„Bürgeranwalt“: Kritik an einer Hochschule: Darf schlechter beurteilt werden, wenn nicht gegendert wird?

„Bürgeranwalt“: Kritik an einer Hochschule: Darf schlechter beurteilt werden, wenn nicht gegendert wird?

Am 28. September um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 28. September 2024, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Kritik an einer Hochschule: Darf schlechter beurteilt werden, wenn nicht gegendert wird?

Sie fühle sich ungerecht benotet und diskriminiert, sagt eine Studentin der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland. Der Grund: Weil sie sich weigerte zu gendern, wurden der Frau bei einzelnen Arbeiten Punkte abgezogen und die Leistungen schlechter beurteilt. Sie hat sich deswegen an die Volksanwaltschaft gewandt. Zuständig für das Problem ist Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Wohnen beim Lkw-Platz: Was hat Kritik der Volksanwaltschaft in der Südsteiermark bewirkt?

Frau H. aus der Südsteiermark wohnt seit Jahren direkt neben einem Lkw-Abstellplatz, der im Laufe der Jahre immer größer wurde. Ihr Vorwurf: Jahrelang sei die Anlage konsenslos betrieben worden. Von der Behörde wurden nun eine Lärmschutzwand und eine Beschränkung der Stellplätze vorgeschrieben. Werden nach Kritik der Volksanwaltschaft und einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio diese Auflagen eingehalten?

Teure Suspendierung: Warum darf ein Hochschulmitarbeiter seit Jahren nicht arbeiten?

Dr. T. arbeitet seit dem Jahr 1998 als Jurist und Lehrender an der FH Joanneum. Als sorgfältig arbeitender Mitarbeiter habe er sich bei der Geschäftsführung nicht nur Freunde gemacht und sei irgendwann als Problemfall abgestempelt worden. Weil eine Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund eines vertraglichen Kündigungsverzichts und seiner Sonderstellung als Betriebsrat nicht möglich ist, habe man ihn wegen angeblich unzumutbaren Verhaltens entlassen. Die Entlassung hat Herr T. aber erfolgreich bei Gericht bekämpft. Obwohl der 57-Jährige seine Arbeitsbereitschaft regelmäßig bekräftige, ist er weiterhin bei vollen Bezügen dienstfreigestellt und darf auch das Gelände der Fachhochschule nicht mehr betreten. Wie kann man diesen Konflikt lösen?

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