Finanzausschuss diskutiert finanzpolitische Vorhaben der EU für 2025

Finanzausschuss diskutiert finanzpolitische Vorhaben der EU für 2025
Weitere Themen: Berichte zur Kontrolle von Großbetrieben, Finanzbildungsstrategie und zu internationalen Entwicklungsorganisationen
Im Finanzausschuss standen heute mehrere Berichte des Finanzministeriums auf der Tagesordnung. So gibt der EU-Vorhabenbericht für 2025 Einblicke in die Prioritäten und geplanten Gesetzesinitiativen zu den finanzpolitischen Vorhaben auf europäischer Ebene und hält die Positionen des österreichischen Finanzministeriums dazu fest. Der Bericht wurde im Ausschuss von allen Fraktionen ,außer der FPÖ, mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Ebenfalls ohne die Stimmen der Freiheitlichen wurde der Bericht des Finanzministeriums zur Finanzierung internationaler Entwicklungsorganisationen zur Kenntnis genommen. Einstimmigkeit im Ausschuss herrschte zum Evaluationsbericht zur begleitenden Kontrolle im Finanzamt für Großbetriebe sowie zum Fortschrittsbericht 2024 der Nationalen Finanzbildungsstrategie.
EU-JAHRESVORSCHAU: VEREINFACHUNG VON VORGABEN, WETTBEWERBSFÄHIGKEIT SOWIE VERBESSERUNG DER VERTEIDIGUNGSFÄHIGKEIT IM FOKUS
Vor dem Hintergrund großer wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheit würden für die Europäische Kommission (EK) drei zentrale Handlungsfelder im Fokus stehen: die Vereinfachung und effiziente Implementierung von europarechtlichen Vorgaben und Regulierungen, die Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit bzw. der internen Sicherheit, heißt es in der EU-Jahresvorschau für 2025 (III-152 d.B.). So würden zum Abbau bürokratischer Hürden drei sogenannte Omnibus-Pakete vorgestellt. Laut dem Bericht werden seitens Österreichs diese Bemühungen begrüßt. Im Bereich der Förderung von Wachstum und Beschäftigung setzt das Finanzministerium insbesondere auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen und deren kommerzielle Nutzung. Österreich spricht sich zudem für eine transparente und konsequente Umsetzung der EU-Fiskalregeln aus, das Finanzministerium verweist jedoch darauf, dass das Regelwerk die wirtschaftlichen Realitäten angemessen berücksichtigen müsse.
Was die Banken- und Kapitalmarktunion betrifft, sei das oberste Ziel die Bewahrung eines robusten Bankensektors und der allgemeinen Finanzmarktstabilität sowie des Anleger- und Investorenvertrauens. Die Vertiefung der Kapitalmarktunion wird vom Finanzministerium unterstützt. Es sei von zentraler Bedeutung, dass die Bürger:innen einen gleichen und fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen und den Kapitalmärkten bekommen, so der Bericht. Die Einführung eines digitalen Euro wird begrüßt. Dieser soll eine Ergänzung zum Bargeld darstellen, wobei die Wahlfreiheit gewahrt bleiben müsse. Grundsätzlich vom Finanzministerium befürwortet werden auch die Ziele der Kleinanlegerstrategie sowie die sogenannte FASTER-Richtlinie zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zum Abbau von Hürden für den Binnenmarkt. In Bezug auf die Ukraine wird seitens Österreichs die Nutzung der Veranlagungsgewinne des immobilisierten russischen Zentralbankvermögens unterstützt.
EIBINGER-MIEDL BEGRÜSST MASSNAHMEN ZUM BÜROKRATIEABBAU UND ZUR STÄRKUNG DER VERTEIDIGUNGSFÄHIGKEIT
Der Bericht gebe einen guten Überblick über die von der EK gewählten Hauptprioritäten für das Jahr 2025, hielt die den Finanzminister vertretende Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl einleitend im Ausschuss fest. So seien etwa bereits erste Schritte bei den Omnibus-Paketen zum Bürokratieabbau und bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt worden. Eibinger-Miedl begrüßte den Fokus auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Europas, die auch einen Schwerpunkt des polnischen Ratsvorsitzes bilde.
Im Austausch mit den Abgeordneten fragte Hubert Fuchs (FPÖ), ab wann die FASTER-Richtlinie zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zum Abbau von Hürden für den Binnenmarkt für das nationale Recht maßgeblich sei. Geplant sei, dass diese ab Anfang 2030 anwendbar sein soll, die technische Umsetzung auf nationaler Ebene müsse bis Ende 2028 abgeschlossen sein, informierte ein Experte des Finanzressorts. Gegenüber Fuchs hielt die Staatssekretärin zudem fest, dass sich Österreich stark für die Abschaffung der Zollbefreiung von Sendungen mit einem Wert von unter 150 Ꞓ einsetze, da dies die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft stärke.
Jakob Schwarz (Grüne) und Kurt Egger (ÖVP) sprachen die im Bericht genannte Stärkung der EU-Haushaltsdisziplin an. Während Egger dies begrüßte, zeigte sich Schwarz skeptisch, da die anstehenden großen Transformationen eine Herausforderung für die öffentlichen Haushalte darstellen und künftig mehr Mittel einfordern würden. Es gehe darum, die Ziele der grünen und digitalen Transformation nicht außer Acht zu lassen, betonte die Staatssekretärin, die ein „enormes Potenzial“ in der stärkeren Einbindung privater Investitionen sah. Für Bereiche mit großen Ausgaben, würden zur Sicherstellung der Finanzierung zudem sogenannte Safeguards geschaffen.
Für Kai Jan Krainer (SPÖ) gibt der Bericht ebenfalls einen guten Einblick in die EU-Themen der nächsten zwei Jahre, die durch die nationalen Umsetzungsschritte somit auch den Finanzausschuss stark beschäftigen würden. Was die vom SPÖ-Mandatar ins Spiel gebrachten Transaktionskosten des digitalen Euros betrifft, soll laut einem Vertreter des Finanzministeriums ein faires Gebührenmodell geschaffen werden, das Händler nicht mehr als bisher belasten soll. Zur Umsetzung des digitalen Euros sei jedoch noch viel Vorarbeit in den nächsten zwei bis drei Jahren zu leisten, betonte Barbara Eibinger-Miedl. Sie sprach von einem wichtigen Schritt zur Verringerung der Abhängigkeit Europas.
SPÖ-Abgeordneter Krainer zeigte sich zudem verwundert, dass von den rund 200 Mrd. Ꞓ in der EU eingefrorenen russischen Vermögenswerten nur 1 %, also etwa 2 Mrd. Ꞓ, in Österreich konfisziert worden sei. Dabei handle es sich nur um das Geld der russischen Zentralbank, das Vermögen von Privatpersonen sei hier nicht inkludiert, so ein Vertreter des Finanzministeriums.
Gegenüber NEOS-Abgeordneten Markus Hofer hielt die Staatssekretärin fest, dass für die „massiv unter Druck geratene energieintensive Industrie“ Systemänderungen auf Bundes- und auf EU-Ebene nötig seien. Es gehe darum, die heimische Produktion nicht zu erschweren. In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie auf das Lieferkettengesetz ortete die Staatssekretärin Signale, dass „erste Giftzähne“ gezogen worden seien. Hier sei aber das Wirtschaftsministerium federführend.
BMF EVALUIERT BEGLEITENDE KONTROLLE FÜR GROSSBETRIEBE
Als Alternative zur Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung können Großbetriebe eine begleitende Kontrolle in Anspruch nehmen. In der begleitenden Kontrolle arbeitet die Finanzverwaltung kontinuierlich mit einem Unternehmen zusammen. Das Finanzministerium hat nun dieses Instrument evaluiert und dem Parlament einen Bericht dazu vorgelegt (III-85 d.B.). Darin wird von einem großen Mehrwert für beide Seiten berichtet. Unternehmen würden insbesondere von der Rechts- und Planungssicherheit profitieren. Bei der Finanzverwaltung stehe die Gewährleistung einer zeitgerechten und zugleich rechtssicheren Abgabenerhebung im Vordergrund. Zudem werde die Tax-Compliance der Unternehmen gesteigert.
Der Bericht empfiehlt, die Umsatzerlösgrenze von 40 Mio. Ꞓ als Teilnahmebedingung beizubehalten und regelmäßig an die Inflation anzupassen. Die begleitende Kontrolle biete nur für entsprechend große Unternehmen einen effizienten Mehrwert und für eine Absenkung wären mehr Ressourcen erforderlich. Aus Sicht des Finanzamts für Großbetriebe wäre aber die Entwicklung einer „begleitenden Kontrolle-light“ für kleinere Unternehmen eine Alternative. Der Bericht legt zudem nahe, ein zur begleitenden Kontrolle analoges System für den Themenbereich Forschungsprämien einzuführen und die begleitende Kontrolle auf Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu erweitern.
Der Evaluierungsbericht bestärke das Finanzressort, die begleitende Kontrolle weiterzuverfolgen, betonte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Mit Stand 1. Mai 2025 seien rund 300 Unternehmen in die begleitende Kontrolle involviert, die für etwa 4 % der KöSt- und Umsatzsteueraufkommen verantwortlich seien. Was den Aufwand für die Prüfer:innen betrifft, sei dieser pro Prüfungsfall in etwa mit den klassischen Außenprüfungen gleichzusetzen. Dem zu Beginn höheren Ressourcenaufwand würde in weiterer Folge ein geringerer Aufwand für die Finanzverwaltung entgegenstehen, so die Staatssekretärin gegenüber Selma Yildirim (SPÖ), Jakob Schwarz (Grüne) und Markus Hofer (NEOS). Man wolle schrittweise die eingebundene Unternehmensanzahl ausweiten. Durch die begleitende Kontrolle ergebe sich sowohl für den Finanzausschuss als auch für die Finanzverwaltung ein erheblicher Mehrwert, da man Probleme direkt aus der Praxis mitbekomme, ergänzte ein Experte des Finanzressorts. Man lerne Dinge, die man bei einer klassischen Überprüfung nicht erfahren würde.
Die Vorschläge zur Etablierung einer „begleitenden Kontrolle-light“ für kleinere Unternehmen und eine mögliche Erweiterung, etwa auf Lohn- und Sozialversicherungsabgaben, müssten zuerst innerhalb des Finanzministeriums diskutiert werden, hielt Eibinger-Miedl gegenüber FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs fest. Hier gebe es noch keinen konkreten Zeitplan.
ANGEBOT AN FINANZBILDUNGSMASSNAHMEN IN ÖSTERREICH STEIGT
Laut dem aktuellen Fortschrittsbericht zur Nationalen Finanzbildungsstrategie nimmt das Angebot im Bereich der Finanzbildung zu (III-86 d.B.). Insgesamt wurden 2024 unter diesem Dach 154 Maßnahmen angeboten, im Jahr zuvor waren es 139. Sie haben dem Bericht zufolge über 100.000 Bürger:innen erreicht. Die vom Finanzministerium vorgelegte Strategie bildet einen Orientierungsrahmen und einheitliche Zielsetzungen für Anbieter von Finanzbildungsinitiativen in Österreich. Die am häufigsten angesprochene Zielgruppe sind Schüler:innen. Vom Finanzministerium und der österreichischen Nationalbank (OeNB) wurde zudem das Finanzbildungsportal „Finanznavi“ zur Orientierung in finanziellen Fragen initiiert.
Man könne auf eine „tolle Arbeit“ verweisen, bilanzierte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl im Ausschuss. Tagesaktuell würden 185 Maßnahmen in diesem Bereich angeboten. In einem nächsten Schritt wolle man Zertifikate für engagierte Schulen vergeben. Derzeit arbeite das Ressort unter Einbindung von Stakeholdern an einer Nachfolgestrategie zur Finanzbildung. Dabei müsse es gelingen, die Zusammenarbeit mit den Stakeholdern zu verstärken, um so die Sichtbarkeit zu verbessern. Zudem müsse man überlegen, wie das Thema mehr in die Breite und in die Regionen gebracht werden kann, meinte sie zu Hermann Brückl (FPÖ).
Hermann Brückl (FPÖ) sprach sich gegen ein eigenes Schulfach zur Finanzbildung aus und befürwortete fächerübergreifende Angebote. Zu der Frage, ob es ein eigenes Schulfach zu Finanzbildung geben soll, verwies die Staatssekretärin auf den Bildungsminister. Es sei aber unstrittig, das Thema weiter als Querschnittsmaterie zu verankern.
Barbara Kolm (FPÖ) thematisierte die Zusammenarbeit mit bestehenden nationalen und internationalen Anbietern und meinte, dass das „Rad nicht neu“ erfunden werden müsse.
Die Vermittlung von Finanzwissen sei für die Menschen angesichts der Dimension und Auswirkungen mancher Entscheidungen wichtig, betonte Ausschussobmann Andreas Ottenschläger (ÖVP).
Man müsse auf die Breite der Maßnahmen achten, plädierte Maximilian Köllner (SPÖ). Ein Großteil der Maßnahmen würde auf Schüler:innen und junge Menschen abzielen, meinte eine Expertin des Finanzressorts dazu. Man versuche als Ressort, weitere Bereiche anzusprechen.
Die Ergebnisse der PISA-Studie würden zeigen, dass Österreich in diesem Segment Vorreiter ist, meinte Christoph Pramhofer (NEOS). Die Teilnahmezahl sei positiv, im Verhältnis zur Gesamtschüleranzahl wiederum nicht so viel. Studien würden aber zeigen, dass junge Menschen sich mehr Finanzbildung wünschen würden. Die 100.000 Teilnahmen seien im Vergleich zu den Schüler:innenzahlen vielleicht wenig, die Zahlen würden aber die Finanzbildung im Regelunterricht nicht erfassen, meinte demgegenüber die Expertin des Ressorts.
Zu der Frage von Jakob Schwarz (Grüne), wie nichtstaatliche Anbieter überprüft werden, berichtete die Expertin, dass diese vorab überprüft und auch regelmäßig Angebote abgelehnt würden.
FINANZMINISTER BERICHTET ÜBER FINANZIERUNG VON UMWELTSCHUTZPROJEKTEN IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN UND AFRIKANISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
Das Finanzministerium informiert in einem Bericht über die Entwicklungen bei internationalen Entwicklungsorganisationen (III-133 d.B.). Sowohl die globale Umweltfinanzierung als auch der afrikanische Entwicklungsfonds wurden trotz schwierigen Umfelds als sehr erfolgreich eingestuft. Das Finanzministerium sieht hohen Bedarf an globaler Umweltfinanzierung. Die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility – GEF) ist ein internationaler Finanzierungsmechanismus zur Behebung globaler Umweltprobleme. Finanziert werden damit Programme und Projekte zur Behebung von globalen Umweltproblemen in mehr als 140 Entwicklungs- und Transformationsländern. Bei der letzten Einzahlung 2022 wurden Ressourcen von 5,33 Mrd. $ erzielt, 58,76 Mio. Ꞓ davon aus Österreich. Die Schwerpunkte Biodiversität, Klimawandel, Landverödung, Chemikalien/Abfall und internationale Gewässer seien damit erfolgreich fortgesetzt worden. Der Afrikanische Entwicklungsfonds (AfEF) stellt den wirtschaftlich ärmsten afrikanischen Ländern Kredite zu besonders günstigen Bedingungen zur Verfügung. 2023 wurden umgerechnet 7,57 Mrd. Ꞓ eingezahlt, 127,42 Mio. Ꞓ davon aus Österreich.
Von einer sehr positiven Halbzeitbilanz und zwei sinnvollen Instrumenten sprach Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl im Ausschuss. Bei der Globalen Umweltfazilität seien 18 geprüfte Agenturen akkreditiert, berichtete eine Expertin des Ressorts Georg Strasser (ÖVP). Für die Wiederbefüllung der Mittel würden Gespräche laufen, sagte sie zu Gerhard Kaniak (FPÖ) und Jakob Schwarz (Grüne). Entsprechende Mittel seien im budgetären Plan des Ressorts reserviert. (Fortsetzung Finanzausschuss) med/pst
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