Nach Tod des Ehemanns: Arbeiterkammer Kärnten sichert Abfertigung für Witwe

Nach Tod des Ehemanns: Arbeiterkammer Kärnten sichert Abfertigung für Witwe

Nach dem plötzlichen Tod ihres Ehemanns war eine Kärntnerin mit Streitigkeiten über Abfertigungsansprüche ihres Mannes konfrontiert.

Eine Kärntnerin musste nicht nur den Schmerz über den plötzlichen Verlust ihres Ehemannes bewältigen, sondern auch den Kampf um ihr Recht auf einen Teil der Abfertigung aufnehmen. Vertrauensvoll wandte sie sich an die AK-Expert:innen in der Bezirksstelle Villach – und fand dort die Hilfe, die ihr den Weg zu ihrem Recht ebnete. Michelle Müllneritsch ist die für den Fall zuständige Juristin und stellt klar: „Die Ehefrau des Verstorbenen war schon vor dessen Ableben aufgrund ihres Gesundheitszustandes finanziell auf das Einkommen ihres Ehemannes angewiesen. Aus diesem Grund hat sie auch gesetzlichen Anspruch auf die halbe Abfertigung.“ 

Die Intervention der AK stellte sicher, dass die Witwe den ihr zustehenden Betrag in der Höhe von fast 24.000 Euro schnell und unbürokratisch erhielt. Dank des Engagements der AK-Juristin kann die Kärntnerin nun ihre finanzielle Situation stabilisieren und sich auf ihre Genesung konzentrieren.

„Wir setzen uns Tag für Tag dafür ein, dass die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihrer Angehörigen gewahrt bleiben“, sagt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.

Mirela Nowak-Karijasevic

Arbeiterkammer Kärnten
Öffentlichkeitsarbeit

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9021 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: 050 477-2409
E-Mail: m.nowak@akktn.at
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