EQS-News: Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe
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EQS-News: Lenzing AG / Schlagwort(e): Anleihe/Nachhaltigkeit
Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe
27.09.2024 / 11:45 CET/CEST
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Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe
• Begebung einer vorrangig besicherten grünen Unternehmensanleihe in
Höhe von 650 Mio. USD („grüne Anleihe“) mit einem Kupon von 7,950
Prozent pro Jahr durch das Joint Venture LD Celulose
• Emission war aufgrund der hohen Nachfrage von institutionellen
Anlegern 4,6-fach überzeichnet
Lenzing – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von
regenerierten Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien,
gibt bekannt, dass LD Celulose International GmbH (die „Emittentin“), eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft des brasilianischen Joint Ventures
LD Celulose S.A. („LDC“), erfolgreich eine grüne Anleihe über USD 650
Millionen begeben hat.
Die grüne Anleihe, die am 25. Januar 2032 fällig wird und mit einem Kupon
von 7,950 Prozent pro Jahr ausgestattet ist, stieß bei institutionellen
Anlegern auf große Nachfrage.
Teil der neuen Finanzierungsstruktur der LDC mit einem Gesamtvolumen von 1
Mrd. USD ist auch ein syndizierter Kredit in Höhe von 350 Mio. USD. LDC
beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Anleihenemission und Auszahlung des
syndizierten Kredits plus vorhandene Barmitteln zu verwenden, um die
bestehenden Finanzierungsvereinbarungen vollständig zu tilgen. Der
Nettoerlös aus der Emission der grünen Anleihe wird für die Finanzierung
und Refinanzierung förderfähiger Investitionen im Einklang mit dem Green
Financing Frameworks eingesetzt.
„Die Lenzing Gruppe ist seit Jahrzehnten Pionier in der nachhaltigen
Textil- und Vliesstoffindustrie und der Produktion von Faserzellstoff und
hat einen klaren Plan zur weiteren Ökologisierung ihrer Produktion“, sagte
Rohit Aggarwal, Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe. „Das Interesse
der Investoren an der grünen Anleihe von LDC ist auch ein Ergebnis unserer
Bemühungen in Nachhaltigkeit.“
Nico Reiner, Finanzvorstand der Lenzing Gruppe: „Mit der erfolgreichen
Transaktion wird LDC die bestehende Projektfinanzierung, die die
Errichtung einer der größten Faserzellstoffanlagen der Welt ermöglicht
hat, in eine eigenständige Unternehmensfinanzierung umwandeln. Dies ist
ein weiterer Meilenstein für die erfolgreiche Entwicklung des Joint
Ventures, nachdem die operative Performance schneller als erwartet die
nominelle Produktionskapazität von 500.000 Tonnen pro Jahr übertroffen
hat.“
Die grüne Anleihe wird von der Emittentin begeben, von LDC und LD
Florestal S.A. garantiert und an der Börse von Singapur gelistet.
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Vice President Corporate Communications & Vice President Capital Markets
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Über die Lenzing Gruppe
Die Lenzing Gruppe steht für eine ökologisch verantwortungsbewusste
Erzeugung von Spezialfasern auf der Basis von Cellulose und
Recyclingmaterial. Mit ihren innovativen Produkt- und Technologielösungen
ist Lenzing Partner der globalen Textil- und Vliesstoffhersteller und
Treiber zahlreicher neuer Entwicklungen. Die hochwertigen Fasern der
Lenzing Gruppe sind Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von textilen
Anwendungen – von funktioneller, bequemer und modischer Bekleidung hin zu
langlebigen und nachhaltigen Heimtextilien. Aufgrund ihrer besonderen
Eigenschaften und ihres botanischen Ursprungs eignen sich die
TÜV-zertifizierten biologisch abbaubaren und kompostierbaren Lenzing
Fasern auch hervorragend für den anspruchsvollen Einsatz in
Hygiene-Anwendungen des täglichen Bedarfs.
Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über jenes eines
klassischen Faserherstellers hinaus. Gemeinsam mit ihren Kunden und
Partnern entwickelt sie innovative Produkte entlang der
Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten
schaffen. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente Verwendung und
Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen für die Umgestaltung
der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen Wirtschaftssystem zu einer
Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit der Erderwärmung zu reduzieren
und damit auch die Ziele des Pariser Übereinkommens und des „Green Deals“
der EU-Kommission zu unterstützen, hat Lenzing einen klaren,
wissenschaftlich fundierten Klimaaktionsplan, der eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und ein Netto-Null-Ziel
(Scope 1, 2 und 3) bis 2050 vorsieht.
Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2023
Umsatz: EUR 2,52 Mrd.
Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.917
TENCEL™, LENZING™ ECOVERO™, VEOCEL™, LENZING™ und REFIBRA™ sind Marken der
Lenzing AG.
Über LD Celulose
LD Celulose S.A. ist ein Joint Venture zwischen dem österreichischen
Unternehmen Lenzing und dem brasilianischen Unternehmen Dexco und eines
der größten Zellstoffwerke der Welt. Das Werk befindet sich in der Region
Triângulo Mineiro, zwischen den Gemeinden Indianópolis und Araguari. Es
hat eine Produktionskapazität von 500 Tausend Tonnen Zellstoff pro Jahr
und verfügt über 144 MW an sauberer Energie. Die bei LDC hergestellten
speziellen Zellstofffasern werden in der Textilindustrie verwendet, um
innovative, nachhaltige und hochtechnologische Stoffe herzustellen.
Wichtiger Hinweis
Das Angebot wurde ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts gemacht.
Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner
Jurisdiktion dar. Insbesondere stellt diese Pressemitteilung kein Angebot,
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einem Bundesstaat oder einer Jurisdiktion dar, in dem ein solches Angebot,
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Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“), den
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten oder den
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der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S des Securities Act angeboten.
Diese Pressemitteilung kann Prognosen und andere „zukunftsgerichtete“
Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze enthalten. Solche
Prognosen oder Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten des Emittenten
über zukünftige Ereignisse und die finanzielle Leistung wider. Es kann
nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse oder Leistungen wie
prognostiziert eintreten werden, und die tatsächlichen Ergebnisse können
erheblich von diesen Prognosen abweichen.
Es ist nicht beabsichtigt, dass die Schuldverschreibungen Anlegern in
Österreich zur Verfügung stehen. Daher wird keine Mitteilung gemäß § 24
des Kapitalmarktgesetzes der Republik Österreich 2019 (Kapitalmarktgesetz
2019) (in der jeweils gültigen Fassung, das „österreichische
Kapitalmarktgesetz“) eingereicht, die vorsieht, dass jeder, der
beabsichtigt, Wertpapiere (einschließlich der Schuldverschreibungen) in
Österreich anzubieten, eine Mitteilung an die Oesterreichische
Kontrollbank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Meldestelle zu
richten hat. Die Schuldverschreibungen dürfen daher in Österreich nur
angeboten werden, wenn eine Meldung an den Emissionskalender der
Österreichischen Kontrollbank (Österreichische Kontrollbank) gemäß den
Bestimmungen des österreichischen Kapitalmarktgesetzes erfolgt ist, sobald
eine Person beabsichtigt, Schuldverschreibungen in Österreich anzubieten,
spätestens jedoch einen österreichischen Bankarbeitstag vor Beginn des
jeweiligen Angebots der Schuldverschreibungen in Österreich.
In jedem Fall handelt es sich bei dem Angebot nicht um ein öffentliches
Angebot in der Republik Österreich. Die Schuldverschreibungen dürfen in
der Republik Österreich nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
österreichischen Kapitalmarktgesetzes, der EU-Prospektverordnung und allen
anderen in Österreich geltenden Gesetzen angeboten und verkauft werden. Es
wird kein Antrag nach österreichischem Recht gestellt, um ein öffentliches
Angebot der Schuldverschreibungen in der Republik Österreich zu
ermöglichen. Das Emissionsmemorandum im Zusammenhang mit dem Angebot wurde
und wird nicht bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
(Finanzmarktaufsichtsbehörde) („FMA“) eingereicht und wurde und wird nicht
von der FMA genehmigt. Die FMA hat keine Notifizierung von einer anderen
zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (jeweils
ein „Mitgliedstaat“), bei der ein Wertpapierprospekt gemäß Artikel 25 der
EU-Prospektverordnung eingereicht worden sein könnte, erhalten und wird
auch keine erhalten. Die Schuldverschreibungen dürfen in Österreich nicht
im Wege eines öffentlichen Angebots, einer öffentlichen Werbung oder auf
ähnliche Weise vertrieben werden, und das Kaufangebot und alle anderen mit
den Schuldverschreibungen zusammenhängenden Dokumente sowie die darin
enthaltenen Informationen dürfen in Österreich nicht öffentlich abgegeben
oder im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot zur Zeichnung von
Schuldverschreibungen in Österreich verwendet werden. Folglich stehen die
Schuldverschreibungen in Österreich nur qualifizierten Anlegern
(qualifizierte Anleger) im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 6 KMG iVm Art 2 lit e
EU-ProspektVO zur Verfügung und das Emissions- und sonstige
Angebotsmaterial zu den Schuldverschreibungen richtet sich ausschließlich
an qualifizierte Anleger oder an Personen, die unter eine andere Ausnahme
gemäß Art 1 EU-ProspektVO fallen. Die Schuldverschreibungen werden in
jedem Fall in Österreich weder angeboten, verkauft noch anderweitig einem
Kleinanleger zur Verfügung gestellt. Ein „Kleinanleger“ ist eine Person,
die eine (oder mehrere) der folgenden Eigenschaften aufweist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II; oder
(ii) ein Kunde im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, in jedem
Fall, in dem dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von
Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt. Ein Weiterverkauf der
Schuldverschreibungen in Österreich darf nur in Übereinstimmung mit dem
österreichischen Kapitalmarktgesetz, der EU-Prospektverordnung und anderen
anwendbaren Gesetzen erfolgen.
Darüber hinaus müssen sich alle Anleger der Schuldverschreibungen im Sinne
des österreichischen Gebührengesetzes 1957 außerhalb Österreichs befinden
und sich damit einverstanden erklären, das Kaufangebot oder andere
Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot oder
stempelsteuerpflichtige Dokumente , auf die darin Bezug genommen wird,
oder beglaubigte Kopien, Dokumente oder Mitteilungen, die eine
Ersatzdokumentation dafür darstellen, einschließlich schriftlicher
Bestätigungen davon, und schriftliche Verweise darauf, außerhalb
Österreichs aufzubewahren (jeweils im Sinne des österreichischen
Gebührengesetzes (Gebührengesetz 1957)).
Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht bei der brasilianischen
Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários) (die „CVM“)
registriert und dürfen daher nicht auf den brasilianischen Kapitalmärkten
platziert, vertrieben, angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es
handelt sich um Umstände, die ein öffentliches Angebot in Brasilien gemäß
Gesetz Nr. 6.385 vom 7. Dezember 1976 in der geänderten Fassung oder gemäß
Beschluss Nr. 160 der CVM vom 13. Juli 2022 in der geänderten Fassung
darstellen. Jede gegenteilige Behauptung ist unwahr und rechtswidrig.
Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie
die darin enthaltenen Informationen dürfen in Brasilien weder der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht noch im Zusammenhang mit einem
öffentlichen Angebot zur Zeichnung oder zum Verkauf der
Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in Brasilien verwendet werden.
Personen, die die Schuldverschreibungen in Brasilien erwerben möchten,
sollten sich mit ihrem eigenen Rechtsbeistand über die Anwendbarkeit von
Registrierungsanforderungen oder etwaige Ausnahmen davon beraten.
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Sprache: Deutsch
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