkungen auf Rechtssicherheit und Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmen. Das Generieren einer Zuständigkeit der Kommission „aus dem Nichts“ ist ein negatives Zeichen für den Wirtschaftsstandort Europa im Hinblick auf zukünftige Fusionen“, heißt es aus der Industriellenvereinigung (IV). Mit Spannung wird nun die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erwartet, um für Unternehmen Klarheit zu schaffen und die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend vorzubereiten.

Industriellenvereinigung
Marlena Mayer
Pressesprecherin
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