Metallgewerbe: KV-Abschluss auf Basis von Zwei-Jahres-Einigung
Metallgewerbe: KV-Abschluss auf Basis von Zwei-Jahres-Einigung
Ist-Löhne steigen um 4,3 Prozent, Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden um 3,8 Prozent angehoben. Zusätzlich erhalten Lehrlinge bis zum 3. Lehrjahr das Klimaticket.
Das Metallgewerbe konnte am Donnerstag einen neuen Kollektivvertrag abschließen – in angesichts der Krisen in und rund um Österreich für beide Verhandlungsseiten herausfordernden Zeiten. Die Lohnerhöhungen folgen dabei der rollierenden Inflation, wie in der Zwei-Jahres-Vereinbarung aus dem Vorjahr festgelegt.
„Die kollektivvertragliche Einigung wurde auf Basis des letztjährigen Verhandlungsergebnisses unterzeichnet: Die Berücksichtigung der durchschnittlichen Jahresinflation ermöglicht einen Lohnzuwachs für die Arbeitnehmer:innen, wahrt aber zugleich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der metallgewerblichen Unternehmen. Diese sind aktuell angesichts der multiplen Krisen mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert“, erklärt Verhandlungsleiter Andreas Lahner.
Aus der Vereinbarung ergibt sich eine ERHÖHUNG DER MONATLICHEN MINDESTGRUNDLÖHNE UM 3,8 PROZENT AB 1. JÄNNER 2025. Die IST-LÖHNE steigen mit Jahreswechsel um 4,3 PROZENT. Die LEHRLINGSEINKOMMEN betragen nunmehr monatlich je nach Lehrjahr zwischen 967 und 1.958 Euro. Wie in den Vorjahren erhalten die Lehrlinge in den ersten drei Lehrjahren das Österreich-Klimaticket, das alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln österreichweit abdeckt.
Neuerlich verlängert wurde die Möglichkeit einer FREIZEITOPTION, die bei Einverständnis zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit ermöglicht.
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für 125.000 Arbeiterinnen und Arbeiter und 20.000 Lehrlinge in 50.000 Betrieben mit insgesamt etwa 240.000 Beschäftigten ab 1. Jänner 2025. (PWK395/HSP)
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