Schuldenberatungen: Beratungszahlen steigen weiter

Schuldenberatungen: Beratungszahlen steigen weiter
Die Zahl der Personen, die eine Erstberatung in einer Schuldenberatung in Anspruch nahmen, ist 2024 um 6,8 % angestiegen. Das ist der höchste Wert seit 2009.
16.621 Personen haben österreichweit im Vorjahr eine Erstberatung in Anspruch genommen. Auch die Zahl der insgesamt von den Schuldenberatungen unterstützten Personen ist 2024 weiter gestiegen. 61.599 Personen waren es im Vorjahr, das sind um 1,8 % mehr als im Jahr davor – der höchste Wert seit 2018.
IMMER MEHR MIT NIEDRIGEM EINKOMMEN
Viele der Klient*innen der Schuldenberatungen müssen mit sehr niedrigen Einkommen auskommen. „Die Situation verschärft sich: Der Anteil jener Personen, die höchstens das Existenzminimum zur Verfügung haben, ist in den vergangenen 2 Jahren um 10 % gestiegen.“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Bei 36,2 % aller Personen, die 2024 zum ersten Mal eine staatlich anerkannte Schuldenberatung in Anspruch nahmen, lag das Einkommen maximal am Existenzminimum (2023 waren es 33,7 %, 2022 waren es 26,3 %). Zur Orientierung: 2024 lag der Grundbetrag des nicht pfändbaren Existenzminimums bei 1.217 Euro. „Eine Summe, mit der angesichts der Teuerungen kaum noch auszukommen ist.“, so Mitterlehner.
ÜBERSCHULDUNGSGRÜNDE
Bei der Erstberatung wird erhoben, was Personen in die Überschuldung gebracht hat, dabei sind Mehrfachnennungen möglich. Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung sind seit jeher der häufigste Überschuldungsgrund. Auffällig ist der starke Anstieg jener Personen, die diesen Grund nannten: 36,9 % gaben dies 2024 an, 2023 waren es 31,7 %. In Verbindung damit steht, dass auch der Anteil der arbeitslosen Klient*innen in der Schuldenberatung gestiegen ist: 2024 waren es 34,7 %, im Jahr davor 32,7 %.
Zweithäufigster Überschuldungsgrund ist mit 21,5 % der Umgang mit Geld, der in Zusammenhang mit mangelnder Finanzbildung zu sehen ist. An dritter Stelle folgt mit 18,4 % eine ehemalige Selbstständigkeit. Hier offenbaren sich deutliche Unterschiede: 21,8 % der Männer gaben dies an, jedoch nur 13,4 % der Frauen. Umgekehrt sind Frauen deutlich häufiger betroffen von den Überschuldungsgründen Scheidung und Trennung (14,4 % Frauen, 10,0 % Männer), Persönliche Härtefälle, wie ein Unfall oder Tod von Angehörigen (14,7 % Frauen, 11,4 % Männer) sowie Bürgschaften und Mithaftungen (7,4 % Frauen, 2,0 % Männer). Mehr Infos dazu finden sich im aktuellen Factsheet „Überschuldung von Frauen“, siehe Link unten.
GLEICHES RECHT FÜR ALLE
Seit 2021 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren zu entschulden. Für Privatpersonen ist diese Option jedoch bis Juli 2026 befristet. Danach gilt für sie wieder die 5-jährige Verfahrensdauer, während für Unternehmer*innen die Möglichkeit für eine 3-jährige Entschuldung bestehen bleibt.
„Damit läge eine grobe Ungleichbehandlung vor.“, merkt Clemens Mitterlehner an. „Wenn etwa eine Frau für den Kredit ihres selbstständigen insolventen Partners gebürgt hat, könnte sich dieser innerhalb von 3 Jahren entschulden, während die Frau 5 Jahre zurückzahlen müsste. Frauen sind ohnehin schon mit unzähligen und nicht zu rechtfertigenden Nachteilen in der Erwerbsbiografie belastet. Eine um 2 Jahre längere Entschuldung würde dies weiter verstärken. Die Schuldenberatungen fordern eindringlich, dass eine 3-jährige Entschuldungsdauer für alle bestehen bleiben muss. Wir hoffen sehr, dass sich die neue Bundesregierung dieses Themas annimmt.“
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Mag. (FH) Clemens Mitterlehner
Geschäftsführung
Telefon: 0732-65 65 99
Mobil: 0681 104 704 45
E-Mail: clemens.mitterlehner@asb-gmbh.at
Website: https://www.schuldenberatung.at
Öffentlichkeitsarbeit: Mag.a Christiane Moser, T. 0732-65 65 99, E.
christiane.moser@asb-gmbh.at
Kontakt zu den Geschäftsführer*innen der Schuldenberatungen in den
Bundesländern:
Fonds Soziales Wien Schuldenberatung, Christian Neumayer, T. 01-24524
-60247, 0676-8289 60247, E. christian.neumayer@fsw.at
Schuldnerberatung Niederösterreich, Michael Lackenberger, T. 02742-35
54 20, E. st.poelten@sbnoe.at
Schuldnerberatung Oberösterreich, Mag. Thomas Berghuber, T. 0732-77
55 11, 0699-1 777 555 0, E. t.berghuber@schuldnerberatung.at
SCHULDNERHILFE OÖ, Johannes Kletzl, BA, T. 0732-77 77 34, E. kletzl@
schuldner-hilfe.at
Schuldenberatung Salzburg, Mag. Peter T. Niederreiter,T. 0662-879901,
0676-50 75 200, E. peter.niederreiter@sbsbg.at
Schuldenberatung Tirol, Mag. Thomas Pachl, T. 0512-57 76 49-14, E.
thomas.pachl@sbtirol.at
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, MMag.a Simone Strehle-Hechenberger,
T. 05-1755 4377, 0664-6088 4377, E. simone.strehle-hechenberger@
ifs.at
Schuldenberatung Steiermark, Kerstin Harm, T. 0316-37 25 07, E.
kerstin.harm@staf.or.at
Schuldnerberatung Kärnten, Andreas Pregl, T. 0463-51 56 39, E.
andreas.pregl@sb-ktn.at
Referat Schuldenberatung Burgenland, Dr.in Michaela Puhr,T. 057-600-
2149, E. post.schuldenberatung@bgld.gv.at
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