Hauptausschuss: EU-Wahltermin am 9. Juni 2024 einstimmig fixiert

Hauptausschuss: EU-Wahltermin am 9. Juni 2024 einstimmig fixiert

Mehrheit für Neubesetzung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats

Am 9. Juni 2024 werden die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Der Hauptausschuss des Nationalrats sprach sich heute einhellig für eine dementsprechende Verordnung der Bundesregierung aus. Als Stichtag wurde der 26. März 2024 fixiert. Nach ihm richten sich bestimmte Fristen für die Durchführung der Wahl, etwa für die Eintragung in die Wählerevidenz oder das Sammeln von Unterstützungserklärungen.

Eine Mehrheit ohne die Stimmen der FPÖ erhielt die Neubesetzung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS). Zudem wurde der Hauptausschuss über die Nominierung des Niederösterreichischen Landtagspräsidenten, Karl Wilfing, als neues stellvertretendes Mitglied im EU-Ausschuss der Regionen informiert.

TERMIN DER WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT FESTGELEGT

Wie Innenminister Gerhard Karner im Hauptausschuss ausführte, werden am 9. Juni 2024 knapp 6,4 Mio. Menschen berechtigt sein, die österreichischen Mitglieder des EU-Parlaments zu wählen. Voraussichtlich würden darunter rund 61.000 Auslandsösterreicher:innen und 40.000 bis 45.000 nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger fallen.

NEOS-Mandatar Douglas Hoyos-Trauttmansdorff fragte Karner, ob es Bestrebungen gebe, letztere Anzahl zu steigern, angesichts einer Gesamtzahl von 900.000 EU-Bürger:innen in Österreich, die sich in die Wählerevidenz eintragen lassen könnten. Ein Experte des Innenressorts stellte klar, dass es sich bei der Zahl von 40.000 bis 45.000 um eine Schätzung auf Basis der vergangenen EU-Wahlen handle. Die tatsächliche Anzahl würde erst am Stichtag, dem 26. März 2024, feststehen. Das Innenministerium weise etwa mittels Kampagnen in Medien auf die Wahlmöglichkeit für EU-Bürger:innen hin, so der Experte.

NEUBESETZUNG DES UNABHÄNGIGEN PARTEIEN-TRANSPARENZ-SENATS

Eine Vorlage zur neuen Besetzung des UPTS erhielt die Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS (265/HA). Der ehemalige Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof Bernhard Stöberl soll Vorsitzender, der Verwaltungsjurist Peter Bußjäger sein Stellvertreter werden. Die Präsidentin des Österreichischen Juristentages Marcella Prunbauer-Glaser wird als weiteres Mitglied nominiert. Als Ersatzmitglieder sollen die Jurist:innen Christiane Wendehorst, Meinrad Handstanger und Christoph Bezemek fungieren. Nachdem der Hauptausschuss seine Zustimmung gegeben hat, kann der Bundespräsident die von der Regierung vorgeschlagenen Mitglieder nunmehr ernennen.

Als unabhängige Behörde kann der Parteien-Transparenz-Senat Geldbußen und Geldstrafen bei Verstößen gegen Regelungen des Parteiengesetzes verhängen. Die weisungsfreien Mitglieder werden für eine Dauer von fünf Jahren bestellt. Stöberl und Bußjäger waren bisher Ersatzmitglieder. Prunbauer-Glaser fungierte bereits als weiteres Mitglied, Bezemek setzt seine Tätigkeit als Ersatzmitglied fort.

Die Freiheitlichen stimmten der Neubesetzung in dieser Form nicht zu, da der Verwaltungsjurist Peter Bußjäger für sie “kein objektiver Experte” sei, wie Dagmar Belakowitsch (FPÖ) erklärte. Bußjäger habe sich medial positiv über die Möglichkeit von Parteienverboten  geäußert, was sie äußert kritisch sehe.

NEUES MITGLIED IM AUSSCHUSS DER REGIONEN DER EU

Der Präsident des Niederösterreichischen Landtags Karl Wilfing soll neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen der EU werden (266/HA). Wilfing folgt Martin Eichtinger nach, dessen Mandat mit seinem Ausscheiden aus der niederösterreichischen Landesregierung im März 2023 geendet hat. In den Ausschuss der Regionen können Personen entsandt werden, die entweder in eine regionale oder lokale Gebietskörperschaft gewählt wurden oder einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Die Mitglieder werden für fünf Jahre ernannt. (Fortsetzung Hauptausschuss) wit

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