AK: Preiskeule trifft Handynutzer:innen ab April heftig!

AK: Preiskeule trifft Handynutzer:innen ab April heftig!

Telefonieren und Internet werden bei Verträgen mit Anpassungsklauseln schmerzhaft teurer – Teuerungen bis zu 11,5 Prozent je nach Tarif – AK warnte bereits im Vorjahr

 Die Inflation schlägt nun auch beim Telefonieren und Surfen voll zu. Wer im Handyvertrag Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln hat, muss mit April mit kräftigen Preiserhöhungen rechnen. Jetzt wird bittere Realität, wovor die AK schon im Sommer 2022 gewarnt hat. Eine Nachfrage bei den Anbietern zeigt: A1 und Drei erhöhen ihre Preise zwischen 8,5 bis 11,5 Prozent. Magenta hielt sich bei der Erhebung noch bedeckt. Bei etlichen kleineren Anbietern ändern sich die Preise nicht – sie haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Verträgen.

    Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter inflationsbedingt drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert. Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation.
 

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
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